Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1929
- Issue
- 4 (15.4.1929)
- Article
- Vorgeschichte der israelitischen Volksschule Altenstadt
- Date
- 1929-04-15
- Page
- Seite 7 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/9539926-9936104-9936642-2735478--569-2735538- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
ßllitteiliMM des Israelitischen Lehrervereins für Wem S ch r i f t l e i t u n g: Max Adler, München 1929 München, 15. April Nr. 4 Vorgeschichte der israelitischen Volksschule Nltenstadt Bon H. Rose Fortsetzung Nach den von Jllereichen eingelausenen Berichten über die Behandlung dieser Angelegenheit zwischen den Juden und den Christen waren die letzteren von der Vereinigung aller Kinder ohne Unterschied des Glaubens durchaus nicht erbaut, wie sich aus dem nachfolgenden Bericht des Landgerichts Jllertissen ergibt. Indessen ließen die Juden ihre Schüler auch weiterhin von dem christlichen Lehrer Roher aus Herrenstetten täglich drei Stunden unterrichten. Der angeführte Bericht des Landgerichts vom 10. März 1814 aber lautet: (Gekürzt! D. Sch.) „Die Vereinigung der Judenkinder in der Schule mit jenen der Christen von Jllereichen und Altenstadt dürfte um fo notwendiger werden, als die Juden sich nur zu einem jährlichen Beitrag von 120 fl. verstehen wollen und ihren Kräften nach auch nicht mehreres tun können. Von Seiten der Juden wird keine Erinnerung gemacht. Nur wünschen sie, um den zur Erweiterung des Schullokals nötigen Bau erübrigen zu können, daß der Unterricht ihrer Kinder in einem zu Altenstadt bestehenden Schullokal täglich von 12 bis 3 Uhr nachmittag gehalten werde. Die Christen wünschen die Trennung und zwar, weil die Judenkinder unrein und die Christen anstecken. Das Distriktsschulinfvektoriat zu Herrenstetten glaubt, daß in AltenstM selbst die Schule gehalten werden kann, weil man sonst einen eigenen Adstanten brauche. In Jllereichen aber mangelt das Lokal und der Lehrer Schleifer fei nicht fähig, die Bildung der Judenkinder zu übernehmen. Es glaubt daher, daß die Schule in Altenstädt von seinem Schullehrer zu Herrenstetten, den es besonders lobt, zu halten fei. Um die nötigen Reformen in der Bildung bei den Juden zu bewerkstelligen, muh man ihnen auch von den Christen entgegenkommen. Die wegen Unreinlichkeit gemachte Einrede wird sich verlieren, weil auch die Christen unreinlich sind. Däß der Lehrer Schleifer in Jllereichen nicht für die Juden, wohl aber für viele Christenkinder genügend vorgebildet sei, bleibt eine verdächtige Behauptung, indem der Lehrer zu Herrenstetten, Roher, ein naher Verwandter des Pfarrers sei und bisher jährlich dem Lehrer von Altenstädt (lies Jllereichen) ein paar Hundert Gulden entzog. Die Judenkinder aber täglich nur drei Stunden zu unterrichten in Altenstädt, ist verwerflich. Daher glaubt das Landgericht, a) daß die Juden in die allgemeine Schule zu gehen haben, b) daß Lehrer Schleifer auch die Judenkinder unterrichtet und einen Adstanten nimmt,-" Am 7. April 1814 verfügte daher das Generalkommissariat zu Kempten, daß dementsprechend' verfahren werde, der Lehrer Schleifer in Jllereichen sollte einen tüchtigen Schulgehilfen erhalten und für ein geeignetes Schullokal daselbst sei sofort Sorge zu tragen, für dessen Herstellung die Judenschaft in Altenstadt zu sorgen habe, mithin die Vereinigung der 43 jüdischen Kinder mit den 130 christlichen vorzunehmen sei. Schon am 8. April 1814 beauftragt das Landgericht Jllertissen das Patrimonialgericht zu Jllereichen einen Riß über das vorhandene Lokal oder bei nötiger Vergrößerung einen solchen erst recht mit Kostenvoranschlag einzureichen. Obwohl das schulbehördliche Projekt bei beiden Interessenten keine Gegenliebe fand, wurde gemäß geschehenem Auftrag von dem Jllereicher Maurermeister Josef Maisch ein Kostenvoranschlag angefertigt. Dem vorhandenen Raummangel suchte Maisch durch Einrichtung eines zweiten Schulzimmers abzuhelfen; dieses aber wollte er gewinnen nicht etwa durch einen Anbau oder durch Aufbau eines zweiten Stockwerkes auf das eingeschossige Schulhaus, sondern durch Senkung der Decke des vorhandenen Schulzimmers in der Höhe von 11 Schuh auf 10 Schuh. Der darüber befindliche Raum sollte eine Höhe von 9Va Schuh erhalten. So entstand ein zweites Schulzimmer für die jüdischen Kinder. Der Bauplan des Maisch wurde dem Generalkommissariat zur Genehmigung vorgelegt. Indessen blieb alles vorerst beim alten. Keinesfalls besuchten die israelitischen Schullinder die Schule in Jllereichen; eher ist zu schließen, daß sie den ganzen Sommer ohne Unterricht blieben. Denn am 13. September 1814 berichtet das Herrschaftsgericht an das Diftriktsschulinspektoriat in Herrenstetten, daß das Lokal in Altenstädt hergestellt sei und daselbst von dem Schullehrer Roher aus Herrenstetten der Unterricht mit vielem Eifer bisher besorgt wurde, auch von diesem fortgesetzt werden kann, solange nicht die Lokalfrage entschieden sei betr. Vergrößerung bei 120 chrisllichen und 40 jüdischen Kindern. Die Schule wird am 1. Oktober wieder ohne Aufschub in Altenstadt eröffnet. Am 12. November 1814 schickt das Generallommissariat Kempten den vorgelegten, nunmehr revidierten Bauplan und Kostenvoranschlag an das Landgericht Jllertissen zurück und verfügt, nach demselben die Schulstube zu bauen; für diesen Winter sei aber ein geeignetes Lokal zu mieten. Demgemäß meldet am 18. November 1814 das Landgericht Jllertissen an das Patrimonialgericht Jllereichen, daß nächste Woche ein Abgeordneter des ersteren das ausersehene Mietlokal besichtigen werde. Das Generalkommissariat besteht also aus dem Plan der Vereinigung beider Schulen. Daher ergeht am 13. November 1814 folgendes Schreiben betr. Anstellung eines chrisllichen Adstanten an das Landgericht Jllerttssen: „Überbringer dieses ist der neue ernannte Schulgehilfe für die vereinigte Juden- und Christenschule in Jllereichen, ein recht wackerer, junger Mensch, der im letzten Konkurse die 2. Note in der 1. Klasse erhiell. Da gegen ihn oder vielmehr gegen die beschlossene Vereinigung der Judenkinder mit den Christenkindern Umtriebe stattzuhäben scheinen, so kann ich mich wohl an niemand mehr als an Sie, oerehrlicher Herr Landrichter, wenden. Ich tue es mit der vollen Zuversicht, daß sie auf Grund des früheren Beschlusses der Sache mit einem Schlage ein Ende machen, für die vermehrte Schülerzahl einstweilen, bis der genehmigte Bau ausgeführt ist, ein geeignetes Lokal mieten lassen und den Adstanten so einführen werden, daß er seines Soldes gewiß und hinsichtlich seiner Verpflegung keine Unannehmlichkeiten, die gleichfalls zu drohen scheinen, zu befürchten habe. Ich überlasse das Nähere hierüber Ihrer vollen Einsicht, die das beste bestimmen wird und verharre mit ausgezeichneter Hochachtung Ew. Wohlgeb. gehorsamster Diener Müller. An Joh. v. Braunmüller, Landrichter in Jllerttssen. Trotzdem scheint der Stellenantritt des auf diese Weise so eindringlich empfohlenen Franz Schneider aus Dietmannsried nicht sofort erfolgt zu sein. Denn am 9. Dezember 1814 berichtet das Landgericht an das Generalkommissariat in Kempten folgendes: „Die Judenschaft hat sich entschlossen, für Altenstadt einen eigenen Lehrer mit 300 fl Gehalt aufzunehmen, jedoch gebeten, mit dessen Ernennung noch 2 Monate zu warten und die Schule in dem bisherigen Lokal zu Altenstädt zu lassen. Bis dahin würde sich ein Lehrer — israelitisch — finden, der den gestellten Anfordemngen entspricht und zugleich als hebräischer Lehrer gebraucht werden kann. Selbst wenn sich dann keine geeignete — israelitische — Kraft findet, soll die Schule weiter in AltenstM belassen werden, da in Jllereichen ohnehin kein Platz ist und, die Israeliten dorten weder bauen noch mieten wollten." Wider Erwarten der Israeliten hatte sich aber während der ausgebetenen Frist keine geeignete jüdische Lehrperson gemeldet. Daher ergeht folgendes Reskript aus Kempten vom 5. Januar 1815: „Da unverzügliche Besetzung der besonderen Schule in AltenstM, deren Errichtung mit dem genehmigt wird, daß die Judenschast jährlich 300 fl dem Schullehrer zahle, notwendig ist, so hat man unter heutigem den vorzüglich befähigten Schuldienstexspektanten Schneider aus Dietmannsried als Schulverweser mit monatlich 20 fl ernannt." Mit diesem amtlichen Schriftstück war endlich der Geburtsschein der eigenen israelitischen Volksschule zu Altenstadt ausgestellt worden. Am 26. Januar 1815 fand dann die förmliche Amtseinführung des Schulverwesers Franz Schneider statt, worüber nachfolgender Akt des Herrschaftsgericht zu Jllereichen berichtet: Unter 8. d. Mts. wurde der Franz Schneider aus Dietmannsried als ein vorzüglich begabtes Subjekt als Schulverweser zu AltenstM gegen Bezug von 20 fl monatlich ernannt. Man säumte nicht den Judenschaftsrabbiner und -Vorsteher nebst einigen Mitgliedern rufen zu lassen, eröffnete ihnen die höchste Regierungsverordnung und präsentierte zugleich den Schuloerweser Schneider. Machte die Judenschaft verbindlich, den von höchster Stelle besttmmten Gehalt mit 240 fl.