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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1929-01-15 · 2 (15.1.1929) · p. Seite 23

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
5 (1929)
Issue
2 (15.1.1929)
Article
Die Jugendfürsorge des Verbandes
Date
1929-01-15
Page
Seite 23 (sequence 3)
Language
German
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M. 2 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 23 spricht den Richtlinien, die Fräulein Dr. Strauß geschildert hat. Die finanzielle Hilfe der Stadt besteht meist in der Übernahme der Verpflegungskosten bei Aufnahme eines Kindes ins Heim auf armenrechtlicher Grundlage oder auf Grund des Beschlusses auf Fürsorgeerziehung. Daß wir aber überhaupt mit dem städtischen Jugendamt, wie man so sagt, gut stehen, daß wir uns beispielsweise in jedem schwierigen Fall an den Direktor des Stadtjugendamtes selbst wenden können — ist für unsere Arbeit sehr ersprießlich. Wenn ich nun zu einem kleinen Bericht über die Jugendfürsorge des Verbands übergehe, so möchte ich hier gleich betonen, daß diese Arbeit einen ganz anderen Charakter trägt, wie die gemeindliche; das ist bedingt durch das Fehlen der persönlichen Fühlungnahme zu den Befürsorgten. Es ist aus psychologischen Gründen erklärlich, daß es viel schwerer ist, sich für Menschen, die man nicht kennt, zu interessieren und einzusetzen als für solche, mit denen man oft und ausführlich persönlich sprechen kann. Aber die nahe, lebendige Anteilnahme geben ja in der Wohlfahrtsarbeit des Verbands die Mittler, ohne die diese Tätigkeit nicht zu denken wäre, das heißt die Herren Rabbiner, Lehrer, Gemeindevorstände. Durch sie erfahren wir meistens von Notfällen in größeren und kleineren Gemeinden. Der Aufgabenkreis der Jugendfürsorge des Verbands kann leicht Umrissen werden. Er erstreckt sich in erster Linie auf die Gesundheitsfürsorge, weiterhin auf die Gewährung von ergänzenden Mitteln für Ausbildungszwecke, auf die Korrespondenz, die wegen Aufnahme von Kindern und Haushaltungslehrlingen in unser Heim auf Verbandskasten geführt wird und endlich auf die Mithilfe bei der Einleitung, Durchführung und Kostentragung in Fällen von Fürsorgeerziehung. Daneben ist noch die Tätigkeit unseres Amtes als Organ, das in jugendfürsorgerischen Angelegenheiten Wege weist und Rat erteilt, zu erwähnen. Der erste Punkt, die Gesundheitsfürsorge, ist in unserer Verbandsarbeit die erfreulichste und am wenigsten komplizierte; und er ist dies deshalb, weil wir die Möglichkeit haben, allen Gesuchen, die wegen Erholungsaufenthalt für bedürftige Kinder an uns gerichtet werden, zu entsprechen. Diese Möglichkeit ist gegeben durch die Abmachung, die das Wohlfahrtsamt des Verbandes mit den für Bayern wichtigsten Kindererholungsheimen, mit dem Landheim Wolfratshausen und der Kinderheilstätte Bad Kissingen getroffen hat, nach welcher es für diese beiden Anstalten jährlich eine bestimmte Summe aussetzt, für die wiederum dem Verband eine entsprechende Anzahl von Verpflegungstagen — in Wolfratshausen sind es 1000, in Kissingen 500 — zur Verfügung steht. Nach Kissingen kommen diejenigen Kinder, für die ärztlicherseits Bäder verordnet sind, und zwar ist das Heim nur in den Sommermonaten geöffnet, während Wolfratshausen das ganze Jahr über belegt werden kann — vom Verband, ebenso wie von der Gemeinde München aus, aber nicht in den großen Ferien, da das Heim in dieser Zeit einen höheren Verpflegungssatz als gewöhnlich verlangen kann und muß. Der Verband hat übrigens seine Verpslegstage in Wolfratshausen im vorigen Jahr nicht voll ausgenützt — sie sind aber nicht verloren gegangen, sondern Münchener Kindern zugute gekommen. In den Fällen, wo die Jugendfürsorge des Verbands einmalig oder laufend Zuschüsse zu den Erziehungs- und Ausbildungszwecken gibt, verfährt sie selbstverständlich nach den Grundsätzen, wie sie Fräulein Dr. Strauß geschildert hat; d. h. sie greift nur ein, wenn die Mittel, die durch die Erziehungsberechtigten, bei deutschen Kindern von den öffentlichen Organen und in einigermaßen leistungsfähigen Gemeinden durch diese aufgebracht werden, wenn diese Mittel nicht ausreichend sind. Leider stehen dem Verband zu diesem Zwecke Beträge in nur sehr beschränktem Umfange zur Verfügung. In das Kapitel der Ausbildung fällt auch die erst feit 1926 bestehende Abteilung für Haushaltungslehrlinge am Kinderheim der Israelitischen Jugendhilfe in München. Fast die ganze Subvention des Verbands an das Heim in Höhe von 2000 RM. ist im Jahre 1927 zur ganzen oder teilweifen Deckung des Verpflegssatzes für junge Mädchen aus bayerischen Gemeinden verwendet worden, die in ein- oder zweijährigen Kursen in Kochen, Haushalt und Kinderpflege unterwiesen werden. Nach Absolvierung dieses Kurses sind wir dann noch bemüht, die jungen Mädchen in Familien als Stütze oder zu Kindern unterzubringen — was uns auch bisher meistens geglückt ist. fertig und nach Maß / Wallach, München an der Hauptpost Was die Aufnahme von Kindern im Heim betrifft, so gelten hier die oben angeführten Grundsätze, hinsichtlich der Bezahlung das, was bei den Zuschüssen zur Ausbildung gesagt wurde; kann der Verpflegssatz für ein Nicht-Münchner Kind nicht voll aufgebracht werden, wird er, so weit die Mittel reichen, aus der Subvention, die das Heim vom Verband erhält, gedeckt. Zum Schluß möchte ich noch über das Kapitel „Fürsorgeerziehung" etwas sagen. Es dürfte für Sie alle von Interesse sein, zu erfahren, daß das Ministerium des Innern uns Ende des vergangenen Jahres sämtliche Akten bayerischer jüdischer Fürsorgeerziehungs-Zöglinge zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt hat. Darnach stehen im ganzen — einschließlich der Pfalz — 20 Jugendliche in Fürsorgeerziehung. Um 13 davon haben wir selbst uns bekümmert, sei es, daß wir im Verein mit den öffentlichen Stellen die Einleitung der Fürsorgeerziehung selbst veranlaßt haben, sei es, daß wir von den Behörden gebeten wurden, bei der Unterbringung in jüdischen Anstalten behilflich zu sein, oder sei es, daß wir, wie es bei drei Fürsorgezöglingen der Fall ist, den Difserenzbetrag zwischen der staatlichen Leistung und dem Verpflegsatz der Anstalt übernommen haben. Übrigens möchte ich betonen, daß die Gesetzgebung auf dem Gebiete der Fürsorgeerziehung für Ausländer ganz unklar ist; man kann dem Kommentar enMehmen, daß das Fürsorgeerziehungsgesetz für Ausländer nicht anzuwenden ist; oder daß jedenfalls die Kosten der Fürsorgeerziehung von anderer Seite als dem Staat, d. h. also von den Erziehungsberechtigten oder einer jüdischen Stelle übernommen werden müssen, andernfalls Ausweisung droht. Dann findet man aber auch eine Auslegung, nach welcher der Beschluß auf Fürsorgeerziehung für Ausländer möglich ist und zwar dann, wenn durch sie eine Gefährdung deutscher Kinder in Frage kommt. Und tatsächlich fanden wir unter den Akten des Ministeriums drei Fälle, in denen nichtdeutsche Kinder nicht nur in Fürsorgeeerziehung genommen sind, sondern, bei denen der Staat die Kosten auch ganz oder teilweise trägt. Damit bin ich am Schluß meiner Ausführungen angelangt. Ich möchte wünschen, daß es mir nicht nur gelungen ist. Ihnen ein Bild von der Jugendfürsorgearbeit des Verbands und von den uns dabei leitenden Gedanken zu geben, sondern daß Sie alle auch mit diesen Ideen und mit unserem Wollen einverstanden sind. B E T R II E B |Ei Cafe Luitpold — Palmengarten Tabarm Luitpold neue Leitung: Hans Keckeisen Erstklassige Küche u. Wirtschaftsführung jeder Art zu mäßigen Preisen Täglich nachm, und abends Konzert, Sonn- und Feiertags nachmittags 4-Uhr-Tee Marin täglich Künstlerprogramm mit Tanz Telephon 90065, 92799

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