Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 6 (1930)
- Issue
- 17 (1.9.1930)
- Article
- Zur Geschichte der Familie v. Hirsch
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 270 (sequence 4)
- Language
- German
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270 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 17 lichen Richter, wenn eine Regierung aus eigener Macht und Bewegung einem Untertanen befehlen könnte, sein Eigentum zu verkaufen und ihm drohen könnte, es zu versteigern?" Auf diese Beschwerde hüllte sich die Regierung fast eineinhalb Jahre lang in Stillschweigen, auch die angedrohten Zwangsmaßregeln blieben aus. Den Grund für diese Zurückhaltung der vordem so eifrigen Behörden erfuhr Hirsch erst später: Der Staatsrat, der schon vor Erlaß der Verfassung von 1818 eine Art Kontrollinstanz für die Tätigkeit der Minister bildete, entschied im Sinne der Hirschschen Auffassung, daß ohne richterliche Entscheidung von der Verwaltungsbehörde nicht gegen Hirsch vorgegangen werden könne. Um jedoch auch diese Möglichkeit nicht ungenutzt zu lassen, veranlaßte der Minister des Innern Schenk, Thürheims Nachfolger, der die treibende Kraft im Kampfe gegen Hirsch war, gerade noch am letzten Tage seines Ministeriums, am 31. Mai 1831, die Einreichung einer Klage gegen Hirsch vor dem ordentlichen Gerichte. Die Klage, die nicht etwa ein Vorgehen gegen Hirsch entgegen den ihn schützenden kgl. Verfügungen, sondern die Annullierung dieser erstrebte, wurde vom Finanzfiskalate des Isarkreises, das der späteren Kammer der Finanzen der Regierung von Oberbayern entsprach, am 30. Juni beim Kreis- und Stadtgericht München eingereicht, aber „auf der Stelle" abgewiesen. Eine neue Klage derselben Behörde folgte am darauffolgenden 30. August, nach einem Urteil vom 12. März 1833 brauchte sich Hirsch aber auf die Klage nicht einzulaffen. Berufungs- und Revisionsinftanz entschieden in den Jahren 1834 und 1835 in entgegengesetztem Sinne, aber erst im Februar 1839 machte der Fiskus von diesem für ihn günstigen oberftrichterlichen Erkenntnis, durch das allerdings in der Sache noch gar nichts entschieden war, Gebrauch, indem er den Antrag einbrachte, der Beklagte sei zu beauftragen, binnen dreißig Tagen mit seiner „Exception" (prozessualen Einrede) einzukommen. Das Spiel begann von vorne. Die reichlich zur Verfügung stehenden prozessualen Rechtsmittel, die in der Praxis bekanntlich damals in noch viel erheblicherem Maße als heute gleichzeitig Prozeßverlängerungsmittel waren, gelangten der Reihe nach zur Anwendung. Lediglich über die Frage, ob von Hirsch verpflichtet sei, seine Exreption einzureichen, sollte das Oberappellationsgericht bereits als dritte (Revisions-) Instanz entscheiden. Sein diese Frage bejahendes Erkenntnis vom 1. Mai 1841 traf jedoch Hirsch nicht mehr am Leben. Der Fiskus versuchte den Prozeß freilich gegen die Erben weiterzuführen. Mein ein Urteil des Kreis- und Stadtgerichtes München vom 27. Oktober 1843 erklärte diese Fortsetzung des Prozesses für unzulässig und machte damit einem gerade vierzehnjährigen Rechtsstreit ein Ende, dessen einziger Erfolg die ständige Drangsalierung eines ganz ungewöhnlichen, hochbedeutsamen Mannes durch engherzige Bürokraten war, die ihn nie begreifen konnten und deren Triebfeder nur im besten Falle ein gänzlich mißverstandenes Interesse des Staates gewesen sein mag. •4^.7^ o,v * X> <z.L.. Jüdisch-deusscher Brief des Jacob v. Hirsch an seinen Sohn Joel Jacob in Würzburg. Dat. München, 12. November 1819. Umschrift nebenstehenden Briefes: (Ergänze: über) alles, was wir noch an Güter-Kaufschillingen außenstehen haben, muß ich ein reines Verzeichnis oder selbst die Bücher, wo selbiges ausgeschrieben ist, schleunigst hierher geschickt bekommen. Übrigens wünsche ich recht wähl und gesund zu leben. Grüße mir die liebe Mutter und unseren Israel wie auch die Sara. Dein Vater Jakob. NB. Den Abraham, wo unnütz in Ansbach sitzt, schicke mir mit allen Papieren, was noch in Ansbach sind, hierher, wo ich ihn notwendig brauche. D. O. Die Papiere wegen Crailsheim (?) und Aschbacher Hof sollen mitkommen und ob denn der Strebe! (Ströbel?) noch nicht eingeklagt ist? Eröffnung der lalmud Ihora - kochschule in Lublin Der Berichterstatter der „Vossischen Zeitung", Immanuel Birnbaum, gibt seiner Zeitung über die in diesem Hochsommer eröffnete Jeschiwa nachstehendes Stimmungsbild. „Eröffnung der Talmud-Thora-Hochschule in Lublin. Ansprachen und Weihehandlungen der Wunderrabbiner vom Calvarienberg und von Czortkow. Über hundert andere rechtgläubige Rabbiner haben ihr Erscheinen zugesagt." Lublin ist die alte Hochburg der Chassidim, jener seltsamsten unter den strenggläubigen Ostjuden, die mit ihren religiösen Tänzen an orientalische Derwische erinnern, mit ihrer seit einigen Jahrzehnten durch Martin Buber und andere auch deutschen Lesern nahegebrachten. Legendenweisheit aber auch wieder dem protestantischen Pietismus verwandt sind. Diese Stadt, die heute mehr als 100 000 Einwohner zählt, hat in der osteuropäischen Geschichte eine große Rolle gespielt. Hier wurde die letzte große Union zwischen Polen und Litauen geschlossen. Hier tagten altpolnische Reichstage, hier saß noch im Weltkriege das öfter-