Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 17 (13.9.1928)
- Article
- Die Reichsarbeitsgemeinschaft tritt in die praktische Arbeit ein
- Date
- 1928-09-13
- Page
- Seite 280 (sequence 3)
- Language
- German
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28Ö Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 17 Len einzelnen Gegenständen Stellung zu nehmen, fand einstimmig Annahme. Man kann das Resultat dieser ersten Sitzung der ReichsarbeitSgemeinschaft zu Berlin mit hoher Befriedigung betrachten, da, noch vor der Konstitutierung des Reichsverbandes die gemeinsamen Aufgaben der deutschen Juden in sachlicher Beratung wirksam gefördert wurden. Gewiß kann aus diesen Beratungen der Reichsarbeitsgemeinschaft ein gemeines, alle bindendes Recht nicht entstehen, wohl aber ein gemeinschaftliches Recht, weil die einzelnen Landesverbände eS als ihre Aufgabe betrachten, die Beschlüsse der Reichsarbeitsgemeinschaft Lurchzuführen. Daß auch eine solche Art der Rechtsschöpfung von höchster Bedeutung ist, erleben wir in größerem Rahmen zur Zeit in der gemeinsamen Bearbeitung eines Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich und für Österreich, welches nach seiner Annahme durch. die Parlamente der beiden Länder eine der wichtigsten Marksteine der beiderseitigen Rechtsangleichung bilden wird. So werden auch bereits die Verhandlungen und Beratungen der Reichsarbeitsgemeinschaft eine wichtige -Quelle für ein einheitliches Recht der deutschen Juden bilden und die Konsolidierung des jüdischen Reichsverbandes fördern und beschleunigen. Protokoll der Verhandlungen der sechsten Tagung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Semeinden in Bamberg am 17. und 18. Juni 1928 Zusammensetzung des Finanzausschusses — Alters- und Hinterbliebenenversorgung der nichtreichsdeulschen Beamten — Gehalts- und Versorgungsbezüge der Volksschullehrer — Abschluß der Tagung. (Fortsetzung aus Nr. 16 der Zeitung) Sitzung am Montag, dem 18. Juni 1928, vormittags 9.30 Uhr, im Saale der Gesellschaft »Ressource" Zusammensetzung des Finanzausschusses: Oberstlandesgerichtsrat Professor Dr. Silberschmidt (München): Für den Finanzausschuß sind folgende Mitglieder der Tagung vorgeschlagen: Mitglied: Dr. Rosenthal (Würzburg) Schloß (Augsburg) Weil (München) Dr. Morgenroth (Bamberg) Dr. Bamberger (Nürnberg) Saly Saalheimer (Würzburg) Meyer-Treuchtlingen Hiergegen wird keine Erinnerung erhoben. Ersatzmann: Dr. Oettinger (Regensburg) Schwab (Fürth) Mainzer (Nürnberg) Rechtsanwalt Jung (Nürnberg) Nathan Goldberg (Nürnberg) Ferdinand Heß (Würzburg) Neumann (Gunzenhausen). Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer (München): Für den Finanzausschuß werden folgende Ratsmitglieder vorgeschlagen: Mitglied: Ersatzmann: Dietenhöfer (Ansbach) Kommerzienrat Dreichlinger (Neumarkt) Justizrat Dr. Hammel (Schwein- Rabbiner Dr. Hanover (Würzfurt) bürg) Justizrat Dr. Oestreich (Mün-Kommerzienrat Joseph (Landau) chen) Ludwig Rosenzweig (Nürnberg) Dr. Strauß (Augsburg) Oberlehrer Stoll (Würzburg) Hauptlehrer Rosenfeld (München) Justizrat Dr. Straus (München) Leo Katzenberger (Nürnberg) Geh. J.-R. Dr. Werner (Bamberg) Kommerzienrat Braunschrveiger (Würzburg) JustizratDr. Hommel (Schweinfurt): Wir sollten die Pfalz nicht ausschließen, wenn sich auch die Pfalz für desinteressiert erklärt hat. Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer (München): Wir haben den Finanzausschuß doch lediglich als vorberatendes Organ. Im Rat sind die Herren der Pfalz immer noch in der Lage, zu den einzelnen Positionen Stellung zu nehmen. I T P O B E T R I E B E 3101 Cafe Luitpold — Palmengarten Tabarin Luitpold neue Leitung: Hans Keckeisen Erstklassige Küche u. Wirtschaftsführung jeder Art zu mäßigen Preisen . Täglich nachm, und abends Konzert, luUul 111 täglich Künstlerprogramm mit Tanz Telephon 90 0 65, 92 7 99 Es wird nun im Rat über die für den Finanzausschuß vorgeschlagenen Mitglieder abgestimmt, und keine Erinnerung erhoben. Justizrat Dr. Straus (München) verliest die Satzung des Landeswohlfahrtsfonds. (Die Satzung ist abgedruckt in Nr. 13, 1928 dieser Zeitung.) Gegen die Annahme der Satzung erhebt sich kein Widerspruch. Der Rat stimmt dem Beschlüße der Tagung zu. Oberstlandesgerichtsrat Professor Dr. Silberschmidt (München): Es ist ein Antrag von Rabbiner Dr. Baerwald eingelaufen: „Im Stipendienausschuß des Verbandes ist der Sitz des Herrn Oberlehrer Dingfelder zu besetzen. Ich beantrage, Herrn Hauptlehrer Rosenseld hineinzuwählen." Gegen die Wahl des Herrn Hauptlehrer Rosenfeld erhebt sich weder im Rat noch in der Tagung ein Widerspruch. 6. Punkt der Tagesordnung: Übernahme der Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Nichtreichsdeutschen Beamten aus den Verband. Justizrat Dr. Straus (München): Die Frage der Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung der jüdischen Gemeindebeamten in Bayern -jft von Anfang an ein Gegenstand der Fürsorge des Verbandes gewesen. Wir haben uns im Verband in der Zeit seiner Gründung im wesentlichen auf den Standpunkt gestellt, daß die Alters- und Hinterbliebenenversorgung am zweckmäßigsten durch Anschluß der Gemeinden an den Bayerischen Versorgungsverband, die öffentliche Versorgungsanstalt des bayerischen Staates, geschieht. Dieser Anschluß hat sich auch im wesentlichen bewährt. Wir haben dies in ganz Bayern durchgeführt und haben dadurch ein geordnetes Versorgungswesen geschaffen, über das nicht zu klagen ist. Trotzdem ist schon von Anfang an in unserem Kreise die Frage aufgetaucht, ob die Regelung auch finanziell zweckmäßig sei. Das ist aber nicht diejenige Frage, die im Moment zu entscheiden ist. Die Versorgung durch den Versorgungsverband weist vielmehr Lücken auf, die wir nicht schließen können. Eine wesentliche Lücke ist die, daß nach den Satzungen des Versorgungsverbandes ausländische Beamte nicht angemeldet werden können. Wir haben nun zur Zeit in Bayern 19 Beamte, die nicht die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen. Hier müssen die Gemeinden die Versorgungslast tragen. Aber nicht alle Gemeinden sind in der Lage, diese Last zu übernehmen. Es bleibt in diesen Fällen nichts anderes übrig, als daß der Verband eintritt und in Form von Sustentationen für die Hinterbliebenen sorgt. Wir haben schon eine Reihe solcher Fälle. Aber wir haben die Pflicht, in Ausführung der Grundsätze des Verbandes dafür zu sorgen, daß auch für nichtreichsdeutsche Beamte eine geordnete Versorgung durchgeführt wird. Es ist angeregt worden, in diesen Fällen eine Lebensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft einzugehen. Wir haben dies eingehend geprüft und sind zu der Ansicht gekommen, daß die Aufwendungen, die wir hier machen müssen, beträchtlich höher sind, als die Leistungen zum Versorgungsverband. Eine rein auf die Beamtenbesoldungsordnung und die Beamtenversor-