Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 6 (1930)
- Issue
- 9 (1.5.1930)
- Article
- Zum 20. April 1930
- Date
- 1930-05-01
- Page
- Seite 117 (sequence 2)
- Language
- German
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134 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 9 3. Zehn Jahre hat der Verband so zum Wohle der religiösen Gemeinschaft gewaltet. Die Lage ist nunmehr schwieriger geworden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich immer ungünstiger gestaltet. In dem Kamps ums Dasein sind viele Kräfte erlahmt. Es ist nicht richtig, wie anderwärts behauptet wird, daß die jüdische Bevölkerung in besonderem Maße wirtschaftlich gefestigt ist. Der Mittelstand ist vielfach zerrieben und die Steuereingänge lassen wesentlich nach. Auch die Kreise, denen ein größerer oder geringerer Besitz oder eine mehr oder weniger selbständige Tätigkeit erhalten geblieben ist, werden durch die in dem modernen Wirtschaftssystem gegebene Unsicherheit des Bestehenden immer stärker in den Kamps ums Dasein einbezogen. Es ist kaum möglich, die Steuerausfälle durch Erhöhung des Steuersatzes auszugleichen oder einen größeren Zuschuß von dem schwer leidenden Staate zu erlangen. So müssen wir unsere Einnahmen wesentlich geringer feftsetzen und die Ausgaben im gleichen Umfange niedriger bemessen. Die bedrängten Gemeinden und Anstalten können dies nicht recht fassen und es zeigt sich, ein wie unentbehrlicher Faktor der Verband in dem öffentlichen Leben unserer Gemeinschaft geworden ist. Hier gilt es nun in entsagungsvoller Arbeit das Notwendige zu gewähren und das nur Förderliche zurückzuftellen. Alle Beteiligten, die aus dem Verbände Kraft schöpfen und zu ihrer Selbfterhaltung auf die Mittel der Allgemeinheit angewiesen sind, werden sich Zurückhaltung und Beschränkung auferlegen müssen, um den Bestand des Verbandes und damit den eigenen Bestand zu wahren. In treuer Zusammenarbeit werden wir auch diese schweren Zeiten überwinden. Auch hier werden wir versuchen, in die Zahlen etwas Liebe zu mischen. Das wechselseitige Vertrauen soll uns nicht erschüttert werden. Jetzt muß es sich zeigen, daß der eine für den anderen einfteht. Um den Verband geschart werden die Gemeinden den Rückschlag überstehen und es wird die Zeit wieder kommen, in der unser Verband für die Bedürfnisse der Gemeinschaft voll eintreten kann, in der er das jüdische Erbe mehren und innerhalb seiner Grenzen an dem Aufbau unserer Zeit teilhaben wird. Und in erhöhtem Maße wird er es sich dann angelegen sein lassen, was in den Schlußworten des Referats vom 20. April 1920 hervorgehoben ist, für das Wohl der jüdischen Gemeinschaft zu sorgen, dem Vaterlande zu dienen und zur allgemeinen Gesittung unter den Menschen beizutragen. Synagogenbau- Kunst Betrachtung und Anregung Von Dipl.-Ing. Fritz Landauer, Architekt BDA., München Vorhof der Augsburger Synagoge Der Münchener Architekt Fritz Landauer, der durch den Bau der Augsburger Synagoge allgemein bekannt geworden ist, ging soeben wieder bei einem Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für einen Synagogen-Neubau in Hamburg als Preisträger hervor. Die vor kurzem eingeweihte Synagoge in Plauen ist ebenfalls nach einem Entwurf Landauers erbaut. Die Schriftleitung hat Herrn Architekt Landauer zu einer Erörterung seiner jüngsten Arbeiten eingeladen. Den folgenden grundsätzlichen Äußerungen zu dem Thema „Synagogenbau- Kunst" wird später ein besonderer Aussatz über die Synagoge von Plauen folgen. Bei dieser Gelegenheit sei auf die letzte besonders instruktive Abhandlung von Rabbiner Joseph Carlebach über die rabbinischen Vorschriften, die sich auf deu Synagogenbau beziehen, hingewiesen. Carlebach verbreitet sich hier (Jeschurum 16. Nchrg. 1929: S. 190 ff.) ausführlich über Oraun (Toraschein) und Almemor, über Männer- und Frauen-Synagoge, über die äußere Anlage, endlich über die Anordnung der Sitze, und zwar werden bei all diesen Themen regelmäßig die rezipierten Vorschriften von Maimonides und anderer rabbinischer Autoritäten herangezogen. An dem bekannten neueren Werk von Krautheimer über Mittelalterliche Synagogen erkennt Carlebach die Sicherheit und Feinheit des Urteils in bautechnischen und baukünstlerischen Fragen an, stellt dagegen zahlreiche Jrrtümer aus dem Gebiet der jüdischen Vorschriften fest. Die Schriftleitung lädt mich ein, etwas über meine jüngsten Arbeiten auf dem Gebiete des Synagogenbaus dem Leser vorzulegen, insbesondere meine neuen Entwürfe für den Tempel zu Hamburg. Diese Aufforderung der Schriftleitung ist besonders erfreulich als Symptom: es ist noch keine große Zeitspanne vorüber, da galt die Baukunst beim größeren Publikum als letzte der Künste; dann man hatte kein Verhältnis zu ihr — höchst sonderbarerweise; sollte dem Menschen doch das Haus, in dem er das Leben zubringt, persönlich am nächsten liegen, ihn das Gesicht der