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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1929-06-15 · 12 (15.6.1929) · p. Seite 193

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
5 (1929)
Issue
12 (15.6.1929)
Article
Die Arbeit in Bibel und Talmud
Date
1929-06-15
Page
Seite 193 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 12 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 193 dem Felde." Die Fortsetzung lautet alsdann: „und durch alle Arbeit, mit der sie sie knechteten in Härte." Was ist unter diesem Beisatz verstanden? Darauf antwortet der Talmud: sie vertauschten willkürlich die Arbeit der Männer mit der der Frauen und die der Frauen mit der der Männer." Alle Ausführungen des Talmuds beweisen uns, daß man mit besonderem Wohlwollen, besonderer Rücksichtnahme, mit wirklicher Gerechtigkeit und Billigkeit den Arbeitern gegenübertrat. Ganz besonders soll und muß die Menschenwürde im Arbeiter geachtet werden. Baba kama 49a lesen wir, daß man nicht willkürlich mit den Arbeitern verfahren darf; man muß erwägen, daß sie Menschenwürde und edle Abstammung besitzen; darum muß man bezüglich ihrer Verpflichtungsbedingungen vor Beginn der Arbeit mit ihnen Vereinbarungen treffen, da sie sonst immer größere Ansprüche zu erheben berechtigt wären. Jedenfalls kann man während der Arbeitszeit nicht mit Anforderungen an sie herantreten, deren Erfüllung sie nicht voraussehen konnten. Von Rabba bar Chono wird (B. K. 83a) erzählt, daß er den Lastträgern, die ihm ein. Faß Wein zerbrochen hatten, ihre Mäntel wegnahm, daß er sie ihnen aber wieder zurückgab, um das Wort zu erfüllen: D'mu ">132 *^n )vnh „Du sollst gehen auf dem Weg der Gutgesinnten, der Gutgearteten." Und als sich dieselben Arbeiter bei ihm als hungrig erklärten, gab er ihnen trotz des Verlustes, den sie eigentlich hätten ersetzen müssen, auch ihren Lohn, wiewohl das über seine Verpflichtung hinausging, nur um das Wort auszuführen: "lötyn □'pHS n-.niiui „Die Wege der Gerechten sollst Du im Auge behalten." (V. M. 83b) zeigt uns, daß man bei der Bezichtigung eines Arbeiters, der bei Tag in Schlaf verfällt, vorsichtig sein soll; man soll nicht vergessen, daß er vielleicht in der Nacht vorgearbeitet haben kann. Schon in der Thora ist die Pflicht festgesetzt, daß man dem Arbeiter noch an seinem Arbeitstage den Lohn ausbezahlen muß und diese Bestimmung wird (B. M. 112a) noch besonders damit begründet, daß ja der Arbeiter, um seinen Lohn zu verdienen, sein Leben einsetzt. Da nun aber auch das Leben der Familie, von Frau und Kindern von dem Lohne abhängig rft, so darf aus doppeltem Grunde eine Verzögerung in der Auszahlung nicht Platz greifen. Eine freie Niederlassung von Arbeitern innerhalb derselben Straße, desselben Stadtteils war nach talmudischem Recht nicht ohne weiteres gestattet. Die schon in diesem Stadtteil, in dieser Straße ansässigen Handwerker konnten hier ein Veto einlegen. So heißt es (Baba batra 2 Id): „Es können die Leute, die Einwohner einer Sackgasse sich gegenseitig zwingen, daß sie nicht in die Niederlassung eines Schneiders, eines Gerbers, eines Kinderlehrers und eines sonstigen Berufsvertreters einwilligen. Auch ganz im allgemeinen gibt es nach talmudischer Auffassung und nach talmudischem Recht keine freie Konkurrenz. Immer wieder tritt uns der Satz entgegen „es soll ein Mensch nicht störend eintreten in das Handwerk, in den Beruf seines Genossen". Und wie alle talmudischen Sätze ihre Begründung in Thora- und Prophetenworten finden, wird auch dieser Satz aus einem Vers aus dem Propheten Ezechiel abgeleitet. Alle unsere Ausführungen können uns eine Anschauung vermitteln von dem Geist der hohen Wertschätzung der Arbeit, der beruflichen Arbeit und ihren wohltätigen Folgen; sie können uns als erneuter Beitrag gelten für die schon oft erkannte Tatsache, daß der Bibel und dem auf dem Thora- und Bibelwort fußenden Talmud nichts wirklich Menschliches fremd ist, daß die Bestimmungen des Talmuds einen sozialen Geist atmen, der seiner Zeit weit vorauseilt, dessen wir uns in seiner Tatsächlichkeit erst in unseren viel späteren Tagen wirklich erfreuen können. Der Talmud ist bei diesen seinen Gedanken erfüllt von der Überzeugung, daß von der richtigen Wertschätzung und Handhabung der Arbeit in gleicher Weise das Glück des einzelnen, wie das Glück der Familie und der Gesamtheit abhängig ist im Sinne des herrlichen Bildes, das uns der Psalmift vor Augen hält: „Heil jedem gottesfürchtigen Mann, der da wandelt in seinen Wegen! Die Arbeit Deiner Hände wenn Du genießest, dann Heil Dir und wohl Dir! Dein Weib ist der blühende Weinstock in des Hauses innersten Räumen, Deine Kinder wie die Schößlinge der Oliven rings um Deinen Tisch. Sieh, so wird gesegnet der Mann, der gottesfürchtig ist. Es segne Dich der Ewige von Zion aus, der Schöpfer des Himmels und der Erde." sslus der Semeinde München Line Sitzung des Sozialen Ausschusses der Gemeinde, gemeinsam mit dem Vorstand und der Gemeindevertretung fand am 6. Juni 1929 im Sitzungssaal der Gemeinde statt. Der Vorsitzende, Rechtsanwalt Willmersdörffer, eröffnete die Sitzung und hieß die Erschienenen, sowie die Mitglieder des Sozialen Ausschusses willkommen. Hierauf ergriff Frl. Dr. Strauß das Wort zu einem Referat über die allgemeine Wohlfahrtspflege: Die wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich auch im letzten Wirtschaftsjahr noch verschlechtert, die Arbeitslosigkeit ist gewachsen, die Einkommensverhältnisse sind sehr knapp geworden und der Lebenshaltungsindex ist gestiegen. Aus diesen Momenten ist eine starke Inanspruchnahme der Wohlfahrtseinrichtungen erwachsen. Für die jüdische Wohlfahrtspflege waren die Verhältnisse noch schlimmer infolge des Boykotts der jüdischen Angestellten. Es ist unbedingt erforderlich, daß die jüdischen Arbeitgeber möglichst viel jüdische Angestellte beschäftigen. Das Arbeitslosenversich e r u n g s g e s e tz hat sich für die jüdische Wohlfahrtspflege sehr erfreulich ausgewirkt und zwar hauptsächlich deswegen, weil auch Ausländer darnach Unterstützung erhalten und nicht der Wohlfahrtspflege zur Last fallen. Die produktive Erwerbslofenfürforge ist weiter ausgebaut worden. Zur Behebung der großen Rot der älteren Angestellten find Kredite gegeben worden, um die Grüneiner eigenen Existenz zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke sind auch vielfach Darlehenskassen ins Leben gerufen worden. Für die gehobene Fürsorge bedeutet die Errichtung von Kleinrentnerheimen eine wichtige Hilfe. Für die jüdischen Heime liegen mehr Aufnahmegesuche vor als berücksichtigt werden können. Die Wohnungsnot wirkt sich entsetzlich aus. Die Wohnungsverhältnisse der jüdischen Bevölkerung sind zum Teil trostlos, doch hier in München immer noch besser wie in vielen anderen Städten. Die Mieterschutzgesetzgebung sei vom Standpunkte der Fürsorge aus besonders zu begrüßen. Die Zahl der Obdachlosen dürfte durch den Mieterschutz doch bedeutend geringer sein. In gesundheitlicher Hinsicht haben sich die Verhältnisse gebessert. Die Sterblichkeitsziffer fft zurückgegangen. Tuberkulose und Geisteskrankheiten sind unter den Juden stark verbreitet. Eine Hole! Kaiserhol »München Scbülzenslrafle 12 Gebr. Greif Beliebtes Caf6- Restaurant Künstler-Kapelle

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