Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 6 (1930)
- Issue
- 23 (1.12.1930)
- Article
- Die Judenfrage auf dem Augsburger Reichstag von 1530
- Date
- 1930-12-01
- Page
- Seite 327 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2727810-2727900-2727923-2739162--06908-2739208- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
360 Bayerische Israelitische Gemeittdezeitung Nr. 23 zustandegekommen sein — so haben Zeitgenossen behauptet — und doch steht gerade diese Umwälzung sowohl hinsichtlich der beteiligen Personen als auch der Verhältnisse so sehr im Lichte der geschichtlichen Erkenntnis, daß mindestens in ihrem Falle die Verstiegenheit der Annahme einer jüdischen Beteiligung offen zutage liegt. Aber wenn auch keine spezielle geistige Gemeinschaft zwischen dem Judentum und der Lucherischen Reformation bestand, so gab es doch zur Zeit des Augsburger Reichstags eine Situationsverwandffchaft zwischen beiden, und diese Verwandtschaft ist auf jenem berühmten und folgenreichen Reichstag deutlich zutage getreten. Darum erscheint es berechtigt, nachdem in den letzten Monaten die Bedeutung dieses Reichstags für den Protestantismus so vielfach dargestellt worden ist, auch einmal auf die entsprechenden Mischen Verhältnisse hinzuweisen. Die Situationsverwandtschaft drückt sich auf zweierlei Weise aus. Ähnlich wie in der Lutherischen Reformation einige wenige Persönlichkeiten, in erster Reihe Luther selbst, titanenhaft heroortreten und mit unbändiger Kraft Schlafendem und Ungeborenem zu Wirkung und Leben verhelfen, so hat in den engeren Bezirken des Judentums der Rabbi Josef (Josel, Joselmann) von Rosheim, den der Verfasser dieser Zeilen zu seinen Vorfahren zählen darf, für die jüdischen Nöte Heilung gesucht und war zu diesem Zweck lange Zeit hindurch auf den Reichstagen und am kaiserlichen Hof ein oft gesehener Unterhändler. Dieses plötzliche Hervortreten führender Persönlichkeiten in schwierigen Situationen ist kein Zufall. Die Nöte sind es, die sie wachrufen und die ihre Kräfte wecken und schulen. Wie unter Hunderten unzuftiedener Mönche Luther allein zum Rufer im Streit wurde, so besaß auch Josef als Rabbi und Geldoerleiher an sich keine Vorzugsstellung vor vielen anderen, die zu gleicher Zeit und unter den gleichen Verhältnissen die Nöte der Zeit fühlten. Das Amt, das er als „Vorgänger" der Juden im Unterelsaß besaß, bevorzugte ihn nicht vor vielen anderen, die im Besitz ähnlicher nur lokal bedeutsamer Würden waren. Wenn trotzdem er allein zum „Befehlshaber und Regierer der Jüdifchheit im heiligen Römischen Reich" emporstieg und weder einen Vorgänger noch einen Nachfolger hatte, so zeigt das nicht nur die Bedeutung seiner Person sondern auch die dringliche Notlage, durch die er sich zur Tat aufgerufen fühlte. Mit Recht hat ihn Harry Breßlau, der berühmte Straßburger Historiker, „eine wunderbare Persönlichkeit" genannt. Der Angelpunkt seiner Tätigkeit liegt in demselben Augsburger Reichstag, der auch für den Protestantismus grundlegende Bedeutung gewonnen hat. . Seine Tätigkeit auf diesem Reichstag diente ebenso der Verteidigung der jüdischen Interessen, wie diejenige der Vertreter der Augsburgischen Konfession die Verteidigung der protestantischen zum Ziele hatten. Wie die Protestanten waren die Juden genötigt, ihre Lebensverhältnisse neu zu ordnen und gegen Angriffe sicherzustellen. Das ist die Situationsoerwandtschaft, von der wir oben sprachen. Aber trotz dieser Ähnlichkeit der Gesamtlage zeigt sicheine entscheidende Verschiedenheit in den Antrieben und Zielen: der junge Protestantismus ging darauf aus, sich neben der alten Glaubensform eine gleichberechtigte Stellung zu erkämpfen, und hinter diesem Bemühen stand die Überzeugung, von Rechtswegen auf die Alleinherrschaft größeren Anspruch zu besitzen als der Katholizismus. Von so großen Perspektiven konnte bei den Juden keine Rede sein. Die Juden hatten kein eigentliches Glaubensinteresse zu verteidigen, sondern für die Erhaltung der materiellen Existenzmöglichkeit zu kämpfen. Sie waren aus den meisten deutschen Städten im Lauf des fünfzehnten Jahrhunderts vertrieben worden, und ihre Stellung war schon überaus kümmerlich, als Josef von Rosheim zu so allgemeinem Ansehen gelangt war, daß er wenigstens eine weitere Ausdehnung des Unglücks verhindern konnte. Die Art, wie er das getan hat, ist für die Verhältnisse und für seine Person überaus charakteristisch. Er hat als erster die „Aufklärung" systematisch als Verhandlungsmittel in der Politik benutzt. Das ist die eine Seite seiner Tätigkeit, aber nicht die interessanteste, und zwar darum nicht, weil die Gedanken über den „Wucher" der Juden als unvermeidliche Folge steuerlicher Überbelastung nicht von Josef allein oder zuerst ausgesprochen wurde, sondern der jüdischen Allgemeinheit damals schon ganz geläufig waren. Nicht der Umstand, daß er diese apologetischen Gedanken aussprach, war das Besondere, sondern daß er das system atisch betrieb und darüber hinaus ein wirkliches positives Resormprogramm ausstellte und durchsetzte. So führte er noch während des Augsburger Reichstags mit dem Täuflinge Antonius Margaritha, dessen im gleichen Jahre erschienene feindselige Schrift „Der gantze jüdische Glaub" den Juden soviel geschadet hat, eine Disputation mit dem Erfolgdaß Antonius als Scharlatan entlarvt und der Stadt verwiesen wurde. Wolfgang Capito, einer der deutschen Reformatoren, hat Rosheim, als er die den kursächsischen Juden drohende Austreibung abwenden wollte, einen so warmen Empfehlungsbrief an Luther gegeben, wie es in damaliger Zeit bei einem zweiten kaum dankbar gewesen wäre. Die entscheidende Stelle, an der er seinen Einfluß einzusetzen hatte, war aber der Kaiser selbst, und daß er bei demselben Karl V., der den Protestanten so gram war, für seine allerdings geringeren Wünsche so viel freundliches Entgegenkommen fand, das zeigt am besten, welche Überzeugungskraft von diesem Manne ausgegangen sein muß. Später hat sich diese auch zugunsten der bayerischen Juden geltend gemacht, die 1551 vertrieben wurden, und für die dann Josef mit Unterstützung des kaiserlichen Hofmarschalls von Böcklinsau einige wichtige Erleichterungen durchsetzen konnte. Diese Überzeugungskraft war notwendig an eigene Überzeugtheit gebunden. Josef konnte nicht nur als Rabbi die jüdische Lehre und konnte damit den Anklagen des Margaritha. des Butzer und schließlich Luchers selbst gegen das Judentum begegnen, sondern er hatte auch selber seinen Unterhalt durch „Wucher" verdienen müssen und kannte darum aus eigener Anschauung die Licht- und die Schattenseiten der jüdischen Erwerbstätigkeit. Diese vielseitige Erfahrung und Urteilsfähigkeit ist eine der wirksamsten Voraussetzungen für die Tatsache, daß er in beiden Lagern, bei Juden wie Christen, Ansehen und> Einfluß genoß. Nur infolge dieser unmittelbaren Berührung mit der jüdischen Lebenswirklichkeit konnte er die praktischen Erfordernisse so genau kennen, daß er auf jenem Augsburger Reichstag von 1530 der „Augsburgischen Confession" eine Verfügung zur Seite stellen konnte, die man als „Reformation" des jüdischen Wirtschaftslebens bezeichnen könnte. Diese Reformation ist der weitaus wichtigste Teil von Josefs politischer Tätigkeit, weil sie über die Bedürfnisse des Augenblicks hinausgriff und die Zukunft vor den Schäden der Vergangenheit bewahren wollte. Die Wirtschaftsreform, die Josef durchführte, steht durchaus neben derjenigen, die der Reichstag selbst anordnete und ergänzt diese in einer Art, die die kundige Hand verrät. In den Reichstagsbefchlüssen kommt die judenfeindliche Stimmung jener Zeit mit ihren wirtschaftlichen Hintergründen deutlich zum Ausdruck. In ihrer Wendung gegen den erwähnten Judenwucher wäre an sich noch nichts besonderes, denn diese hatte seit, der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts einen geradezu redensartlichen Charakter angenommen, so daß schließlich das Wort „judaizare", das in früherer Zeit die Bedeutung „mit dem Mischen Glauben sympathisieren" besessen hatte, später geradezu den Sinn „Geldgeschäfte betreiben" bekam. Das Besondere an den Augsburger Reichstagsbeschlüssen von 1530 ist vielmehr das, daß die „Wucher"- Gesetze sich weniger gegen die Juden als gegen die Christen richten. Im Abschied dieses Reichstags sind die Bestimmungen gegen die Juden nur ein kleiner Anhang zu den einschlägigen Verordnungen für die christlichen Darlehensgeber. Es ist sehr charakteristisch, daß gegen die letzteren genau die gleichen Vorwürfe erhoben werden, die im Laufe des fünfzehnten Jahrhunderts zu den Judenvertreibungen geführt hatten. Die Vorwürfe richteten sich gegen allerlei Praktiken, einen unerlaubten Zinsgewinn in versteckter Form zu genießen, so etwa dadurch, daß die Schuldsumme schon eine Vorverzinsung einschloß, daß ein fingierter Warenkauf zu übermäßigen Preisen als Maskierung des Darlehensgeschäftes diente, daß ein Warenverkauf an den Gläubiger zu unbillig geringem und der spätere Wiederkauf durch den Schuldner zu unbillig hohem Preis vereinbart wurde und dergleichen mehr. Nichts ist für die Gesamtverhältnisse charakteristischer als die Taffache, daß ganz ähnliche Erwägungen noch in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts in den deutschen Parlamenten aus Anlaß der Aufhebung der Wuchergesetze angestellt wurden. Diese Tatsachen beweisen mit schlagender Deutlichkeit, wie wenig eine bedenkliche Wirffchaftsgebarung auf die Juden beschränkt ÄlflJNST-GEWERBE'HAUSSM