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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1928-09-13 · 17 (13.9.1928) · p. Seite 281

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
4 (1928)
Issue
17 (13.9.1928)
Article
Protokoll der Verhandlungen der sechsten Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden in Bamberg am 17. und 18. Juni 1928
Date
1928-09-13
Page
Seite 281 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 17 Bayerische Israelitische Gememdezeitung 281 gung aufgebaute Versicherung gibt es bei keiner Gesellschaft. Zu einer Kapitalversicherung die Mittel anzulegen, scheint unzweckmäßig. Es fst praktischer, daß wir die Versicherung selbst übernehmen und hierfür Beiträge von den beteiligten Gemeinden erheben. Der Verband wird im Notfall, wenn er aus den hierfür geleisteten Beiträgen der Gemeinden seine Versicherungsleistungen nicht decken kann, in der Lage sein, aus seinen sonstigen Einnahmen die Fehlbeträgezu decken. Wir schlagen daher vor, daß der Verband selbst Träger der Versorgung wird. Diese Aufgabe ist bereits begründet in der Verfassung, wonach der Verband für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Beamten zu sorgen hat. Wir sind daher der Auffassung, daß wir damit eine öffentliche Aufgabe erfüllen und kein Versicherungsunternehmen begründen, so daß wir auch nicht unter die Staatsaufsicht für Privatversicherung fallen. Auch vom Referenten des Kultusministeriums wurde uns geraten, daß wir auf dem Grundgedanken der Versorgung und nicht der Versicherung aufbauen sollten. Das schließt nicht aus, daß wir von denjenigen Gemeinden, die ihre Beamten bei uns zur Versorgung anmelden, die gleichen Beiträge erheben, wie der Versorgungsverband. — Wir beabsichtigen unsere Versorgung auch nicht nach einem der versicherungstechnischen Verfahren aufzubauen. Bei der Versicherung gibt es zwei Verfahren. Das eine ist das Deckungsverfahren. Man sammelt einen Fonds an, der eine genügende Höhe erreichen muß, daß alle voraussehbaren Ansprüche daraus befriedigt werden können. Das andere ist das U mlageverfahren; die Leistungen jedes Jahres werden durch Umlagen der Mitglieder aufgebracht. Beide Verfahren wollen wir nicht anwenden. Wir stehen auf dem Standpunkt: wir versorgen die Gemeinden. Andererseits haben wir in den Umlagen des Versorgungsverbandes einen gewissen Maßstab für die Beiträge. Wir können davon ausgehen, daß diese Beiträge auch für unsere Bedürfnisse genügen. Wir wollen die gleichen Sätze, die der Versorgungsverband für reichsdeutsche Beamte für die nichtreichsdeutschen Beamten erheben. Jedoch wollen wir eine Erleichterung dadurch eintreten lassen, daß wir keine Nachzahlungen verlangen; das hat der Versorgungsverband in einzelnen Fällen auch getan. Wir wollen es den Gemeinden dadurch möglich machen, der Versorgung beizutveten. Ferner werden wir, wenn eine Gemeinde bisher einen reichsdeutschen Beamten hatte und im Falle seiner Pensionierung oder seines Ablebens weiter Beiträge für diese Stelle an den Versorgungsverband zahlen muß, insolange dies geschehen muß, für die Übernahme der Versorgung eines nichtreichsdeutschen Stellennachfolgers keine Beiträge verlangen, weil die Gemeinde sonst doppelte Beiträge bezahlen müßte. Die Vorlage ist zunächst gedacht als Regelung der Versorgung Nichtreichsdeutscher Beamten. Es besteht aber die Möglichkeit, sie auch auf andere Beamten auszudehnen. So besteht ein ' Bedürfnis die Versorgung von Verbandswegen zu ordnen, wenn ein Beamter feines hohen Alters wegen nicht mehr zum Versorgungsverband angemeldet werden kann. Wir können hier eventuell durch Vereinbarung mit der Gemeinde dieser die Pensionslast erleichtern. Die Möglichkeit des Beitritts zur Versorgungskasse des Verbandes ist ferner in den Fällen gegeben, wo eine Gemeinde keine Versorgungspflichten gegenüber Beamten im Ruhestande oder Hinterbliebenen mehr hat und einen neuen Beamten anstellt. Hier kann die Gemeinde erklären, wir treten aus dem Bayr. Versorgungsverband aus und treten der Versorgungskasse des Verbandes bei. Der Versorgungsoerband hat feine Beiträge immer mehr gesteigert. Wir sind jetzt bis auf 16 Prozent Umlage gekommen und werden vielleicht bis 25 Prozent bezahlen müssen. Das find sehr große Lasten, die unsere Gemeinden treffen, wir hoffen, wenn wir die gleichen Sätze anwenden, allmählich bei unserem Verband ein wesentliches Kapital anzusammeln und dann vielleicht allmählich die Versorgung aus alle Beamte ausdehnen zu können. Die Kapitalien des Versorgungsfonds könnten alsdann teilweise angelegt wer- Die Abenteuer eines jüdischen Jungen, der von den Drusen in den Libanon entführt wurde, schildert die Erzählung „Abner“, die in Fortsetzungen im „Zelt“ erscheint. Auch Ihre Kinder möchten diese spannende Geschichte lesen! den, daß damit gleichzeitig die jüdischen Wohlfahrtsanstalten des Landes gefordert werden. Wir wissen, daß dies in anderen Ländern auch möglich war. — In einem Punkte unterscheidet sich unser Vorschlag wesentlich von dem Verfahren beim Versorgungsoerband. Der Versorgungsverband hat seine Versicherung aufgebaut auf dem Gedanken der Ersatzleistung: d. h. zunächst werden die Verforgungsbezüge von den Gemeinden ausbezahlt, der Versorgungsoerband ersetzt diesen am Ende eines jeden Jahres neun Zehntel hiervon. Wir wollen diesen Weg nicht gehen. Wir leisten sofort an die Gemeinden, was wir als Versorgung geben. Das ist ein Vorteil für die Gemeinden und deshalb empfehlenswert, weil die Zufchußgemeinden ohnedies Vorschußleistung in Anspruch nehmen würden. Es mühten sonst zweierlei Verfahren eingerichtet werden. Im gegenwärtigen Zeitpunkt handelt es sich um 19 Nichtreichsdeutsche Beamte. Es werden natürlich dem Verband zunächst, da wir ältere Beamte ohne Nachzahlung in die Versorgung übernehmen, größere Pflichten auferlegt als er durch die Beiträge hereinbekommt. Es müssen daher Mittel des ordentlichen Etats zur Bildung und Verstärkung des Versorgungsfonds bereitgestellt werden. Hauptlehrer Krämer (Speyer): Die Notwendigkeit dieser Kasse ergibt sich aus der Verfassung. Die Gemeinde ist verpflichtet, auf Grund des Beamtenrechts für die Versorgung des Beamten besorgt zu sein und deshalb bleibt ihr nichts anderes übrig, als der Versorgungskasse des Verbandes beizutreten, da eine Versicherung unzweckmäßig wäre. Ich bitte Sie deshalb, das anzunehmen, was Justizrat Dr. Straus vorgetragen hat, und zwar zunächst für die nichtreichsdeutschen Beamten, weil das unbedingt notwendig ist. Was das Verhältnis zum Versorgungsverband betrifft, so möchte ich folgendes ausführen: Wir hören, daß die Umlagensätze sehr hoch sind und immer mehr steigen werden. Vor vier Wochen ist die Stadt Ludwigshafen aus dem Versorgungsverband ausgetreten, weil sie an Beiträgen 150 000 RM. mehr leisten mußte als sie Ersatz erhielt. Es besteht deshalb für uns die Notwendigkeit, ftir die Zukunft die Frage zu prüfen, ob es für uns nicht auch zweckmäßig wäre, in unserem Verband die Versorgung für alle Beamten zu übernehmen. Allerdings find die Schultern des Verbandes noch nicht so tragsähig, wie die der Großstädte. Aber ich würde dringend wünschen, den Satz stehen zu lassen, daß der Verband die Versorgung auch auf die reichsdeutschen Beamten ausdehnen kann, und zwar dann, wenn die Gemeinden sich verpflichtten, die Beiträge zu bezahlen. Dies wird vor allem in den Fällen notwendig sein, wo kein Nachfolger da ist. Justizrat Dr. Hommel (Schweinfurt): Die Anträge Straus sind ganz außerordentlich wichtig. Wir müssen unterscheiden zwischen Beamten, die beim Versorgungsverband nicht versichert werden können, bzw. solchen, wo der Versorgungsverband zwar Beiträge bekommt, aber keine Versorgung leistet und den übrigen Beamten. Wir müssen sehr darnach streben, daß nach und nach die Versorgung aller Beamten von uns selbst übernommen wird. In dieser Richtung möchte ich die Anregung geben, Erhebungen anzustellen in der Weise, daß wir uns noch ein versicherungstechnisches Gutachten beschaffen, ferner daß wir feststellen, wieviel wir durch den Rücktritt der Gemeinden vom Versorgungsverband herausbezahlt bekommen würden. Es ist in § 4 der Satzung des Versorgungsverbandes Stoü=wercK [ SCHOKOLADE-PRALINEN Bj

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