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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1928-09-04 · 16 (4.9.1928) · p. Seite 267

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
4 (1928)
Issue
16 (4.9.1928)
Article
Konferenz des Weltverbandes für religiös-liberales Judentum zu Berlin
Date
1928-09-04
Page
Seite 267 (sequence 6)
Language
German
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Nr. 16 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 267 sten Konferenz erwählten Persönlichkeiten mit der geringen Änderung, daß Türk (London) zum zweiten Schatzmeister hinzugewählt wird und daß von den amerikanischen Vorstandsmitgliedern Rabbi Enelow an die Stelle von Rabbi Wolsey kommt. Die Leitung setzt sich demnach wie folgt zusammen-: Ehrenpräsident ist Claude G. Montefiore, Ehrensekretärin Lich Montague; dem Vorstand gehören ferner an: aus Amerika: Rabbi Enelow, Dr. Morgen st ern, Dr. A. Simon und A. Leo Weil; aus Deutschland: R.-A. Heinrich SterN> Prof. Elb o gen und Dr. Selig mann; aus England: neben Montefiore noch Rabbi Dr. Mattuck. Das Schlußwort hält R.-A. Heinrich Stern, der feststellt, die Sitzungstage waren Festtage für die Teilnehmer, weil in ihnen noch einmal klar geworden ist, daß der Liberalismus eine lebendige Bewegung ist. Die Tagung hat uns ein großes Stück weiter gebracht zur Ehre Gottes und des Judentums. Im Namen der amerikanischen Delegation dankt Rabbi Philipson der Jüdischen Gemeinde, dem Hause Lachmann-Mosse und Frau Sachs für den großartigen Empfang, den sie den Delegierten haben zuteil werden lassen. Präsident Montefiore dankt mit großer Herzlichkeit den deutschen liberalen Brüdern, insbesondere deren Vorsitzenden Heinrich Stern, für die Gastfreundschaft und übergibt Heinrich Stern eine künstlerisch ausgeführte Dankadresse des Weltverbandes für die Vereinigung für oas liberale Judentum. Er schließt mit den Worten: Vorwärts, aufwärts! Jetzt kommt die Zeit des Schaffens und Verwirklichens. Wir müssen vor allem die Jugend gewinnen und eine Werbe- Ofsensive für den Gedanken des liberalen Judentums einleiten. Die Zukunft gehört dem liberalen Judentum. Nach einem von Rabbi Mattuck gesprochenen Gebet stimmt die Versammlung den Hymnus „En keellauhenu, en kemalkenu..an. Damit war die zweite Weltkonferenz des liberalen Judentums zu Ende. Protokoll der Verhandlungen der sechsten Tagung des Verbandes vayerischer Israelitischer Gemeinden in vamberg am 17. und 18. Juni 1928 Der Neichsverband der deutschen Juden: Fortsetzung des Referate kommet — Die Sprecher der Fraktionen nehmen zum Entwurf Stellung — Dr. Nutzbaum (Nürnberg) für die Volkspartei — Dr. VVohlgemuth (kitzingen) für die konservativen — Dr. Lang (Nürnberg) für die Liberalen — für die geringe Opposition spricht Dr. Emil Frankel — Entwurf angenommen — Dr. Oettinger (Regensburg) über Finanzausschutz — Dr. Flaschner (München) über vesoidungsordnung. (Fortsetzung aus Nr. 15 der Zeitung) Sitzung am Montag, dem 18. Juni 1928, vormittags halb 10 Uhr, im Saale der Gesellschaft Ressource. Justizrat Dr. Hommel (Schweinsurt) fährt fort: V. Wohl das schwierigste Problem, welches die Kommission zu lösen hatte, ist, die Grundlage für die Zusammenarbeit der verschiedenen religiösen Richtungen zu schaffen. Die nun einmal bestehende Tatsache, daß wir verschiedene, in grundsätzlichen Fragen divergierende Richtungen im Judentum haben, lassen eine gemeinsame Arbeit aus religiösem Gebiet nur zu, wenn durch sachgemäße Schutzbestimmungen verhütet wird, daß die Minorität durch Beschlüsse der Majorität einen Gewissenszwang erleiden kann. Solche Schutzbestimmungen dienen nicht etwa nur einer einzelnen Richtung, sondern dem Verband als solchem, weil eine erfolgreiche Arbeit im Verband eben nur möglich ist, wenn sie von dem Vertrauen getragen ist, das gerade hiermit begründet und bestärkt werden soll. Der Oktoberentwurf sah für alle religiösen Fragen ein unbedingtes Vetorecht eines einzelnen religiösen Hauptausschusses vor. Der jetzt vorliegende Entwurf hat dieses Veto eingeschränkt. Zunächst ist das Arbeitsgebiet des religiösen Ausschusses auf Kultus und Ritus beschränkt. Sodann ist auch bei erhobenem Widerspruch ein Beschluß des einen religiösen Hauptausschusses, der sich aber nach außen als solcher zu bezeichnen hat, zugelassen. Der jetzige Entwurf enthält auch nicht mehr die in dem Oktoberentwurf aufgenommenen Protokollarerklärungen zu! § 9, zu § 12 und die Bestimmung des 8 18, wonach bei der Berufung von Rabbinern, Lehrern und Kantoren zum Rat, bei den Wahlen zum Präsidium des Rates und bei repräsentativen Vertretungen die beiden Richtungen gleichmäßig zu berücksichtigen seien. Anderseits enthält aber auch der neue Entwurf, wie ich gerne anerkenne, wichtige Bestimmungen, die den Interessen des konservativen Judentums durchaus Rechnung tragen: Die Bestimmung, daß die Schaffung von Unterrichtsanstalten nur für die religiösen Hauptrichtungen gleichmäßig unter völliger Trennung der Anstalten erfolgen kann; sodann den Satz, daß die Anstalten und Einrichtungen des Reichsverbandes so geführt werden müssen, daß sie von den Angehörigen aller religiösen Richtungen benützt werden können; zur Ausführung von Beschlüssen, die nur von einem der religiösen Hauptausschüsse gegen den Widerspruch des andern gefaßt werden, dürfen Mittel des Verbandes nicht zur Verfügung gestellt werden: bei Streichung der obenerwähnten Bestimmungen über gleichmäßige Berücksichtigung der beiden Richtungen bei Wahlen usw. wurde von maßgebender Seite wiederholt betont, daß durch die Streichung nicht etwa das Prinzip der gleichmäßigen Berücksichtigung beider Richtungen aufgegeben werden wolle, daß man vielmehr diesen Grundsatz als selbstverständlich betrachte und daß es deswegen nicht veranlaßt fei, einzelne Folgerungen aus diesem Prinzip in die Verfassung aufzunehmen. Der Hauptgrund aber, aus dem ich mich für berechtigt erachte, nach Abwägung aller Gründe und Gegengründe trotz der NichÜierückfichtigung einzelner Wünsche die Annahme des Entwurfes zu empfehlen, ist die Überzeugung, daß wir auch an die Gründung des Reichsverbandes mit Vertrauen in den guten Willen und den Gerechtigkeitssinn aller zur Mitarbeit Berufenen mit Optimismus, mit starkem Gemeinschaftsbewußtsein und Verantwortlichkeitsgefühl herantreten müssen, wenn nicht der Verband von vorneherein jeden Wert verlieren soll. VI. Das Inkrafttreten der Verfassung ist durch den Anschluß mindestens des Preußischen und Bayerischen Landesverbandes bedingt. Wie sich die Gegensätze, die im Preußischen Landesverband über die Gestaltung des Reichsverbandes bestehen, auswirken werden, läßt sich nicht sagen, ich zweifle aber, daß der Entwurf wiederum dasselbe Schicksal erfahren wird wie der Entwurf vom 25. Oktober 1926. Mag dem aber fein wie ihm wolle. Der bayerische Verband ist als erster Verband zur Stellungnahme veranlaßt und wir müssen und können nur nach unserer Überzeugung Beschluß fassen, ohne Rücksicht darauf, welches das Schicksal des Entwurfes in anderen Verbänden fein wird. Ich verspreche mir von dem Reichsverband keine goldenen Berge, aber ich bin fest überzeugt, daß der Entwurf, wenn es am Gemeinsinn und Opferwilligkeit nicht fehlt, Gutes schaffen wird und XTOlfcWERCK SCHOKOLADE-PRALINEN Bj

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