Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 23 (1.12.1928)
- Article
- Haben die Juden in Bayern ein Heimatrecht? [Rezension]
- Date
- 1928-12-01
- Page
- Seite 368 (sequence 2)
- Language
- German
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368 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 23 DÄLl'ÄRMI FIRMA CARL VOLKERT HOFLIEFERANT MÖNCHEN MÄXIMIUÄNSTR.41 Die alte Spezialfirma für die gepflegte Qualitätszigarre tausend alten Geschichte der Juden in Deutschland erblicken. Mit ganz besonderer Deutlichkeit konnte man aus einer in der Jahrtausendausstellung gezeigten Karte von Deutschland sehen, wie lange schon Juden in den einzelnen Städten und Landschaften Deutschlands ansässig waren. Die literarische Beweisführung Riegers, die tatsächliche einer demonstratio ad oculos in der Jahrtausendausstellung, ließen den Wunsch erwachsen, jenen Nachweis nun im besonderen, angewandt auf die einzelnen Teile unseres Vaterlandes, zu wiederholen, und zwar, so, daß die speziellere Fassung des Themas eine um so eingehendere Darlegung erfahren konnte. Wir sind glücklich, daß eine Beantwortung der Frage: „Haben die Juden in Bayern ein Heimatrecht?", nunmehr vorliegt. Wohl niemand wäre geeigneter geeigneter gewesen, dies Thema zu behandeln, als R a b b i n e r D r. Eckstein (Samberg), der in einer Reche von Werken die Geschichte der Juden in einzelnen Gebietsteilen Bayerns meisterhaft behandelt hat. Wenn nach einem Wort von Herbart „die Geschichte die Lehrerin der Menschheit" sein soll, so hat Dr. Eckstein seiner früheren Geschichtsschreibung nunmehr den höchsten Sinn gegeben, indem er das Vergangene für die Gegenwart fruchtbar zu gestalten gewußt hat. Der Philo-Verlag, der das Verdienst hat, es der Öffentlichkeit zu übergeben, hat dem Büchlein auch das entsprechende äußere Gewand geschenkt. Der Verfasser, der, genau wie seinerzeit Rieger, es ablehnt, die Frage des Heimatreck)ts staatsrechtlich zu behandeln, da ja hier seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts eine res judieata vorliegt, geht bei seiner Untersuchung von einem Begriff der „Heimat" aus, wie ihn im Jahre 1925 der Regensburger Oberbürgermeister Hipp in glücklicher Weise formuliert hat: „Das geschichtlich Gewordene und Geschaffene, was Menschengeist und Menschenhand im Laufe von Jahrtausenden hingestellt haben auf die Heimaterde, was sie herausgerungen und ^rausgekämpft haben aus dem vaterländischen Boden, das ist Heimat." Davon ausgehend wird in vier Kapiteln der Nachweis erbracht, daß die Juden in Bayern 1. der Schicksalsgemeinschaft, 2. der Sprachgemeinschaft, 3. der Kulturgemeinschaft, 4. der Willensgemeinschaft des bayerischen und deutschen Volkes angehören und somit „das Heimatrecht in Bayern und Deuffchland für ewige Zeiten erworben haben". Eine Schicksalsgemeinschaft der bayerischen Juden mit den übrigen Bewohnern der bayerischen Lande kann gewiß nicht in Abrede gestellt werden, wenn Juden hier seit mehr als einem Jahrtausend angesiedelt waren. Zwar spricht alle Wahrscheinlichkeit dafür, daß die Juden bereits mit den Römern wie in andere deuffche Länder so auch nach Bayern gekommen sind, aber einen Nachweis durch eine, Urkunde besitzen wir erst aus dem Jahre 906, in welchem Juden in Passau beglaubigt sind. Da die betreffende Urkunde eine Bestimmung enthält, laut der Kaüfleute, Juden sowohl wie Nichtjuden, den gesetzmäßigen Zoll zahlen sollten, „wie es in früheren Jahren schon immer gewesen", ergibt sich also, daß Juden schon früher ansässig gewesen sein mußten. Als erste geschlossene Gemeinde wird Regensburg im Jahre 980 urkundlich erwähnt. In der Folgezeit häufen sich dann die Belege, und so kann der Verfasser mit gutem Grunde darauf Hinweisen, daß die Juden seit mindestens einem Jahrtausend, zuerst als vereinzelte Einwanderer, allmählich als gemeindliche Körperschaften in Bayern angesiedelt waren, daß sie also zum mindesten ebensosehr zur Gemeinschaft des bayerischen Volkes gehören wie die vielen Tausend Volksbestandteile aus fremdem Blut, wie z. B. viele ehemalig französische Familien, die recht nützliche Mitglieder des bayerischen Volkes geworden sind. Auch die Sprache, die der Philosoph Zeller den „Träger der Nationalität" nennt, stempelt die Juden zu Bestandteilen des deutschen Volkes; hat man doch schon im 13. Jahrhundert die seltsame Erscheinung eines jüdischen Minnesängers, der in deutscher Sprache dichtete, zu verzeichnen, haben doch die im 14. und 15. Jahrhundert aus Deuffchland vertriebenen Juden ihre deuffche Sprache nach Osten mitgenommen, wo sie heute noch gesprochen wird. Vielleicht hätte in diesem Kapitel der Verfasser noch auf folgendes Hinweisen können: Gegen Ende des Altertums und schon im frühen Mittelalter haben die Juden im Römischen Reich sich der Umgangssprache, damals also des Lateinischen und Griechischen, bedient (s. Dubnow IVm). Im Deutschland der Karolingerzeit wird das kaum anders gewesen sein. Wir wissen schon aus den Zeiten der Karolinger, daß zwischen den Juden und ihrer nichtjüdischen Umgebung ein Verkehr bestanden hat, der mindestens so rege war, daß die Geistlichkeit hieran Anstoß nahm und ihn zu verringern oder beseitigen strebte. Dieser Verkehr, und wäre es auch nur der Handelsverkehr, ist ja gar nicht denkbar, ohne daß die Juden der deutschen Sprache mächtig waren und sich ihrer zum mindesten im Umgänge mit der nichtjüdischen Bevölkerung bedienten. Wenn Erzbischof Agobard in Lyon im Jahre 826 darüber klagt, „daß die unkundigen Christen sagen, die Juden predigten ihnen besser als unsere Priester" — so scheint daraus hervorzugehen, daß sogar in den Predigten die Sprache der UmgÄmng angewandt wurde. Was aber für Lyon galt, wird wohl auch für die übrigen Teile des Reiches Ludwigs des Frommen anzunehmen fein. Für die Zeit um 1200 muß der Gebrauch des Deutschen dem des Hebräischen mindestens die Wage gehalten haben, sonst hätte Jehuda hachossid (um 1200 in Regensburg) in seinem bekannten Sittenbuch: „Ssefer chassidim" nicht empfehlen können, daß der des Hebräischen Unkundige lieber in der Umgangssprache beten solle. So ist es denn selbstverständlich, daß, wie der Verfasser im nächsten Kapitel ausführt, die bayerischen Juden stets auch in Kulturgemeinschaft mit ihrer Umgebung gelebt haben; von volkskundlich interessanten Details ausgehend, werden künstlerische Bestrebungen, gelehrte Studien und wissenschaftliche Betätigungen aller Art angeführt, in denen Juden von alters her mit ihren christlichen Mitbürgern gewetteifert und „so ihre selbstverständliche Pflicht als Bürger und als Menschen erfüllt haben". Wichtiger als Schicksals-, Sprach- und Kulturgemeinschaft ist, wie der Verfasser im letzten Kapitel richtig ausführt, die Gemeinschaft des Willens. Die Heimat im höchsten Sinne erwirbt man durch den Willen, ihr anzugehören. Nur grober Materialismus kann der Abstammung den Vorzug vor dem Geist geben, das Blut höher einschätzen als die Seele. Und es ist ein bedeutsames Wort des Münchener Kardinals Faulhaber, an das Eckstein in diesem Zusammenhang erinnert: „Deutsch sein ist uns mehr als deuffch geboren sein. Der deuffche Heimaffchein muß durch das persönlich geistige Reifebekenntnis zum Vaterland vollendet werden." Daß durch dieses Bekenntnis, diesen Willen zum Vaterlande, die Juden Viktoria-Motorräder 350 bis 600 ccm. Prospekte und Verkauf durch die Vertretung Josef Mayr» München Thalkirchner Str. 66/70_Tel. 55136 und 57 5 93