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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1931-04-01 · 7 (1.4.1931) · p. Seite 98

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
7 (1931)
Issue
7 (1.4.1931)
Article
Goethes Urteil über das Hohelied
Date
1931-04-01
Page
Seite 98 (sequence 1)
Language
German
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98 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 7 öoethes Urteil über das kohelied Der oben veröffentlichte Aufsatz ist mit Erlaubnis des Verlages dem eben erschienenen ausgezeichneten Buch „Das Hohelied, übertragen und gedeutet von Joseph Carlebach (Frankfurt a. M., Hermon- Verlag, 1931)" entnommen. Eine Buchkritik dieser feinsinnigen, tief religiösen und sehr erudierten Arbeit muh noch verschoben werden. Zur Ergänzung drucken wir hier — ohne kunstgerechten literarhistorischen Apparat — Goethes drei gewichtige Äußerungen zu dem „Lied der Lieder" ab, in dieser Zusammenschau bisher noch nicht veröffentlicht. 1. Brief Goethes an Merck vom 10. oder 11. Oktober 1779 (vgl. Otto Pniower, Goethes Faust und das Hohelied; im Goethe-Jahrbuch Bd. 13, <5. 186ff.): „Ich habe das hohe Lied Salomons übersetzt, welches ist die herrlichste Sammlung Liebeslieder, die Gott erschaffen hat." 2. Westöstlicher Divan 1919 (Noten und Abhandlungen): „Wir verweilen sodann einen Augenblick bei dem Hohen Lied, als dem Zartesten und Unnachahmlichsten, was uns von Ausdruck leidenschaftlicher, anmutiger Liebe zugekommen. Wir beklagen freilich, daß uns die fragmentarisch durcheinander geworfenen, übereinander geschobenen Gedichte keinen vollen, reinen Genuß gewähren, und doch sind wir entzückt, uns in jene Zustände hinein zu ahnden, in welchen die Dichtenden gelebt. Durch und durch wehet eine milde Luft des lieblichsten Bezirks von Kanaan; ländliche, trauliche Verhältnisse, Wein-, Garten- und Gewürzbau, etwas von städtischer Beschränkung, sodann aber ein königlicher Hof, mit seinen Herrlichkeiten im Hintergründe. Das Hauptthema jedoch bleibt glühende Neigung jungendlicher Herzen, die sich suchen, finden, abstoßen, anziehen, unter mancherlei höchst einfachen Zuständen. Mehrmals gedachten wir aus dieser lieblichen Verwirrung einiges herauszuheben, aneinander zu reihen; aber gerade das Rätselhaft- Unauflösliche gibt den wenigen Blättern Anmut und Eigentümlichkeit. Wir oft sind nicht wohldenkende, ordnungsliebende Geister angelockt worden, irgendeinen verständigen Zusammenhang zu finden oder hineinzulegen und einem folgenden bleibt immer dieselbige Arbeit..." 3. Dieses Urteil aus dem „Divan" korrigiert Goethe ausdrücklich einige Jahre später in einer Kritik des 1820 erschienenen Buches von Umbreit (des Heidelberger Theologen) über das Hohe Lied (abgedruckt in der großen Weimarer Ausgabe I, 42, 2; S. 40f.): „Der besondere Inhalt (des Hohen Liedes) ist: Ein junges schönes Hirtenmädchen, während es von seinen Brüdern zur Hüterin eines Weinbergs gestellt war, wird in Salomo's Frauengemach entführt. Der. König liebt die schöne Schäferin unaussprechlich und bestimmt sie zu seiner ersten Gemahlin. Aber das Mädchen hat ihre Liebe schon einem jungen Hirten auf den Fluren der Heimath gewidmet. Bei ihm ist sie im Wachen und Träumen^ und der Geliebte sehnt sich nach ihr. Nichts hilft es, daß Salomo sie zur ersten Königin einweiht, sie mit aller Pracht und höchsten Liebkosungen umgibt. Sie bleibt kalt, und der König muß sie in ihre Thäler wieder ziehen lassen. Die sich wiederfindenden Liebenden besiegeln den Bund ewiger Treue ihrer Herzen unter dem Apfelbaume ihrer ersten süßen Zusammenkunft. Die Anlage und Ausführung ist dramatisch, alle Beteiligten äußern sich unmittelbar, jedes auf seinem Ort, seiner Lage, seinen Neigungen und Wünschen gemäß. Und so löst sich der epische Unzusammenhang doch in einem Zusammenhänge auf." Das Minderheitenrecbt und die Juden Von Rechtsanwalt Dr. Max Prager (München) Die folgenden zwei kurzen Aufsätze sollen in ein der wichtigsten Probleme der allerneuesten Zeit einführen. „Nur ein belächelnswertes Nicht-sehen-wollen könnte leugnen, daß der Jdeenkreis, der den Eigenwert des Nationalen bejaht, in der neuesten Zeit auf alle Kreise des sozialen Lebens mit einer Überzeugungskraft und naturhaften Wucht einwirkt, die nur noch ein Beispiel in der suggestiven Wirkung der kirchlich-religiösen Idee des Mittelalters findet." So zu lesen in dem modernsten, führenden Werk zum Minderheitenproblem von Erler, von dem noch zu reden sein wird. Deutschen und Juden gab das Schlagwort vom Selbstbestimmungsrecht der Völker, . das der amerikanische Präsident Wilson in seiner Kongreß-Rede vom 8. Januar 1918 scheinbar zum weltgeschichtlichen Angelpunkt der Völkerschicksale gemacht hat, die denkbar schwierigste Aufgabe zur Lösung. Durch Versailles ist dann Deutschland zu dem national einheitlichsten Großstaat Europas geworden. In Artikel 113 der Deutschen Reichsverfassung von 1919 ist die innenstaatliche Minderheitenfrage für die deutsche Innenpolitik ganz ausgeschaltet worden. Zu dieser innerpolitischen Bedeutungslosigkeit ist die Bestimmung der Reichsoerfassung über den Schutz der Minderheiten bekanntlich durch die Ausnahme des Begriffes der „fremdsprachigen V o l k s t e i l e" und der „volkstümlichen Entwicklung", deren Beeinträchtigung für unzulässig erklärt wird, geworden. Die Juden besaßen ihre Zentren während des Krieges in den proletarischen Judengemeinden des Ostens, die durch die russischen Heeresbewegungen furchtbar litten. Das Kopenhagener Manifest vom 25. Oktober 1918 an die Friedenskonferenz und die Erklärung vom 10. Mai 1919, von der unten gesprochen wird, stellen die große jüdische Schutzaktion von weltgeschichtlicher Bedeutung dar. Für die moderne jüdische Geschichte ist die Minderheitenftage, ihre historische Entwicklung und ihre bisherige Lösung weitaus das wichtigste jüdische Problem. Der hohe wissenschaftliche Rang der beiden folgenden Abhandlungen ist vor jeder mißverständlichen Deutung gesichert, als würde hier zu den eindeutigen Rechten der deutschen Juden irgendwie Stellung genommen. Die Aufsätze dienen ausschließlich der wissenschaftlichen Klärung eines für Deutsche und Juden gleich wichtigen Hauptproblems. Red. Ob die Juden — namentlich die westeuropäischen — eine „nationale" Minderheit sind, wird solange eine Streitfrage bleiben, als über den Begriff der „Nationalität" kein allgemeines Einverständnis erzielt ist, also wohl noch für sehr lange Zeit. Daß sie soziologisch betrachtet eine wohlumschriebene Bevölkerungsgruppe sind, welche überall mehr oder weniger heftigen Angriffen aus ihren sozialen und politischen Status ausgesetzt ist, kann aber niemand ehrlicher Weise bestreiten. Ebenso wenig, daß dies ganz besonders auf den Osten und Südosten Europas zutrifft, wo die ' Juden schon während des Weltkriegs einen Hauptteil der Kriegsnot zu tragen hatten und wo vorauszusehen war, daß sie auch durch den kommenden Frieden in ihrer Existenz aufs Schwerste würden gefährdet werden. Nichts natürlicher daher, als daß sowohl die Zionisten, als auch viele nichtzionistische Juden — namentlich in den Vereinigten Staaten — auf den Gang der Pariser Friedensverhandlungen im Interesse der jüdischen Minderheiten Einfluß zu gewinnen suchten. Zu diesem Behufe überreichte bekanntlich ein unter Führung der Amerikaner Julian W. Mack und Louis Marschall stehendes „Cornite de5 delegations juives aupres de la Conference de la Paix“ am 10. Mai 1919 dem „Hohen Rat" der „Alliierten und Verbündeten Mächte" bzw. dem von diesem eingesetzten „Comite des etats nouveaux et de protection des minorites“ ein Memorandum betr. den Schutz der Minderheiten. Sie erklärten dabei, im Namen von neun Millionen (von insgesamt etwa 15 Millionen) Juden zu sprechen, und konnten das wahrheitsgemäß tun, obwohl die großen Verbände des liberalgesinnten Judentums in Deutschland, England und Frankreich an ihrer Aktion nicht beteiligt waren. Über den Einfluß, welchen diese Aktion aus den Inhalt der Minderheitenschutzbestimmungen der Friedensverträge gehabt hat, gehen die Meinungen weit auseinander. Karl Bruns erklärt ihn in seiner Arbeit über „Minderheitenrecht und Völkerrecht" (1928) für unsicher. Herbert Kraus druckt in seiner Materialsammlung „Das internationale Recht der Minderheiten" (1927) das jüdische Memorandum nicht einmal ab. Hingegen anerkennt der ungarische Völkerrechtslehrer Arthur von Balogh ausdrücklich seine „große Wirkung"; desgleichen die Amerikaner Ray Staanard Baker und Stanley O. Hudso n. Eine endgültige Klärung der Frage würde die Zugänglichmachung der Archive der Friedenskonferenz voraus-

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