Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 9 (1.5.1929)
- Article
- Die Ritualmordhetze in Franken
- Date
- 1929-05-01
- Page
- Seite 138 (sequence 2)
- Language
- German
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138 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 9 Das Obduktionsprotokoll sagt hierzu, „An der rechten Halsseite befinden sich drei kleine zwei bis drei Millimeter lange Hautdurchtrennungen, deren unmittelbare Umgebung bläulich gefärbt ist. Unter diesen Hautdurchtrennungen, welche bloß die Oberhaut durchsetzen, zeigt sich das Unterhautgewebe mit teils flüssigem, teils geronnenem Blut durchtränkt." Der Landgerichtsarzt fügt hinzu, daß diese Hautdurchtrennungen offenbar nicht von einem Messer stammen; besonders die unterste scheine sehr verdächtig für eine Fingernagelspur. 3. Der Schnitt über die Vorderseite des Halses führt von der Mitte des Kehlkopfes etwa fünf Zentimeter nach links. Die Hautdurchtrennung ist in der inneren Hälfte nur wie geritzt, also kein Schächtschnitt. 4. Der Grad der Blutleere entsprach dem bei einem Verblutungstode. Eine außergewöhnliche, auf künstliches Ausbluten deutende Blutleere fiel nicht auf. 5. Die tödliche Verletzung war ein Stich in die linke Halsseite, der die großen Halsgefäße — eine Lungenhalsschlagader gibt es nicht — anschnitt. 6. Am Rückenwirbel war äußerlich keine Verletzung, die an das Knicken erinnerte. Der Artikelschreiber.hat offenbar aus dem Sektionsbefund gehört, daß an der Vorderseite der Zwischenscheibe zwischen dem dritten und vierten' Halswirbel, sich ein etwa dreioiertel Zentimeter breiter und drei Millimeter tiefer Einschnitt zeigte. Diese Verletzung ist jedoch nicht von außen ‘ beigebracht, sondern ist das Ende des Stichkanals, der die tödliche Verletzung setzte. Der Stich ist eben bis zum Halswirbel durchgedrungen. 7. Daß die Bluffpuren von der Mordstelle bis zur Auffindungsstelle gering sind, ist nicht auffallend, nachdem der Knabe am Tatort schon viel Blut verloren hatte, und das Blut auf dem Wege wohl hauptsächlich in die Kleider drang. Daß der Knabe selbst noch von der Mordstelle bis zur Auffindungsstelle gegangen sein dürfte, ergibt sich daraus, daß auf diesem Wege und in dieser Richtung Kinderfußspuren gefunden wurden, die sich mit der Fußgröße des Ermordeten decken. Anhaltspunkte für einen „Blutmord" konnten nicht gewonnen werden. Die Art der Tötung läßt nicht auf einen Ritualmord schließen. gez. Metzler. Eingreifen der Behörden „B ote vom Grabfeldgau" Nr. 90 vom 2 9. April1929: Königshofen. Das Bezirksamt teilt mit: Die Nationalsozialist^ sche deutsche Arbeiterpartei, Ortsgruppe Königshofen, hat einen Vortrag des Herrn Abgeordneten Dr. Hellmuth, Zahnarzt in Marktbreit, über den Knabenmord in Manau angekündigt. Dieser Vortrag wird vom Bezirksamt verboten werden, nachdem durch eine amtliche Erklärung der mit der Untersuchung des Falles betrauten Gerichtsbehörden fefffteht, daß ein sogenannter Ritualmord nicht vorliegt. Nach Hinweis auf das beabsichtigte Verbot, erklärte die Ortsgruppe, die Versammlung finde nicht statt. Wie man im Jahre 1803 gegen die Ritualmordhetze vorging Ein Reskript der Königlich Preußischen Domänenkammer Bayreuth: Es ist der Unterzeichneten Landespolizeistelle zur Kenntnis gekommen, daß zwischen den, christlichen Untertanen und jüdischen Eingesessenen in Uhlstadt und Suggenheim im Neustädter Kreise (jetzt Bezirksamt Scheinfeld), dadurch Mißhelligkeiten entstanden sind, daß man die Gedanken gefaßt, es sei der im letzt abgewichenen Monat März vermißt und nach wenigen Tagen auf einem Acker tot aufgefundene zweijährige Sohn des von Frankensteinischen Pächters, Matthäus Makel, auf dem Buchhof ohnweit Uhlstädt von Juden behufs der Feier ihres Osterfestes ermordet wor- Je thörichter dieses längst widerlegte Vorurteil einer intoleranten Vorzeit schon an sich ist, und so wenig dessen Fortpflanzung dem gegenwärtigen helleren Zeitalter zur Ehre gereicht, desto weniger hätte man in dem vorliegenden Falle, wodurch eine gerichtliche Untersuchung des Kindes die Überzeugung gegeben wurde, daß dasselbe auf dem Felde erfroren ist, erwarten sollen, daß jemand aus solche unvernünftige Vermutung verfallen und sich in solcher soweit verlieren, und zu solchen Ausschweifungen verleiten lassen könne, wodurch sogar die öffentliche persönliche Sicherheit der jüdischen Bewohner jener Gegend in Gefahr zu kommen scheint. Es kann diese veranlaßte Ruhestörung wohl nur das Werk einzelner boshafter Menschen fein, die, vom Haß gegen einzelne jüdische Glaubensgenossen angetrieben, Rache üben und dazu andere leichtgläubige Menschen mißbrauchen und irreführen wollen, ohne zu überlegen, welches Ungemach sie sich selbst und Anderen dadurch bereiten. Die Ausmittelung dieser Ruhestörer wird indessen der Polizei vereinigt mit den Justizbehörden nach den bereits gegen sie vorliegenden Anzeigen nicht schwer, und es wird eines jeden Teilnahme an der Sache nach dem Grade seines Verschuldens mit aller Strenge der Gesetze geahndet werden, welche Strafen um so empfindlicher werden müssen, als dabei Vergehungen auf Vergehungen gehäuft worden sind. Indem dieses hierdurch zu jedermanns Wissenschaft öffentlich bekanntgemacht und zugleich jeder dortige christliche Einwohner ernstlich gewarnt wird, sich nicht die mindesten Kränkungen gegen die jüdischen Eingesessenen zu erlauben; so verhofft die königliche Kriegs- und Domänenkammer, daß dieser Verwarnung Gehör gegeben und durch ein entgegengesetztes Benehmen, welches überdies eine Widersätzlichkeit gegen obrigkeitliche Verfügungen, bezeichnen und den Grad der Strafbarkeit erhöhen würde, nicht die Notwendigkeit werde, veranlaßt werden, daß die den Unterbehörden des Kreises wegen ihres weiteren Verfahrens gegebenen ersten Instruktionen zum Vollzug gebracht werden müssen. „Gegeben Bayreuth, den 25. April 1803, Königlich Preußische Kriegs- und Domänenkammer." Stimmen der Vernunft "Laubhüt 1 e", Beilage zur „Deutschen Israelitischen Zeitung" Nr. 8 vom 1 1. April 1 92 9: Wir sind also in Bayern im 20. Jahrhundert jetzt schon so weit, daß wir uns gegen den Vorwurf verteidigen müssen, „Menschenfresser" zu sein! So weit hat es die polizeiliche Duldung eines Blattes, wie der „Stürmer", der fortgesetzt mit der Ritualmordlüge, diesem widerlichen Jnventurstück des Mittelalters, in der schamlosesten Weise gegen die jüdischen Bürger hetzt, bei uns gebracht. Ein Mörder braucht, um heute bei gewissen Teilen der Bevölkerung den Verdacht auf die Juden abzulenken, seinem Opfer nur einen Halsschnitt beizubringen. Wie lange noch soll das Judentum, welches zuerst der Menschheit das Wort verkündet hat: „Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll wieder vergossen werden; denn in seinem Ebenbilde hat Gott den Menschen geschaffen", in Bayern vogelfrei sein gegen diese niederträchtigste aller Verleumdungen!? „Bayerisches Kurier" Nr. 107 vom 17. April 1 9 2 9: Im „Fränkischen Volksblatt" verbreitet sich Geistlicher Rat Leyer aus Anlaß der politischen Ausschlachtung des Knabenmordes in Manau durch die Nationalsozialisten, über die immer wieder auftauchende Behauptung, daß die Juden durch ihre Schriften oder durch geheime Überlieferungen verpflichtet seien, frisches Christenblut zum Osterfest zu genießen. Es ist durchaus nicht schwer, festzustellen, wie es sich mit dieser Behauptung verhält. Denn viele Päpste und Kaiser im Mittelalter haben die Anklage gegen die Juden genau untersuchen lassen, viele Gutachten von Universitäten und einzelnen Geschichtsforschern von katholischen und protestantischen Theologen haben sich eingehend damit befaßt, viele Bücher sind darüber geschrieben worden. Insbesondere hat sich auch ein früherer katholischer Pfarrer von Königshofen in Grbf., der ehemalige Reichstagsabgeordnete Dr. Frank, in einem ausführlichen Buch von 320 Seiten („Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit", Regensburg, Manz 1901), sehr gewissenhaft mit der Frage befaßt. Die katholische Presse hat öfters im Laufe der Jahre die Sache aufgegriffen. Das Resultat uttttttMttlttlUlIlllllUUttUIUMUIiUUUUUMIIUIttttitUUUttUUUUUUlUUUUIIIUtltUUUIllUNUUUtlUlUUUIIIIUIIUttUttUUUUUIIUIIUUIUIIUUsrUUUlllllUIIIUUNllUtittttUlUIUIUIIIIUIUUIIUUUUUUUUUIUUIttllllllllUIIUUIUUUttUlUUllUUlUIUUttttlUttttUUU. SS KUNST- GEW ERBE-HAUS