Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1929
- Issue
- 11 (15.12.1929)
- Article
- Auszug aus dem Bericht der Vereinsleitung über das Jahr 1928/29
- Date
- 1929-12-15
- Page
- Seite 23 (sequence 1)
- Language
- German
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WtteillMM des ZsrselUchen Ähreroereins für Wern S ch r i f t l ei t u n g: Max Adler, München 1929 München, 15. Dezember Nr. 11 Nuszug aus dem Bericht -er Vereinsleitung Aber das Jahr 1928/29 Fortsetzung und Schluß Man würde es jedenfalls nicht verstehen, wenn hier nicht auch ein Wort zu den Verbandsprüfungen gesagt werden würde. Es ist selbstverständlich, daß damit keinerlei persönliche Spitze verbunden sein darf, es kann sich nur um sachliche Darlegungen handeln. Wir halten diese Prüfungen nicht für notwendig, auch nicht als Notmaßnahme. Ja, ich könnte mir wohl eine idealere Welt als die unsere denken, in der es möglich wäre, daß solchen Menschen, die vielleicht erst später ihre eigentliche Begabung entdecken oder die aus äußeren Gründen nicht den Weg zu dem ihrer seelischen Anlage entsprechenden Beruf finden konnten, Gelegenheit zu einem.Berufswechsel und so zu rechter Nutzbarmachung ihrer Fähigkeiten geboten würde. Aber auch dann müßte, besonders wenn es sich um Eintritt in einen öffentlichen Dienst handelt, die fachliche Ausbildung, die einem wirklich strebenden Menschen nicht schwerer fallen dürfte, erst nachgeholt werden. Solange diese idealen Voraussetzungen eben nicht gegeben sind und solange es als undenkbar erscheint, solche auf ein Mindestmaß herabgeschraubte Anforderungen in Sonderprüfungen in irgendeinem anderen Berufe, auch dann, wenn es noch so sehr an Anwärtern fehlt, einzuführen, solange muh diese Regelung als eine Ausnahmemaßnahme gegen den Lehrerstand angesehen werden. Die Bevölkerung, die jüdische wie die christliche, macht nämlich keinen Unterschied zwischen einem verbandsgeprüften und einem ordentlich vorgebildeten Lehrer; auch jener ist eben Lehrer. Zudem ist es irrig, wenn gesagt wird, daß bei der geschilderten Maßnahme nur die Zulassung auf eine bestimmte Stelle in Frage kommt. Die Erscheinung zeigt, daß dies praktisch gar nicht durchführbar ist, zumal es sich nicht selten um die Besetzung kleinster, oft in erstaunlicher Schnelle der Auflösung entgegengehender Stellen handelt. Wir haben wahrlich nicht weniger Herz und Sinn für die Not der kleinen Gemeinden als irgendwer, glauben aber, daß zur Steuerung dieser Notlage die Schaffung eines neuen durch Sonderprüfungen hindurchgegangenen Lehrerstandes, der in Bayern früher unbekannt war, am wenigsten am Platze ist. Wir haben schon so oft positive Vorschläge (Anstellung von Bezirkslehrern und Bezirksschochtim) zur Lösung der vorwürfigen Fragen gemacht, daß eine Wiederholung derselben nicht notwendig erscheint. 3. Besoldungs- und Beamkenordnung. „Immer wieder", so haben wir in einem Rundschreiben ausgeführt, „wird davon gesprochen, daß es Gemeinden gibt, die wohl die Eingruppierung des Lehrers anerkannt haben, tatsächlich aber den auf sie treffenden Gehaltsteil nicht voll leisten." Es müßte alles aufgeboten werden, nicht zuletzt auch zur Wahrung der Autorität des Gesetzgebers, um solche Mißstände zu beseitigen. Eine weitere Anfrage bezweckte Feststellungen darüber, ob die Mustersatzungen des Verbandes in den Gemeinden angenommen worden sind, ob insbesondere die in diesen Satzungen, wenn auch in beschränktem Umfange eingeräumte ll^ilnahme des Lehrers in Verwaltungsangelegenheiten Zustimmung gefunden hat. Das gewonnene Material ergibt ein recht buntes Bild. Mit den Mustersatzungen des Verbandes haben sich viele Gemeinden offenbar überhaupt noch nicht befaßt, anderwärts wurden die Satzungen wohl angenommen, aber in einem falsch gerichteten Geltungsprinzip denkt man nicht daran, die dem Lehrer zuerkannten Rechte zur Durchführung zu bringen. Doch gibt es auch rühmliche und erfreuliche Ausnahmen. In ■ einer Reihe von Gemeinden wird die Mitarbeit des Lehrers in der Gemeindeverwaltung, zumal in Angelegenheiten des Unterrichts, des Kultus und Ritus, für die er ja besonderes Interesse und zum mindesten nicht geringere Sachkenntnis als sonstige Gemeindemitglieder besitzt, gerne gesehen und als wertvolle Bereicherung der gemeindlichen Geschäftsführung geschätzt. Wie schwer es indes ist, sich über gewisse, seit Jahrhunderten überkommene Anschauungen zu erheben, zeigt sich auch in der Stellungnahme sonst recht fortschrittlich gesinnter Großgemeinden. Wir wollen doch wahrlich keine Sonder- oder Vorrechte, aber wenn heute der Grundsatz überall sich durchgerungen hat, in Fachangelegenheiten die zuständigen Fachleute in erster Linie zu hören, so sollten auch die Kultusgemeinden von dieser dem Gemeinwohl förderlichen Auffassung sich nicht ausschließen. Aus den Ergebnissen der Aschaffenburger Tagung sei vor allem die Bewilligung von Mitteln für den Ausbau der Würzburger Lehreranstalt dankbar hervorgehoben. Wir beglückwünschen die Seminarleitung herzlichst zu diesem Erfolge. Ich darf mir dabei noch gestatten, zwei Bitten anzuschließen, die gerade von uns ausgesprochen, am wenigsten einem Mißverständnisse begegnen werden. Wir ersuchen die Seminarleitung nichts unversucht zu lassen, damit die Absolventen insbesondere soweit sie bayerischer Herkunft sind, sich zunächst für unsere bayerischen Gemeinden zur Verfügung zu stellen: wir bitten ferner, daß angesichts des derzeitigen überaus großen Andrangs zu den Lehrerbildungsanstalten eine möglichst strenge Auslese vorgenommen und jene Schüler, die sich für den Lehrerberuf nicht eignen, rechtzeitig auf eine andere Laufbahn hingelenkt werden mögen. Ihre Aufmerksamkeit möchte ich dann noch aus die Siedlungsbestrebungen hinlenken, für die der Verband wiederum recht beträchtliche Mittel bewilligt hat. Ich erwähne dabei, daß ich als Vertreter unseres Vereins in den Landessiedlungausschuß berufen worden bin. Ich habe diese Berufung angenommen und bitte noch nachträglich um ihre Zustimmung. Mit tiefem und schmerzlichem Bedauern wurden auf der Aschaffenburger Tagung allseits die Mitteilungen über den Stand der Schächtangelegenheit ausgenommen, auf deren Ernst mit allem Nachdruck hingewiesen werden muß. Wir fühlen uns eins mit der gesamten bayerischen Judenheit, und erblicken in der bedingungslosen Einführung des Betäubungszwangs für Schlachttiere, die ja praktisch einem Schächtverbot gleichkommt, einen schweren Eingriff in die Gewissensfreiheit der Religionsübung wie eine Verkümmerung unserer staatbürgerlichen Rechte. Wir haben das Vertrauen zur Staalsregierung wie zu den Parteien des Landtags, daß den berechtigten Belangen des Judentums in dem zu erwartenden Gesetz Rechnung getragen werden wird. Der Tagung von Aschaffenburg war auch eine Reihe von Änderungen beamtenrechtlicher Bestimmungen in Vorlage gebracht worden, die jedoch aus Mangel an Zeit nicht mehr verbefchieden werden konnten und daher erst auf der nächstjährigen Tagung zur Erledigugn kommen sollen. 4. Soziale Aufgaben Mitunter wird die Meinung vertreten, daß unsere sozialen Einrichtungen, namentlich die Hilfskasse, nicht mehr nötig seien. Ich kann mich dieser Ansicht nicht anschließen, halte im Gegenteil den Ausbau, zum mindesten aber die Förderung aller hier einschlägigen Bestrebungen für eine dringende Notwendigkeit. Wir würden ja mit dem Aufgeben unserer sozialen Einrichtungen nicht nur mit der nahezu 50jährigen Tradition des Vereins brechen, wir werden uns auch in Widerspruch setzen mit dem Geiste und der Auffassung unserer Zeit. Bewundernswert sind die Wohlfahrtseinrichtungen des Bayerischen Volksschullehrervereins. Wenn schon bei den im allgemeinen günstigeren und leichteren Lebensbedingungen unserer christlichen Kollegen eine derartig soziale Betätigung als notwendig empfunden wird, fo ist sie in unseren Reihen erst recht am Platze. Der jüdische Beamte, der seinem christlichen Kollegen gleichgestellt ist, ist in Wirklichkeit doch schlechter gestellt, da der rituelle Haushalt, soziale und gesellschaftliche Verpflichtungen, die Ausbildung der Kinder usw. ungleich höhere Anforderungen mit sich bringen. Aber ganz abgesehen von diesen Verhältnissen, dürfen wir nicht vergessen, daß wir in einer Übergangszeit leben; viele unserer Mitglieder, die schon vor Jahren in den Ruhestand treten mußten, beziehen nur geringe Pensionen, die Witwengelder erreichen in vielen Fällen kaum das Existenzminimum. Dürfen wir angesichts dieser Tatsachen einen anderen Kurs einschlagen als den, den brüderliche Verbundenheit und kollegiales Mitgefühl uns vorschreiben? Man verweist auf den Verband. Der Verband tut viel, sehr viel; .aber er kann nicht alles tun. Auch seiner Tätigkeit sind Grenzen gesetzt, rechtlicher und materieller Natur. Die Frage bleibt freilich