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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1929-05-01 · 9 (1.5.1929) · p. Seite 139

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
5 (1929)
Issue
9 (1.5.1929)
Article
Die Ritualmordhetze in Franken
Date
1929-05-01
Page
Seite 139 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 9 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 139 dieser Feststellungen ist, daß es sich bei all den vielen Anschuldigungen des Blutmordes der Juden um Auswüchse törichten Aberglaubens handelt, ähnlich wie bei den Anschuldigungen, die gegen die angeblichen „Hexen" im Mittelalter erhoben wurden. Folgende Päpste haben auf Grund eingehender Untersuchungen festgestellt, daß die Behauptungen, die Juden verwendeten zu Ostern zu ihren gottesdienstlichen Gebräuchen Christenblut, böswillig erfunden sei und haben unter schweren kirchlichen Strafen verboten, diese Lüge zu verbreiten: Innozenz IV. im Jahre 1247, Gregor X. im Jahre 1272, Martin V. im Jahre 1422, Nicolaus V. im Jahre 1447, Paul III. im Jahre 1540, Clemens XIII. rm Jahre 1760. Bon den deutschen Kaisern hat insbesondere Friedrich III. 1470 ausdrücklich verboten, diese törichten verleumderischen Anklagen weiterhin aufrecht zu erhalten. Kaiser Karl V. hat im Jahre 1644 die Juden gegen diese Vorwürfe in Schutz genommen und sein Erlaß wurde durch Maximilian II. 1621, durch Ferdinand III. 1645, durch Leopold I. 1655 erneuert. „Bayerische Staalszeitung" Nr. 94 vom 2 5. April 1 92 9: Unter dem Titel „Der Wahrheit eine Lanze, Die geschichtliche Wahrheit über die „jüdischen Blutmorde" gibt die „Bayerische Staatözeitung" die vorstehenden Ausführungen des „Fränkischen Volksblattes" gleichfalls mit folgender Einleitung wieder: In den Kreisen der deutschen Bevölkerung, die sich die prinzipelle Befeindung ihrer Mitbürger jüdischen Glaubens zur „Aufgabe" gemacht haben, spielen immer wieder die angeblichen „jüdischen Blutmorde" eine Rolle. So wird jetzt wieder die noch nicht aufgeklärte Ermordung eines Knaben in dem bei Hofheim in Unterfranken gelegenen kleinen Ort Manau zum Ausgangspunkt einer systematischen Hetze gegen die Judenschaft genommen. Die Untersuchung des Mordfalles hat über die Person des wirklichen Täters noch keine Anhaltspunkte gegeben. Um so verwerflicher erscheint uns der Versuch, das Geschehnis einer ganzen Bevölkerungsgruppe in die Schuhe zu schieben, ohne daß hierzu irgendein Grund vorliegt. Die Aufregung, die solche beklagenswerten Versuche in unterstänkischen Bezirken hervorgerufen haben, hat einen Mitarbeiter des „Fränkischen Volksblattes" in Würzburg veranlaßt, mit Rücksicht auf die Wahrheit und Gerechtigkeit darzulegen, was von der nunmehr siebenhundert Jahre alten Anklage des Blutmordes zu hatten ist. „Schweinfurter Volköblatt" Nr. 89 vom 1 8. A p r i l 1 9 2 9 : H. L. Wie wir von zuverlässiger Seite erfahren, war in vielen Gemeinden der Hofheimer Gegend infolge des Mordes in Manau die Aufregung und die Leidenschaft so groß, daß man jeden Tag mit Mord und Brandstiftung rechnen konnte. Nur die bestimmte Erwartung daß binnen kürzester Frist der Beweis des „jüdischen Blutmordes" vollends erbracht werde, veranlaßte die aufgeregte Bevölkerung bis zu diesem Tage noch zu warten und nicht sofort loszuschlagen. Daß es nicht zu Landesfriedensbruch und Brandstiftung kam, ist nur diesem Umstand zu verdanken, keineswegs aber irgendeiner Voraussicht und Fürsorge der Behörden. Insbesondere hat sich das Bezirksamt Hofheim anscheinend bemüht, in der ganzen Angelegenheit ein Musterbeispiel absoluter Ratlosigkeit zu geben. Man stelle sich die Situation vor! Durch den Mord des Kindes war die Aufregung in der ganzen Gegend auf das höchste gestiegen. Die nationalsozialistische Presse hat bestimmt behauptet, der Beweis sei erbracht, daß ein Jude der Mörder sei. Die Behörden wußten, daß das nicht der Fall sei! Es geschah aber nichts zur rechtzeitigen Aufklärung der Öffentlichkeit! Und nun setzen die Nationalsozialisten am Ostermontag eine öffentliche Versammlung in Hofheim an mit dem Thema: „Die Blutmorde der Juden." Jeder vernünftige Mensch konnte sich an den Fingern abzählen, daß die wahnwitzigen, blutrünstigen Lügenmärchen aus dem Mittelalter, welche in den Schriften und auf den Versammlungen vorgetragen werden, bei den aufgeregten Versammlungsbesuchern wirken mußten, wie ein Feuerfunke in ein Pulverfaß. Jeder Jurist mußte sich sagen, daß durch die Fanatisierung des Volkes und die Festlegung der öffentlichen Meinung vielleicht die wirkliche Spur des Mörders verwischt werde, daß infolge der Massensuggestion es gar nicht möglich sein werde, objektive Feststellungen zu machen. Die öffentliche Versammlung, welche in den Augen des Volkes eine Gerichtssitzung über den Mord werden sollte, war also ein Eingriff in das Untersuchungsverfahren und muhte wirken wie eine Anstiftung zum Landesfriedensbruch und zur Lynchjustiz. Diese Versammlung durfte in dieser Zeit bestimmt nicht stattfinden. Wenn das Gesetz keine Handhabe böte, eine solche Versammlung in einer solchen Situation zu verbieten, dann wäre das ein verhängnisvoller Mangel. Aber das ist nicht der Fall. Bericht d e r „I t a" N r. 9 0 vom 19. April 1 9 2 9: Berlin, 18. April. (Jta.) Im Verlauf der Aussprache über den Kultusetat, in der Mittwochsitzung des Preußischen Landtages, führte der Sprecher des Zentrums, Abgeordneter Dr. Linneborn, Domprobst von Paderborn, noch weiter aus: Wenn neulich einmal der nationalsozialistische Abgeordnete Kübe versucht hat, das Zentrum als Helfershelfer anzusprechen bei jener eines gesitteten Volkes unwürdigen Judenhetze, die vielfachin völkischen und nationasozialistischen Kreisen betrieben wird —> ich erinnere an die rohen Schändungen israelitischer Friedhöfe — so muß das Zentrum jede Bundesgenossenschaft mit allem Nachdruck abweisen. (Stürmicher Beifall im Zentrum.) Herr Kube hat dabei einen Artikel der „Germania" aus dem Jahre 1912 zitiert. Der Artikel handelte von dem großen Einfluß, den das Judentum auf dem modern-künstlerischen und finanziell-kommerziellen Gebiete ausübe. Aber die „Germania" schrieb ausdrücklich, von der Beweglichkeit und Rührigkeit der jüdischen Mindereit, um die christlich-deutschen Kreise zu einem gleichen Handeln auf diesem Gebiete anzuspornen. Es war eine Mahnung, die man ruhig zu jeder Zeit wiederholen kann, und auch jenen christlichen Kreisen sagen darf, die über die jüdische Konkurrenz klagen, aber in ihrer Lethargie, wie die „Germania" sich ausdrückt, verharren, und sich zu gleicher Rührigkeit und Lebendigkeit nicht auffchwingen können. (Lebhafter Beifall bei der großen Mehrheit.) Wenn Herr Kube dann noch angedeutet hat, daß in den Richtlinien katholischer religiöser Dogmen der jüdische Ritualmord gelehrt werde, so entspringt eine solche Behauptung der Unwissenheit oder Frivolität. In Oberwesel ist an der Kirche, die aus die Stadtmauer stößt, ein gotisches Relief, das die Marterung eines christlichen Knaben durch zwei Juden darstellt. Es handelt sich um eine Legende. Damit will nun Herr Kube jenes wüste Bild entschuldigen, das der „Westdeutsche Beobachter" in Nr. 44 vom 28. Oktober 1928 gebracht hat, und zwar unter der Überschrift: „Daube von Juden geschändet." Ich lege die Nummer auf dem Tisch des Hauses zur Ansicht nieder. Die Konzeption solcher wüster Szenen, wo mit Zylinder geschmückte Juden das in Schaken ausgefangene Blut saufen, kann wohl der Phantasie einer Gesellschaft von Pferdeschlächtern entspringen (Stürmischer Beifall fast im ganzen Hause; lebhafter Widerspruch bei den Nationalsozialisten), doch hat das mit Richtlinien katholisch-religiöser Dogmen nichts zu tun.... Meine Damen und Herren! Ich glaube. Sie sind mit mir einig darin, daß die Zeichnung im „Westdeutschen Beobachter" die Gefühle unserer jüdischen Mitbürger schwer verletzen muh. (Sehr richttg bei den Regierungsparteien.) Wir schließen den Bericht mit der bereits in Nr. 8 dieser Zeitung veröffentlichten Erklärung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden und der Bayerischen Rabbinerkonferenz: Am 24. März 1929 wurde in Manau bei Hofheim (Anterfranken) ein fünfjähriger Knabe mit einer Halswunde tot aufgefunden. In Versammlungen und in der antisemitischen Presse wird Ritualmord behauptet. Die Bevölkerung wird damit in die höchste Erregung verseht. Ob ein Mord oder ein Anglücksfall vorliegt, ist bisher nuftf aufgeklärt. Wir haben das Vertrauen, daß die gründliche amtliche Untersuchung den Sachverhalt so schnell wie möglich klar stellt. Die Vertretung der Bayerischen Judenheit weist hiermit die gegen die jüdische Religion und ihre Bekenner erhobene Anschuldigung des Ritualmordes feierlich und mit tiefer Entrüstung zurück. Die gleiche Anschuldigung wurde gegenüber dem Christentum in den ersten Tagen seines Bestehens ebenso grundlos erhoben. Die jüdische Religion verkündet feit Jahrtausenden die Heiligkeit jedes Menschenlebens. Wir empfinden es als eine Schmach, daß wir auch heute noch gezwungen sind, uns und unser Bekenntnis gegen die Behauptung des religiösen Mordes zu verteidigen. München, den 14. April 1929. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Neumeyer. Bayerische Rabbinerkonferenz Dr. Freudenchal.

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