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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1929-08-01 · 15 (1.8.1929) · p. Seite 242

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
5 (1929)
Issue
15 (1.8.1929)
Article
Protokoll der Verhandlungen der siebenten Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden in Aschaffenburg am 30. Juni und 1. Juli 1929
Date
1929-08-01
Page
Seite 242 (sequence 2)
Language
German
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242 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 15 Berichte sollen Anhalt und Grundlage für die Bemessung der Zuschüsse geben. Wir werden bei den Vorlagen morgen wieder sehen, wie wichtig für uns die Regelung der Verhältnisse der Rabbinatsbezirke ist. Die Anschauungen hierüber dürften nunmehr soweit gereift sein, daß wir in einer besonderen nur dieser Angelegenheit gewidmeten Sitzung die Angelegenheit im nächsten Jahre ihrer endgültigen Beratung unterstellen können. Wir haben im vergangenen Jahre den Entwurf der Verfassung für einen Reichsverband der deutschen Juden gebilligt. Die preußische Landesversammlung hat ihn mit der Mehrheit von einer Stimme verworfen. Wir können warten. Der Rat unseres Verbandes hat die Haltung unserer Unterhandlungen nach Form und Inhalt vollkommen gebilligt und wir bitten Sie, diesem Votum beizutreten. Die süddeutschen Gemeinschaften, mit denen wir in enger vertrauensvoller Arbeit zusammenstehen, haben neuerlich einmütig der Anschauung Ausdruck gegeben, daß ein Reichsverband nur auf dem durch die Geschichte vorgezeichneten Wege, nämlich durch den Zusammenschluß der Landesverbände gebildet werden könne. Wir wenden uns der Angelegenheit zu, die uns mit der größten Sorge erfüllt, der Schächtfrage. Der bayerische Landtag hat am 8. Juli 1926 die Staatsregierung um Vorlage eines Gesetzentwurfes ersucht, wonach die Schlachttiere vor Beginn des Blutentzugs zu betäuben und als Betäubungsmittel nach Möglichkeit mechanische Geräte, wie Schußbolzen, anzuwenden sind. Der Landtag hat nunmehr in den letzten Tagen beschlossen, die Eingabe von zehn Tierschutzveveinen auf Durchführung des Beschlusses von 1926 der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Er hat damit neuerlich in bestimmter Form die Vorlage des Gesetzes verlangt. Der Beschluß wurde in namentlicher Abstimmung mit 70 gegen 38 Stimmen, nämlich mit den Stimmen aller Parteien gegen die Stimmen der Bayerischen Volkspartei angenommen. Cs muß hiernach damit gerechnet werden, daß die Staatsregierung demnächst den Gesetzentwurf dem Landtag zugehen läßt. Wir haben uns im Laufe der letzten drei Jahre im Benehmen mit den bayerischen Rabbinern und dem Büro für Schächtschutz in Berlin andauernd bemüht, darzulegen, daß der gegen das Schächten erhobene Vorwurf der Tierquälerei unbegründet ist und haben hierfür neuere Gutachten bedeutender Tierphysiologen vorlegen können. Gegr. 1869 Vereinsbank KreditundJHypothekenbank Niederlassungen an allen größeren Plätzen Bayerns rechts des Rheins liSiahUsammeia wrifiTeTung^Sn ScKjfihWc!»enr5Äu!befl®irung^55fcTi!S85ener_Oepol9 Benützen Sie unsere besonderen Einrichtungen für den Reiseverkehr! Wir haben uns aber auch mit dem größten Nachdruck dafür eingesetzt, eine Betäubungsmethode zu ermitteln, die den religiösen Vorschriften entspricht. Es konnte dies bisher nicht erreicht werden. Der Zeitraum von drei Jahren, der uns von der Staatsregierung in entgegenkommender Weife hierfür zugestanden wurde, ist zwar vom Standpunkt unserer raschlebigen Zeit aus gesehen, nicht gerade, kurz bemessen. Wenn man jedoch bedenkt, daß einschneidende Änderungen in eine Jahrtausende alte religiöse Übung vorgenommen werden sollen, so kann ein solcher Zeitraum nicht als eben lange erachtet werden. Wir werden unsere Bemühungen, eine geeignete Methode ausfindig zu machen, mit der größten Enstchiedenheit fortsetzen. Solange uns aber eine religiös gebilligte Betäubungsmethode nicht zur Verfügung steht, kommt das angekündigte Gesetz einem Verbot der rituellen Schlachtung gleich. Ein solches Verbot besteht in keinem deutschen Lande. Sein Erlaß würde einen schweren Eingriff in die Gewissensfreiheit und Religionsübung der Israeliten in Bayern bedeuten. Wir werden nicht verfehlen, die bayerische Staatsregierung und den Landtag auf die Gewissensnot hinzuweisen und werden beantragen, daß im Gesetze darauf Rücksicht genommen wird. Es ist eine zunehmende unfreundliche Haltung der Öffentlichkeit gegen unsere Glaubensgenossen festzustellen. Gleich anderen Hochschulen in Bayern hat der Allgemeine Studentenausschuß der Technischen Hochschule in München vor einiger Zeit folgenden Beschluß gefaßt: „Der Allgemeine Studentenausschuß der Technischen Hochschule München ersucht die deutsche Studentenschaft, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln eine gesetzliche Regelung dahingehend zu erstreben, daß an den deutschen Hochschulen ein numsrus clausus für deutsche Staatsbürger jüdischer oder anderweitig nichtdeutscher Abstammung eingeführt wird. Dieser Beschluß ist allen zuständigen Behörden mitzuteilen. Ebenso ist dieser Antrag sobald als möglich der Vollversammlung der Studentenschaft der Technischen Hochschule München zur Bekräftigung vorzulegen." Ich bemerke hierzu, daß die Zahl der jüdischen Sutdierenden an der Technischen Hochschule im Jahre 1928 0,9 Prozent aller Studierenden ausgemacht hat. Eine Vollversammlung, die allerdings nur von 10 Prozent der. Studierenden besucht war, hat am 20. Juni 1929 stattgefunden. Der Beschluß des Ausschusses wurde mit 270 gegen.80 Stimmen bei 70 Stimmenthaltungen angenommen. Wir verwahren uns, daß staatlich anerkannte Zwangsorganisationen ihre verfassungsmäßige Neutralität und unsere Gleichberechtigung und Ehre in so schwerer Weise verletzen. Am 24. März 1929 wurde in Manau bei Hofheim in Unterfranken ein fünfjähriger Knabe mit einer Halswunde tot aufgefunden. In Versammlungen und in der antisemitischen Presse wurde Ritualmord behauptet und die Bevölkerung damit in die höchste Erregung versetzt. Ob ein Mord oder ein Unglücksfall oorliegt, konnte bisher nicht aufgeklärt werden. Wir haben als Vertretung der bayerischen Judenheit zusammen mit der Bayerischen Rabbinerkonferenz die gegen die jüdische Religion und ihre Bekenner erhobene Anschuldigung öffentlich mit der tiefften Entrüstung zurückgewiesen. Die gleiche Anschuldigung wurde gegenüber dem Christentum in den ersten Jahren seines Bestehens ebenso grundlos erhoben. Die jüdische Religion verkündet seit Jahrtausenden die Heiligkeit jedes Menschenlebens. Wir empfinden es als eine Schmach, daß wir auch heute noch gezwungen sind, uns und unser Bekenntnis gegen die Behauptung des religiösen Mordes zu verteidigen. Wir möchten mit Dank feststellen, daß der Herr Staatsminister für Unterricht und Kultus in einer Audienz, die er uns zusammen mit dem Vertreter des Centralvereins gewährt hat, die Bewegung auf das schärffte verurteilt und angeordnet hat, daß durch Aufklärung in den Schulen der Bewegung entgegenzutreten sei und daß er auch im Landtag diesen Standpunkt mit aller Entschiedenheit vertreten hat. So müssen wir feststellen, daß unsere äußere Lage sich nicht eben günstig entwickelt hat. Wir wehren uns gegen fede Entrechtung. Aber wir kennen auch des Übels Grund, es ist die Erschütterung des politischen, des wirtschaftlichen und seelischen Gleichgewichts, die der Krieg und die Nachkriegsjahre mit sich gebracht haben. Auch wir schließen uns mit vollem Herzen dem Proteste an, der in diesen Tagen gegen das nunmehr zehnjährige Diktat von Versailles aus. der Seele des ganzen Volkes' hervordringt. Aber wir tragen mit dem Leid des Vaterlandes das besondere eigene Leid. Hier und dort

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