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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1929-05-01 · 9 (1.5.1929) · p. Seite 144

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
5 (1929)
Issue
9 (1.5.1929)
Article
Etatsberatung der Münchener Gemeindevertretung
Date
1929-05-01
Page
Seite 144 (sequence 2)
Language
German
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144 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 9 TANZ- UNTERRICHT W MW ROSA HEINZMANN, g LASSKORN SEPARATSTUNDEN und Anmeldungen täglich (auch Sonntag) ab 10 Uhr GALERIESTR. 24/0 / TEL. 29648T STUDIERENDE UND KLEINE ZIRKEL 20 PROZENT ERMÄSSIGUNG Es wurde dann in die Einzelberatung des Etats eingetreten. Justizrat Dr. Straus berichtete über die Einzel-Positionen. Eine gewisse Minderung der Mieten aus den gemeindlichen Häusern sei durch die Inanspruchnahme weiterer Verwaltungsräume und von Räumen für Vereine eingetreten. Die Stiftungszinsen seien durch die Refundierung der Stiftungsvermögen um etwa RM. 8000.— erhöht. Auf der Ausgabenseite befänden sich eine Reihe von Bewilligungen des Vorjahres, die noch unerledigt seien, darunter eine Bewilligung für das Krankenheim in Höhe von RM. 10 000.—. Die Beamtengehälter seien gegenüber dem Vorjahre um RM. 18 000.— gestiegen. Dies hänge mit der Anstellung zweier neuer Beamter und den regelmäßigen Gehaltsvorrückungen zusammen. Das gleiche gelte für die Angestelltengehälter, welche um etwa RM. 9000.— gestiegen seien. Einmalige größere Reparaturen seien mit RM. 30000.— für eine Teilzahlung für die neue Orgel mit RM. 20 000.— festgesetzt. Justizrat Dr. O e st r e i ch erklärte, daß mit Rücksicht aus die erheblichen Baulasten des Vorjahres diesesmal der in Anbetracht der Verhältnisse geringe Betrag von RM. 30 000.— eingesetzt worden sei. Die Orgel in der Hauptsynagoge sei nach einer verhältnismäßig nicht sehr langen Lebensdauer völlig unbrauchbar geworden. Es fei daher notwendig, sie durch eine neue zu ersetzen. Der Platz, wo heute die Orgel stehe, sei in Anbetracht des für den Chor benötigten Raumes etwas klein. Dies müsse bei der Größe der neuen Orgel berücksichtigt werden. Für diese seien Aufwendungen von rund RM. 37 000.— notwndig. Dem Antrag Dr. Oestreichs auf Genehmigung des Orgelbaues wurde entsprochen. Justizrat Dr. St r a u s berichtete anschließend über die weiteren Positionen. Für das Krankenheim wurden RM. 3000.— wie bisher bewilligt. Daneben ein hypothekarisch gesichertes Darlehen von RM. 12 000.— außerhalb des Etats, wovon RM. 6000.— bereits im Vorjahre vorgesehen waren. Für kulturelle und allgemeine jüdische Zwecke wurden RM. 18 000.— ausgesetzt, darunter RM. 5000.— für den Centralverein und (zum erstenmal) RM. 2000.— für den Keren Hajessod. Für eine Darlehenskasse ist ein Posten von RM. 20 000.— angesetzt, um einem dringenden Bedürfnis für kleine Darlehenssucher nachzukommen. Gedacht ist die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Rechtsanwalt Dr. Alfred Werner begründete für die liberale Fraktion die Ablehnung dieses Postens. Wenn Darlehen von einer solchen Darlehenskasse gewährt würden, so müsse man sich darüber klar werden, daß diese Darlehen nur zu häufig zu Schenkungenwürden. Wenn das Wohlfahrtsamt zu solchen Beschlüssen komme, so sei dagegen nichts zu sagen. Eine Darlehenskasse könne jedoch prinzipiell Schenkungen nicht machen. Auch begebe sich die Gemeinde hiermit auf ein wirtschaftliches Gebiet, das nicht zu ihren Aufgaben gehöre. Überdies sei die Frage noch nicht genügend vorbereitet und geklärt. Rechtsanwalt Dr. Julius Siegel bezeichnete den Standpunkt der liberalen Fraktion als Rückfall in die Anschauungen der Vorkriegszeit, in der man sich bemüht habe, den Aufgabenkreis der Gemeinde möglichst eng zu halten. Die Aufgaben der Darlehenskassen gingen über die bisherigen Aufgaben der Wohlfahrt hinaus. Es liege außerordentlich stark im jüdischen Interesse, unsichere Existenzen wirtschaftlich zu festigen. An sich könne man die Darlehen ebenso vom Wohlfahrtsamt wie von der Darlehenskasse geben lassen. Es fei aber zweckmäßiger, eine Darlehenskasse zu gründen, da diese eher in der Lage sei, die Rückzahlungen zu erzwingen. Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer trat auf Grund der gemachten Erfahrungen für die Darlehenskasse ein. Der Weg der Entwicklung gehe von der Armenpflege zur Fürsorgetätigkeit. Es solle das Beschämende der Armenpflege in Wegfall kommen. Aus den gleichen Gesichtspunkten trat auch Justizrat Dr. Straus für die Darlehenskasse ein. Justizrat Dr. Heilbronner wendete sich gegen die Errichtung einer Darlehenskasse, die sich mit den Aufgaben der Gemeinde nicht vertrage. Dr. Strauß führte aus, daß es Kreise gebe, Mittelstandsexistenzen, die an ein Wohlfahrtsamt nicht herantreten wollten. Daher sei die Errichtung der Darhelenskasse notwendig. Man dürfe sich den Verpflichtungen aus diesem Gebiet nicht entziehen. Es traten ferner die Herren Lichtenauer und Rosenthaler und Frau Reinemann für die Errichtung der Darlehenskasse ein. Der Antrag auf Bereitstellung von RM. 20 000.— für eine selbständige Darlehenskasse wurde mit 12 gegen 10 Stimmen in der Gemeindevertretung angenommen. Für Ohel Jakob wurden RM. 7520.— bewilligt, darunter RM. 3000.— für Bauzwecke. Der Antrag des Vereins Ohel Jakob ging auf RM. 12 000.— und auf Gewährung eines Darlehens von RM. 2000.—. Justizrat Dr. Feuchtwanger beantragte die Beschlußfassung gemäß dem Antrag von Ohel Jakob. Die Volksschulfrage sei keine grundsätzliche Frage. Es gehe auch nicht um jüdische oder allgemeine Schule, sondern um christliche oder jüdische Schule, denn Simultanschulen in der wahren Bedeutung des Wortes gebe es in Bayern nicht. Diejenigen Eltern, die ihre Kinder in jüdische Schulen schicken wollten, sollte die Möglichkeit hierzu gewährt werden. In anderen großen Gemeinden wie Berlin, Frankfurt bestünden jüdische Volksschulen. Die jüdische Volksschule in München habe heute eine Kinderanzahl von 136, darunter nur 20 Kinder aus den Kreisen des Vereins Ohel Jakob, das sei ein Drittel aller jüdischen Volksschüler der ersten 4 Klassen. Überdies erspare die Gemeinde dadurch die Anstellung weiterer Religionslehrer. Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer beleuchtete die Entwicklung von dem Grundsatz „Luiu8 regio eius religio“ zum Majoritätsprinzip und von diesem Prinzip zum Prinzip des Schutzes der Minderheiten. Diesen Grundsatz des Schutzes der Minderheiten gelte es auch in der Frage der jüdischen Volksschule zu wahren. Der Grund für das Gedeihen des Verbandes und der Gemeinde sei der Friede unter den verschiedenen religiösen Richtungen. Die Lage der Juden in Bayern sei eine durchaus ernste, es sei daher, um so mehr unsere Pflicht, für Friede und Geschlossenheit im Innernzu sorgen. Die Rücksicht auf die Bedürfnisse der Minderheiten müsse weiter aufrechterhalten werden. Rechtsanwalt Dr. Werner stellte mit Rücksicht auf die bedeutsamen Ausführungen Dr. Neumeyers den Antrag, die Sitzung zwecks Fraktionsberatung auf 10 Minuten zu unterbrechen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung ergriff Justizrat Dr. O e st - reich namens der liberalen Fraktion das Wort, um zu erklären, verwendet dielelegrsrnm-krssh-formulare des Iftselitischen ffrsuenBereins München le.v.l von M0 Ml MM Mita SchlensM 12 Gebr. Greif Beliebtes Caf6 - Restaurant Ktlnstler-Kapelle

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