Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 7 (1931)
- Issue
- 6 (15.3.1931)
- Article
- Verband bayerischer israelitischer Gemeinden
- Date
- 1931-03-15
- Page
- Seite 84 (sequence 2)
- Language
- German
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84 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 6 Alsdann wurde in die Beratung der einzelnen Positionen eingetreten. Zu der Einnahmenseite des Voranschlags wurden ernstliche Bedenken geäußert, ob die Umlageneingänge den angesetzten Betrag von 420 000 RM. erreichen würden. Die Mehrheit der Kollegien neigte jedoch der Meinung zu, daß man den eingesetzten Betrag von 420000 RM. belassen und etwaige Fehlbeträge aus dem Landeswohlfahrtsfonds decken solle, da es sonst unmöglich sei, einen Voranschlag aufzustellen, der der Not der Zeit einigermaßen Rechnung trage. Auch mit der Hinübernahme des Betriebsfonds in den ordentlichen Etat 1931 erklärten sich die Kollegien einverstanden. Hinsichtlich der Ausgabeposten wurde festgestellt, daß diejenigen Positionen, die rechtliche Verpflichtungen des Verbandes darstellten, nicht gekürzt werden könnten. So ergab sich, daß Einsparungen nur vorgenommen werden konnten, 1. an den Besoldungszuschüssen, 2. an den Vauzuschüssen und 3. an den Ausgaben für soziale und kulturelle Aufgaben. Die Minderung an den Besoldungszuschüssen ist im wesentlichen ermöglicht durch die Oprozentige Gehaltskürzung und die im vorigen Jahre beschlossene Verringerung der Zuschüsse an leistungsschwache Gemeinden, die sich erst in diesem Jahre voll auswirken. Cs konnte auf diese Weise eine Einsparung von 28 000 RM. erzielt werden. Der Posten für Bauzuschüsse wurde auf 10 000 RM. herabgesetzt, wobei beschlossen wurde, nur die dringlichsten Baumaßnahmen auszuführen, fei es, dtß eine amtliche Bauauslage vorliegt, oder daß die Verhältnisse die Beseitigung eines unmittelbaren Notstandes erforderlich erscheinen lassen. Die Ausgaben für soziale und kulturelle Ausgaben wurden grundsätzlich um etwa 20 Prozent herabgesetzt. Gestrichen wurden als weniger dringlich die Bewilligungen für die Erholungsfürsorge. Größere Einsparungen wurden schließlich bei dem Posten Inventarisation jüdischer Kunstdenkmäler und Förderung wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten gemacht, da Aussicht besteht, daß die hierher treffenden Gehaltsausgaben zum Teil von den übrigen süddeutschen Verbänden mit übernommen werden. Bei diesen allgemeinen Abstrichen wurde der ebenfalls in Höhe von 20 Prozent vorgenommene Abstrich für die Lehrerbildungsanstalt Würzburg besonders schmerzlich empfunden. Die Kollegien haben deshalb beschlossen, dah die Kürzung in der Höhe von 10 Prozent wenn möglich dadurch ausgeglichen werden solle, dah diejenigen Mittel, die für Tagung, Rats- und Ausschutz-Sitzungen im lausenden Jahre nicht benötigt würden, der Lehrerbildungsanstalt zugute kommen. Die sozialen Ausgaben wurden alsdann in der Gesamthöhe von 173100 RM. genehmigt, ebenso die übrigen Posten. Nach Abschluß der Einzelberatungen erklärte der Ständige Ausschuß in die Beschlußfassung über den-Voranschlag 1931 eintreten zu wollen. Er nahm den Voranschlag, wie er in der vorliegenden Nummer der Gemeindezeitung abgedruckt ist, einstimmig an. Auch im Rat fand dieser Voranschlag einmütige Billigung. Es wurde weiterhin von Rat und Ständigen Ausschuß einstimmig beschlossen, von einer allgemeinen Tagung in diesem Jahre abzusehen. Der Umlagensatz wurde in der bisherigen Höhe von 3 Prozent festgesetzt. Ein Antrag von Justizrat Dr. Hammel auf Erhöhung des Umlagensatzes fand im Ständigen Ausschuß nicht die erforderliche Mehrheit. Der Rat ist dem Beschluß aus Erhebung einer Zprozentigen Landesumlage in seiner Eigenschaft als Steuerverbandsvertretung beigetreten. Nach Behandlung mehrerer Rechtsfragen im Rat konnte die Sitzung um 6 Uhr geschlossen werden. Sie hat es ermöglicht, daß in diesem Notjahre die Geschäfte des Verbandes auf Grund des mit großer Vorsicht aufgestellten Etats durchgeführt werden können, ohne daß es einer nochmaligen Einberufung der Verbandskollegien bedarf. So sehr im allgemeinen Wert darauf gelegt werden muß, daß die Tagung regelmäßig Zusammentritt, so wird es in dieser wirtschaftlich und politisch so überaus schwierigen Zeit doch wohl allseits verstanden werden, wenn die nicht unerheblichen Kosten für eine große Versammlung in diesem Jahre vermieden werden. Die nächste Tagung wird darum nach Beendigung der gegenwärtigen Wahlperiode im Frühjahr 1932 zusammentreten. Ifraelttif&e Kultusgemeinde München Sitzung der Semeindeverlrelung und RA. Dr. Wilmersdoerffer eröffnet als Vorsitzender die Sitzung und stellt fest, daß die Genehmigung der Jahresrechnung nach Prüfung durch den Revisionsausschuß erfolgen werde. ObstLGR. Dr. Neumeyer gibt bekannt, daß der Vorstand als Steuerverbandsvertretung der Gemeinde unter Bekanntgabe der Tagesordnung ordnungsgemäß geladen sei. Er berichtet alsdann über die Gehaltskürzungen gemäß der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 und der Verordnung des Bayerischen Gesamtministeriums vom 31. Dezember 1930. Die Staatsregierung erwarte, daß von der in den Verordnungen den Religionsgesellschaften gegebenen Ermächtigung Gebrauch gemacht werde. Dr. Neumeyer erläutert alsdann des näheren die durch die Verordnungen gegebene Rechtslage, aus der sich eine Kürzung der Beamten- und Angestelltengehälter um 6 Prozent ab 1. Februar 1931 ergebe. Der Vorstand habe, um die Kürzungen rechtzeitig wirksam werden zu lassen, bereits in der Gemeindezeitung vom 1. Februar 1931 (Nr. 3, S. 45) eine dahingehende Bekanntmachung veröffentlicht. Diese Bekanntmachung bedürfe noch der ausdrücklichen Genehmigung der Gemeindevertretung. Gegen die Kürzung seien von einzelnen Beamtengruppen Rechtsverwahrungen eingelegt worden, die auf die Ausführungsbestimmungen des Finanzministeriums vom 15. Jan. 1931 Bezug nähmen. Der Vorstand vertrete den Standpunkt, daß eine unterschiedliche Behandlung derjenigen Beamten und Angestellten, die eine Rechtsverwahrung gegen die Gehaltskürzung nicht eingelegt hätten, gegenüber denen, die eine solche eingelegt Hütten, nicht stattfinden dürfe, daß vielmehr die Frage der Gehallskürzung für alle Beamten und Angestellten der Gemeinde einheitlich zu behandeln sei. Er bitte, daß auch die Gemeindeverttetung dieser Auffassung beittete. Es wird nach dem Antrag des Vorstands beschlossen, daß die Gehaltskürzungen gemäß der Bekanntmachung des Vorstands durchgeführt norden und daß gegebenenfalls eine unterschiedliche. Behandlung zwischen Beamten, die eine rechtliche Verwahrung gegen des Vorstands vom 8. Sebruar 1931 die Kürzung eingelegt haben, gegenüber solchen, die es nicht getan haben, nicht Platz greift. Auf Antrag des Vorsitzenden des Ritualausschusses RosentHaler wird eine Beschwerde der Metzgermeister gegen die Gebühren für die Geflügelschächtungen außerhalb der gemeindlichen Geflügelbank verworfen, da die erhöhten Gebühren für diese Schlichtungen durch die größere Mühewaltung der Schächtbeamten begründet seien und die Höhe der Gebühren für die Preisbemessung des Geflügels keine Bedeutung habe. Alsdann wird in die Etatberatung eingetteten. RA. Dr. Wilmersdoerffer teilt mit, daß gegenüber den Ziffern des Vorjahres bereits erhebliche Kürzungen vorgesehen seien, da mit einem weiteren starken Rückgang an Umlagen gerechnet werden müsse. Der Finanzausschuß habe in drei Sitzungen und in einer Reihe von Beratungen der Unterausschüsse, die vom Vorstand dazu eingesetzt worden seien, um alle nur möglichen Einsparungen in Erwägung zu ziehen, jeden Posten des Etats genau geprüft und Abstriche vorgenommen, wo solche nur immer möglich gewesen seien. Er schlage daher vor, nicht jeden Posten einzeln zu besprechen, sondern bitte, daß zunächst vom Finanzreferenten über den Etat berichtet und von den Fraktionen zu dem Gesamtbericht Stellung genommen werde und daß bei der Einzelberatung nur solche Posten aufgerufen würden, die eine nochmalige Beratung erforderlich erscheinen ließen. IR. Dr. Straus legt hierauf die Grundsätze dar, die zu der Ausstellung des Haushaltplanes für das Jahr 1931 geführt hätten. Die einzelnen Positionen seien, wie dies Dr. Wilmersdoerffer schon hervorgehoben habe, noch weiter gekürzt worden, soweit dies nur immer unter Berücksichtigung der Rechtsverpflichtungen der Gemeinde und der tatsächlichen Notwendigkeiten möglich gewesen sei. Gegenüber dem Etat von -1929 sei der Etat von 1930 bereits um etwa 100 000 RM. herabgesetzt worden. Trotzdem hätten die Umlagen 1930 den erwarteten Betrag von 646 320 RM. nicht erbracht, sondern nur >601672.32 RM., während die Ausgaben der Voranschlag um etwa 5000 RM. überschritten hätten. Das Jahr 1931