Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 6 (1930)
- Issue
- 3 (1.2.1930)
- Article
- Das Schächtverbot in Bayern
- Date
- 1930-02-01
- Page
- Seite 39 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 3 BayerrscheIsraelitische Gemeinbezeitung r 39 Schlachtungen außerhalb der öffentlichen Schlachthäuser' und der bezeichneten Schlachtbetriebe anzuordnen, dürfte wegen, der dem Vollzüge vielfach entgegenstehenden technischen und finanziellen Schwierigkeiten nicht angrzeigt sein. Dir Lerxslichiung zur Anwendung mechanisch wirkender Betäubungsvorrichtungen ln das Gesetz selbst aufzunehmen, erscheint nicht zweckmäßig, weil es sich vornehmlich um eine Angelegenheit des Vollzugs des Betäubungsgebotes handelt und weil bei Aufnahme in die Vollzugsvorschriften allenfallsigen wichtigen Neuerungen auf dem Gebiete der Betäubung - jederzeit durch einfache Ergänzung der Vollzugsvorfchristen ohne die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung Rechnung getragen werden kann. Verfehlungen gegen die Vollzugsvorfchristen unterliegen überdies der gleichen Strafe wie Verfehlungen gegen das . Gesetz selbst. Als wirksame Strafe für Zuwiderhandlungen gegen Art. 1 und gegen die auf Grund des Art. 2 erlassenen Vollzugsvorfchristen sieht Art. 3 Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe vor. Die Zuwiderhandlung^lwürde darnach ein Vergehen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Reichsstrafgesetzbuches in der Fassung des Art. I der Verordnung über Bermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (RGBl. I Seite 44) bilden, die Geldstrafe gemäß § 27 Abs.2 Ziff.1 des gleichen. Gesetzes, mindestens 3 RM^und höchstens 10 000 MK.. betragen.- Gefängnisstrafe und Geldstrafe sind wahlweise angedroht. In Art. 4 ist als Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes der 1. Oktober 1930 vorgesehen. In den Vollzugsvorschriften soll bestimmt werden, daß in den öffentlichen Schlachchäusern und in den größeren gewerblichen und privaten Betrieben die Schlachttiere nur mittels besonderer Betäubungsapparate oder -verfahren betäubt werden dürfen. Um diesen Schlachibetrieben die für die Beschaffung der Detäubungseinrichtungen und die Betriebsumstellung erforderliche Zeit zu geben, erweist es sich als notwendig, das Gesetz zu einem entsprechend bemessenen späteren Zeitpunkt in Kraft treten zu lassen. 3. Die Behandlung des Gesetzentwurfs im Bayerischen Bersassungsausschuß Der Ausschuß behandelte am 22. und 23 .Januar 1930 den Gesetzentwurf in ausführlichen Beratungen. Zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs brachte Abg. Dr. Scharnagl (Bayerische Dolkspartei) folgenden Ergänzungsantrag als Absatz III ein: „Das Staatsministerrum des Innern kann auch in anderen Bayerische w' Vereinsbank Kredit- und Hypothekenbank Niederlassungen an allen größeren Plätzen Bayerns rechts des Rheins Gold-Pfandbrief - . .V49555 MIM Das Änlagepapier für jedermann Fällen Ausnahmen zulasten unter der Voraussetzung, daß durch das zur Anwendung. kommende Verfahren jede unnötige Tierquälerei,. insbesondere beim Niederlegen der Schlachtnere, oern'-ieden wird." AbI.-Dr. Scharnugl diesen Antrag damit, daß es die Absicht"des. Gesetzgebers fei,"'den Tierschutz durchzuführen. Dann müßten aber auch alle Mittel angewandt werden, die geeignet und ausreichend feien, den Tierschutz durchzuführen. . * In der Abstimmung wurde der Antrag Dr. Scharnagl gegen die Stimmen der Bayerischen Volkspartei abgelehnt. Artikel 1 wurde daraus mit allen gegen die Stimmen der Bayerischen Volkspärtei angenommen. Ebenso fanden die Artikel 2, 3 und 4 unverändert nach dem Regierungsentwurf Zustimmung. . In der Gesamtabstimmung wurde der Gesetzentwurf mit 15 gegen 11 Stimmen der Bayerischen Volkspärtei angenommen. 4. Die Nürnberger Entschließung vom 26. Januar 1930 Der Rat des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden, dev Ständige Ausschuß der Tagung und die Bayerische Rabbinerkonferenz, die heute in Nürnberg zu gemeinschaftlicher Beratung versammelt sind, nehmen mit tiefem Schmerz von dem Beschluß des Verfastungsausschusfes des. Bayerischen Landtags Kenntnis, der den ausnahmslosen Betäubungszroang beim Schlachten der Tiere fordert und so das durch die Jahrtausende geheiligte religiöse Gebot des Schächtens der Tiere verhindert. ' Die berufenen Vertreter des bayerischen Judentums legen hiermit Verwahrung ein gegen die Herabsetzung chres Bekenntnisses, die Beeinträchtigung. der durch die Verfassung des Reiches und des Landes gewährleisteten religiösen Gewissensfreiheit und die dadurch begründete, Verletzung der staatsbürgeiilchen Rechte. Die jüdifck Bekenntnisgemeinschast erwartet, daß der Landtag eine Ausnahme von dem Betäubungszwang für das rituelle Schlachten zuläßt. - Wir halten auf Grund wissenschaftlicher Nachweise daran fest, daß das Schächten jede Tierquälerei ausschließt. Wir haben uns dennoch mit allem Nachdruck dafür eingesetzt, eine mit den rituellen Vorschriften vereinbare Betäubungsmeihode zu gewinnen, über deren Zulässigkeit unsere religiösen Instanzen zu enstcheiden haben. Wir werden die Prüfung der Frage ernstlich fortsetzen, wir nehmen aber in Anspruch, daß uns die hierfür nötige Zeit gegeben wird. Wir haben das Vertrauen, daß der Bayerische Staat, der sich den Schutz der Gewissensfreiheit stets in besonderem Maße hat angelegen sein lassen und den Bedürfnissen der israelitischen Glaubensgemeinschaft jederzeit Rechnung getragen hat, in der Zeit größter allgemeiner Not die Kräfte des Landes nicht, abstößt, sondern sammelt zum Wähle des Vaterlandes. gez. Dr. Neumeyer, gez. Dr. 'Silberschmidt, gez. Dr. Freudenthal, gez. Dr. Stein. Joseph Roth Von Lutz Weltmann Joseph Roth ist ein Meister deutscher Prosa. Es ist aufschlußreich, den Nachweis zu führen, wie ein Autor aus dem Gesicht der deutschen Gegenwartsdichtung nicht fortzudenken ist und doch die. Wurzeln seiner Kraft in Mischer Seelenlandschaft ruhen hat. Das sind die Bücher von Joseph Roth: die Romane „Die Rebellion", „Hotel Savoy", „Die Flucht ohne Ende", „Zipper und sein Vater", „Rechts und Links". Neben diesen fünf Romanen eine Sammlung journalistischer Arbeiten: „Panoptikum" und ein Werk „Juden auf Wanderschaft", das in einer Sammlung „Berichte aus der Wirklichkeit" erschienen, ist. „Berichte aus der Wirklichkeit" wäre der Titel, der das Gesamtwert Joseph Roths am treffendsten charakterisieren würde. Seine Bücher geben jene Wirklichkeiten wieder, die phantastischer sind als die kühnste Phantasie dichterischer Träume. Roth gehört nicht zu jenen Schriftstellern, die beobachten um zu notieren, er berichtet nicht, um Zufallserlebnisse zu erzählen. In. seiner Beobachtung ist seine Kunstform eingeschloffen, sein Bericht ist