Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 6 (1930)
- Issue
- 13 (1.7.1930)
- Article
- Inhalt
- Date
- 1930-07-01
- Page
- Seite 178 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2727810-2727900-2727913--06304-2738259- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Bayerische Kachrichtenblatt der Israelitischen kultusgemeinöen in München/Augsburg/Hamberg unü öes Verbandes Hagerischer Israelitischer Gemeinden Israelitische Gemeinöezeitung erscheint am i. und 15. jeden Monats. — Verlag: V. heller, München, piinganserstraße 64, Kernruf 7)664 und 7) <*65, Postscheck München 5987. vchrlstleitung: vr. Ludwig Keuchtwanger, München, Grillparzecstraße 58 Sezugsprets für nicht etngewtesene Bezieher: Reichsmark 4.80 für das Jahr. Anzeigenpreis: Sie 4 gespaltene Millimeter-Zelle 40 Reichspfenntg Kamiltenanzetgea, Stellengesuche und ähnliche Angebote ff Retchspfennig VT. Jahrgang München, i.Aull i?yo Kr. 13 Inhalt: Ungelöste Fragen des bayerischen Judentums vor 80 Jahren — Ernst Simon in München — Jüdisches Erwachen in Frankreich— Gedanken zur jüdischen Sportbewegung — Die Säkularisierung des Judentums — Zum Tode Adolf von Harnacks — Ausstellung jüdischer Kultgeräte und -einrichtungen für Synagoge und Haus — Münchener Tagung des Verbandes der jüdischen Jugendvereine Deutschlands —■ Aus der Gemeinde München — Vereine — Bücherschau — Personalia. Ungelöste §ragen des bayerischen Judentums vor 80 Jahren Anläßlich der Verbandstagung am 2 9. und ZO. Juni Zur Neuregelung der öffentlich-rechtlichen Verhältnisse der bayerischen israelitischen Kultusgemeinden legte das bayerische Kultusministerium im Jahr 185C — vor 80 Jahren — den bayerischen rabbinischen Autoritäten 28 Fragen vor, und zwar den Rabbinern Adler (Aschaffenburg), Aub (Bayreuth), Hirsch Aub (München), Seligmann Bär Bamberger (Würzburg), Feuchtwang (Oettingen), Guggenheimer (Kriegshaber), Grünebaum (Landau), Löwi (Fürth), Seligmann (Kaiserslautern) und dem Privatmann Mendel Rosenbaum (Zell bei Würzburg). Der Wortlaut dieser Fragen und besonders die Antworten gehen weit über die Bedeutung einer Organisationsgeschichte der bayerischen Iudenheit hinaus, sie führen vielmehr, was viel wichtiger ist, tief in die inneren Entwicklungsvorgänge des gesamten westeuropäischen Judentums ein. Herr Rabbiner Dr. Winter in Lübeck hat in einem der letzten Hefte der Zeitschrift „Ieschurun", der ausgezeichneten wissenschaftlichen Monatsschrift des gesetzestreuen Judentums, diese Fragen und Antworten neu behandelt, unter dem Titel: „Geistige Kämpfe um Lebensfragen und Weltanschauung des Judentums um die Mitte des neunzehnten Jahrhunderts" - „Nach den bayerischen Staatsakten dargeftellt" (Ieschurun, 16. Jahrgang, Heft 5/4, 1929, Seite 144-166). Aus der umfangreichen Abhandlung drucken wir die charakteristischsten Fragen und Antworten ab. Dagegen sei es hier mit voller Absicht vermieden, eine Geschichtsdeutung daranzuknüpfen oder die von seinem Standpunkt wohlberechtigte und abgewogene Deutung zu wiederholen, die Herr Rabbiner Winter diesen wichtigen Aktenstücken gegeben hat. Eine solche historische Betrachtung könnte nur von einem Werturteil über die Gegenwart aus und von einer scharf umriffenen Zielsetzung her versucht werden und müßte auch außerbayerisches Material in großem Umfang mit heranziehen. Eine künftige, streng historische, vor allem geiftesgeschichtliche Darstellung des Kampfes zwischen orthodoxem und liberalem Judentum um die Mitte des 19. Jahrhunderts darf jedenfalls an den folgenden bayerischen Urkunden nicht vorübergehen. Gleich die beiden ersten Fragen und die Antworten darauf sind auch heute noch aktuell. 1. Frage: „Wer erscheint nach jüdischen Lehrbegriffen als selbständiges Mitglied einer israelitischen Gemeinde." Die beiden Aub und Löwi (Fürth), antworteten: „Derjenige, welcher in der Gemeinde ansässig ist oder darin ein eigenes Gewerbe betreibt." Mendel Rosenbaum: „Jeder Israelit, welcher seine Volljährigkeit erreicht hat; diese tritt schon mit zurückgelegtem 15. Lebensjahr in religiöser Beziehung ein." Adler, Bamberger, Feuchtwang, Seligmann: „Selbständiges Mitglied einer Kultusgemeinde ist jeder ansässige Familienvater, der sich zum Judentum bekennt und Anteil an den Kultuslasten trägt." 2. Frage: „Wer ist stimmberechtigtes Mitglied in Angelegenheiten der Kultusgemeinde. An welche besonderen Bedingungen des Leumundes, der Erfüllung gewisser Leistungen kann das Stimm- und Wahlrecht gebunden werden?" Diese Frage bezog sich damals nur auf bayerische Staatsangehörige. Die nächsten Fragen behandelten die zur Bildung einer Gemeinde erforderliche Personenzahl, ferner die nötigen Organe und Funktionen sowie wesentlichen „Bedürfnisse" einer Kultusgemeinde (das rituelle Schlachten gehörte nach den einstimmigen Antworten und auch nach der bis 1950 von der bayerischen Regierung vertretenen Auffassung zu den Wesenselementen der „Kultusgemeinde" neben Rabbinat, Vorbeteramt usw.). „Welche Eigenschaften müssen die hierzu bestimmten Personen haben?", lautete Frage 6. Die „religiösen Übertretungen" spielten bei den Antworten auf diese Frage eine wichtige Rolle. Weitere Fragen richteten sich nach der Anstellungsdauer der „Organe" einer Gemeinde, ferner nach der Aufbringung der nötigen Mittel. Die wichtigste Frage 1 1 lautete: „Soll es einer Anzahl