Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 22 (15.11.1929)
- Article
- Zur Geschichte der Familie von Hirsch
- Date
- 1929-11-15
- Page
- Seite 366 (sequence 2)
- Language
- German
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366 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 22 Abbildung 6: Joel Jacob v. Hirsch Hand, jede Not suchte er nach besten Kräften zu mildern; jeder Dürftige fand bei ihm tätige Hilfe, jeder Unglückliche Trost und Beistand. Jedem, auch dem Ärmsten, stand der Zutritt zu ihm offen und jeder fand williges Gehör für sein Anliegen. Noch besonders hervorzuheben ist hierbei, daß er, obgleich ein treuer Anhänger seiner väterlichen Religion, seine Wohltaten ohne alle Rücksicht auf konfessionelle Verhältnisse austeilte und daß er die Armen, die sich an ihn wendeten, ferne von jeder Rauheit mit aller Milde und Schonung behandelte. Seine Herzensgüte und Humanität zeigte sich aber nicht nur da, wo seine Kaffe in Anspruch genommen wurde, sondern überall, wo in irgendeiner Richtung eine Gefälligkeit oder ein Dienst von ihm verlangt wurde, war er sofort bereit hierzu und wo er nur die mindeste Aussicht hatte, daß sein Einfluß oder seine Vermittlung von Erfolg sein würde, scheute er weder Mühe noch Kosten, um solche geltend zu machen. Die Fälle waren nicht selten, wo er auf eigene Kosten mehrtägige Reisen unternahm, um Bekannten, ja mitunter ganz Fremden, die sich vertrauensvoll an ihn wandten, einen Dienst zu erweisen_" Als Beispiel für sein vaterländisches Verhalten wird dortselbft folgende Tatsache mitgeteilt. „Als in den vierziger Jahren, also zu einer Zeit, wo das Verkehrswesen noch wenig entwickelt und die Spekulation noch nicht kräftig genug war, dem Mangel einer Gegend durch Zufuhr des Überflusses einer anderen direkt abzuhelfen, die Getreidepreise bei uns eine enorme Höhe erreichten, unternahm es der nun Verblichene, ... mit bedeutenden pekuniären Opfern Getreide vom Auslande zu importieren, um so dem drohenden Mangel vorzubeugen und der Einwohnerschaft billigeres Brot zu verschaffen. An der Gründung der Dampfschiffahrt auf dem Main, die ihrer Zeit bei dem Mangel aller Eisenbahnen ein äußerst dringendes Bedürfnis war und die Interessen des Handels und Verkehrs wesentlich förderte, war er in uneigennütziger Weise, ja mit persönlichen Opfern hervorragend beteiligt." Bekannt sind auch Joel Jacob von Hirschs Bestrebungen um die Emanzipation der Juden, für deren Durchführung er insbesondere das ihm befreundete Reichöratsmitglied Grafen von Giech, einen hochgesinnten Mann, interessierte. Auch er half so den Boden vorbereiten, auf dem endlich die langgehegte Saat aufgehen sollte: Durch Landtagsabschied vom IO. November 1861 wurden die drückenden Vorschriften des oben genannten Ediktes vom Jahre 1813 beseitigt. Inzwischen hatte Joel Jacob für sich zu den ererbten Privilegien manche Vergünstigung, d. h. die Beseitigung mancher gegen ihn als Juden gerichteten Ausnahmebestimmungen durchgesetzt oder durchzusetzen versucht. Zu den ererbten Privilegien dürfte das Recht des ungehinderten Kaufs von Immobilien aller Art, auch der mit gutsherrlichen Rechten ausgeftatteten, zu zählen sein, so daß Joel hierbei zu Recht keine Schwierigkeiten gemacht wurden. Das, wie erwähnt, bereits für den Bereich des Großherzogtums Würzburg vom Großherzog am 5. Oktober 1812 gewährte Privileg wurde nämlich in einem allerhöchsten Reskripte vom 27. April 1821 für das ganze Königreich ausgesprochen und am 3O. August 1822 unter ausdrücklichem Hinweis auf die „Beschränkungen, welchen diesfalls die Juden unterworfen find", wiederholt. Allerdings galt dieses Privileg zunächst nur für Jacob von Hirsch, dem bei seiner Übersiedelung nach München weiter noch zu erwähnende Schwierigkeiten in den Weg gelegt worden waren. Da jedoch die Erinnerung von diesen Vorschriften des IudenedikteS ausdrücklich als Folge der Erhebung Hirschs in den Adelsstand bezeichnet wird, so erstreckte sie sich ohne weiteres auch auf die Nachkommenschaft. Dagegen gab eS ursprünglich keine Bestimmung, nach der die Familie von Hirsch von der im Iudenedikt von 1813 angeordneten Einschreibung in die Iudenmatrikel, die nicht nur eine Registrierung, sondern auch eine Beschränkung der Zahl der zur Familiengründung zugelassenen Juden bedeutete, befreit worden wäre. Während Jacob von Hirsch, wie wir sehen werden, in München einen schweren Kampf um die Befreiung von dieser Vorschrift führen mußte, hören wir in Würzburg nichts über eine Aufforderung zur Immatrikulierung an Joel Jacob. Wir dürfen daher annehmen, daß dieser, wenn auch praeter leZein, nicht zur Eintragung in die Iudenmatrikel aufgefordert wurde. Um so heftiger wehrte sich Joel Jacob gegen die Forderung auf Entrichtung des IudenschutzgeldeS. Gemeinsam mit seinem Vater richtete er am 26. Oktober 1837 ein Gesuch an die Regierung des Untermainkreises, Kammer der Finanzen, um Befreiung von der ferneren Entrichtung und um Rückzahlung des seit Erhebung in den Adelsstand gezahlten Schutzgeldes, das für Jacob 12 fl. 30 kr., für Joel Jacob 15 fl. jährlich betrug. Am 1. Februar 1841 entschied das Finanzministerium, „daß der Großhändler Joel von Hirsch in Würzburg" - Jacob war inzwischen verstorben — „auch fernerhin, solange die Gesetze über Personalfteuern im ehemaligen Großherzogtum Würzburg nicht aufgehoben werden, gesetzlich verpflichtet sei, das am 16. Juni 1823 regulierte Iudenfchutzgeld zu entrichten, weil durch die Erlangung des Adels eine Veränderung in seinen konfessionellen Verhältnissen nicht eingetreten ist ..." Gegen diese Entscheidung der obersten Verwaltungsbehörde beschatt Joel Jacob den Weg der Klage beim Appellationsgerichte von Unterfranken und Aschaffenburg, wobei er ausführt, daß „sein Glaube in religiöser Hinsicht derselbe geblieben" fei, „in sonstigen Be-