Mannheim
Compact Memory

Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1928-10-15 · 20 (15.10.1928) · p. Seite 316

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
4 (1928)
Issue
20 (15.10.1928)
Article
Zum Problem des jüdischen Witzes
Date
1928-10-15
Page
Seite 316 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2727810-2727850-2727870-2734097--03750-2734162
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

5 entity mentions

316 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 20 [L[ (u! Ifl Ul |Pl |Q| [Lj jDj H B [El [Ti i'Ri [l[ [E[ (B| [E[ Cafe Luitpold — Palmengarten Tabarin Luitpold neue Leitung: Hans Keckeisen Erstklassige Küche u. Wirtschaftsführung jeder Art zu mäßigen Preisen _ . . Täglich nachm, und abends Konzert, IQUfll III täglich Künstlerprogramm mit Tanz Telephon 90 0 65, 92 7 99 IV. Der Witz als Träger der jüdischen Lehre ist psychoanalytischer Deutung nicht mehr voll zugänglich, er verläßt den Bezirk des nur Geschichtlichen. Und hier erst, auf dieser systematischen Ebene, vollzieht sich die endgültige Entgegensetzung zum nichtjüdischen Witz. Wenn Lichtenbergs Blinder den Lahmen fragt: „Wie gehts?", und die Antwort bekommt: „Wie Sie sehen!", wenn sich der gleiche Philosoph darüber wundert, daß die Katzen zwei Löcher haben, gerade wo die Augen sind, wenn Wilhelm Busch die schrecklichsten Qualen zum Humor der Schadenfreude ausnützt, wenn Thomas Mann das Wunder der unbelebten Dinge, wie z. B. das D-Zug-Schränkchen mit Säge und Beil im „Eisenbahnunglück", ironisch faßt — so sind das alles Geisteshallungen, die dem jüdischen Witz fernliegen. Er spottet nicht über körperliche Schwäche, er freut sich nicht über Schaden, außer über den eigenen, und die unbelebte Natur ist ihm stumm. Dafür aber spricht manchmal aus ihm das Wort der Lehre in jener eigentümlichen ironischen Nähe, die der Antropromorphismus gerade des streng monotheistischen Midrasch finden konnte, so wenn er etwa Gott Tfillin legen läßt, die Israels Einheit bezeugen, wie wir die seine. Aus solcher Grundhaltung erwachsen noch die kühnsten Pointen, die sich der jüdische Witz mit Gott erlaubt oder mit Einzelheiten des Religionsgesetzes. In der Form der ostjüdischen Drascha, die dort die, Predigt vertritt, so wie in manchen rabbinischen Entscheidungen hat dieser Lehrwitz seine ganz eigentümliche Form gefunden, für die wir Beispiele zu geben uns hier aus Raumgründen versagen müssen. Nur eines sei an den Schluß gesetzt, nicht nur, weil es so tief menschlich ist, sondern auch, weil es beinahe den ganzen Umfang unserer Untersuchung über den jüdischen Witz noch einmal zusammenfaßt, seine formale, seine meinungspolitische, seine theologische Eigenart: Ein Gegner der Chassidim beklagte sich einst bei einem chassidischen Rabbi über dessen Kutscher: „Sogar wenn er Tfillin legt, schmiert er die Wagenräder!" Doch der Rabbi antwortete: „Oh, was ist Israel für ein heiliges Volk: sogar wenn sie den Wagen schmieren, beten sie." Ürbeilsgemeinschatt zur vekämpkung der luderkulose unter den luden, e.V.» §rankturt a.M. Am 26. September d. I. fand in Frankfurt a. M. unter notarieller Leitung die öffentliche Ziehung der von der „Arbeitsgemeinschaft zurBekämpfung der Tuberkulose unter den Juden, Frankfurt a.M.", veranstalteten Wertlotterie zur Errichtung eines Tuberkuloseheims im Schwarzwald statt. An Hauptgewinnen entfielen: Eine Prämie im Werte von Eine Prämie im Werte von Eine Prämie im Werte von 1. Hauptgewinn im Werte von 2. Hauptgewinn im Werte von 5000 RM. auf Nr. 104182 2500 RM. auf Nr. 11637 1500 RM. auf Nr. 41 477 15000 RM. auf Nr. 18306 7500 RM. auf Nr. 42 677 Gewinne im Werte von je 1000 RM. auf Nr. 51936, 61157, 88 914, 95 878. 104182; Gewinne im Werte von je 500 RM. auf Nr. 4227, 4229, 18 969, 38 028, 58 126; Gewinne im Werte auf je 200 RM. auf Nr. 2422, 5687, 8395, 2988, 30 409, 31 646, 64 641, 65 901, 75 833, 98 033. Ferner Gewinne im Werte von 100 RM., 50 RM., 20 RM., 10 RM., 5 RM. und 3 RM. Gewinnlisten sind gegen Voreinsendung von RM. —.20, bei Abholung gegen RM. —.10, erhältlich in München beim Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden, Herzog-Max-Straße 7. polizeilicher Angriff auf betende ]uöen vor der lerusalemer Rlagemauer am lom Rippur Am Vormittag des Jom Kippur kam es zu einem schweren Angriff der Jerusalemer Polizei gegen die vor der Klagemauer betenden Juden und Jüdinnen. Während des Vormittagsgottesdienstes, der vor der Klagemaüer unter freiem Himmel stattgefunden hat, erschien ein Polizeitrupp unter Führung des britischen Polizeiinspektors Duff und dieser befahl mit lauter Stimme den in der Andacht verharrenden Juden, die Scheidewand, die zwischen den Männern und den Frauen aufgerichtet worden war, zu entfernen. Als die Betenden diesem Befehl nicht nachkamen, befahl Duff den Polizisten, die Wand niederzulegen. Die Polizisten gingen mit großer Brutalität vor, sie zerstörten die Wand und verletzten mehrere der zur Andacht versammelten Männer und Frauen, unter ihnen eine amerikanische Jüdin. Unter der Jerusalemer Judenheit hat dieses Vorgehen der Polizei tiesste Empörung heroorgerufen. Zwischenfälle an der Jerusalemer Klagemauer waren in den letzten Jahren nicht selten. Es ist noch in aller Erinnerung, wie am Jom- Kippur-Tage des Jahres 1925 arabische Polizeibeamte vor der Klagemauer die Stühle, die sich die älteren Andächtigen mitgebracht hatten, um während der Gebetspausen auszuruhen, gewaltsam entfernten. Sir Ronald Storrs, der zu jener Zeit Gouverneur von Jerusalem war, erklärte einer jüdischen Abordnung, die sich bei ihm gegen die Brutalität der Polizei beschwerte, daß die Order, die das Mitbringen von Stühlen verbietet, noch vor einigen Jahren vom damaligen Oberkommissar Sir Herbert Samuel erlassen worden war, und zwar infolge eines Protestes der moslemitischen Autoritäten, die auf dem Standpunkt stehen, daß die Umgebung der Klagemauer religiöses Eigentum der Moflemiten sei. Damals teilte Sir Ronald Storrs auch mit, baß er im Jahre 1918 auf Ersuchen Dr. Weizmanns, des Präsidenten der Zionistischen Weltorganisation, mit den moslemitischen Autoritäten in Verhandlungen trat, um von ihnen das Besitzrecht an diesem Platze für die Juden zu erwerben. Er bot eine Summe von 75 000 Pfund. Die Verhandlungen hatten sich aber zerschlagen. Auf Anregung Dr. Weizmanns wurde diese Angelegenheit später in einer Sitzung der Mandatskommission behandelt. Colonel Symes, der die Mandatarmacht vertrat, legte dar, daß das Grundstück vor der Klagemauer einem moslemitischen Wakf gehöre; den Juden sei es zwar gestattet, aus diesem Platze zu verweilen, sie dürften aber nichts unternehmen, was den Eindruck erwecken könnte, daß das Pianohaus Kaim Sa FLÜGEL PIANO L MM Ältestes fachmännisches Geschäft am Platze Augsburg Obstmarkt D 100a, Telephon 824 MW»

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.