Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 13 (15.7.1928)
- Date
- 1928-07-15
- Page
- Seite 220 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2727810-2727850-2727863--03450-2733674- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
220 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 13 Bekanntmachung betr. Bildung eines Finanzausschusses. Rat und Tagung des Verbandes haben am 18. Juni 1928 wie folgt beschlossen: I. 1. Nach § 18 der Verfassung wird ein Finanzausschuß gemeinsam für Rat und Tagung gebildet. Dem Ausschuß obliegt die Vorbereitung des Haushaltplans und der Bewilligungen. Der Ausschuß besteht aus vierzehn Mitgliedern, von denen je die Hälfte vom Rat und von der Tagung gewählt wird. 2. Der Finanzausschuß tritt an die Stelle des Bewilligungsausschusses. 3. Der Finanzausschuß hat das Recht, einen Unterausschuß zu bestellen, der sich zu gleichen Teilen aus Mitgliedern des Rats und der Tagung zusammensetzt. 4. Die Wahl- und Geschäftsordnung für die Ausschüsse ist entsprechend vorstehendem Beschlüsse abzuändern. II. Als Mitglieder und Ersatzmitglieder des Finanzausschusses wurden bestellt: Mitglied: 1. Vom Rat: Dieienhöfer (Ansbach), IR. Dr. Hommel (Schweinfurt), IR. Dr. Oestreich (München), Rosenzweig (Nürnberg), Oberlehrer Stoll (Würzburg), IR. Dr. Straus (München), Geh. IR. Dr. Werner (Bamberg). Ers atzmann : 1. Vom Rat: KR. Dreichlinger (Neumarkt), Rabbiner Dr. Hanover (Würzburg), KR. Joseph (Landau), Dr. Straus (Augsburg), Hauptlehrer Rosenfeld (München), Katzenberger (Nürnberg), KR. Braunschweiger (Würzburg). Mitglied: 2. Von der Tagung: Dr. Rosenthal (Würzburg), Schloß (Augsburg), Weil (München), Dr. Morgenroch (Bamberg), Dr. Bamberger (Nürnberg), Saalheimer (Würzburg), Mayer (Treuchtlingen). Ersatzmann: 2. Von der Tagung: Dr. Oettinger (Regensburg), Schwab (Fürth), Mainzer (Nürnberg), RA. Jung (Nürnberg), Goldberger (Nürnberg), Heß (Würzburg), Neumann (Gunzenhausen). München, den 1. Juli 1928. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Neumeyer. Bekanntmachung betr. Wahlordnung und Geschäftsordnung für die Ausschüsse. Rat und Tagung des Verbandes haben am 18. Juni 1928 die nachstehende Wahlordnung und Geschäftsordnung für die Ausschüsse beschlossen. A. Einkeilung der Ausschüsse. § 1. Auf Grund der §§ 13, 18 und 19 der Verfassung werden folgende Ausschüsse gebildet: L Ausschüsse der Tagung: a) Ständiger Ausschuß, b) Wahlprüfungsausschuß, c) Revisionsausschuß. Ausschüsse des Rats: Über deren Bildung beschließt der Rat. III. Gemeinsame Ausschüsse des Rats und der Tagung: a) Verfassungsausschuh, b) Finanzausschuß, c) Ausschuß für Wohlfahrtspflege. IV. Hauptausschüsse für Angelegenheiten des Kultus, Ritus und Unterrichts: a) ein Hauptausschuß der orthodoxen Richtung, b) ein Hauptausschuß der neologen Richtung. 8. Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse. 8 2. Die Mitglieder der Ausschüsse werden für die Dauer des Wahlabschnittes gewählt. Die Wahl wird, falls kein Widerspruch erfolgt, durch Zuruf vorgenommen. Wird gegen dieses Verfahren Widerspruch erhoben, so findet geheime Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit gebundenen Listen statt. Listenverbindung ist zulässig. Jeder Wahlvorschlag muß in der Tagung von mindestens sieben, im Rat von mindestens drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nur aus einer Liste vorgeschlagen werden. Die Aufnahme in eine Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung des Bewerbers. Wird nur eine Vorschlagsliste eingereicht, so gelten die aus dieser Liste Vorgeschlagenen als gewählt. Zugleich mit den Mitgliedern der Ausschüsse sind Ersatzleute in gleicher Zahl zu wählen. Als Ersatzleute gelten, wenn geheime Wahl stattfindet, die auf die Gewählten in der Liste folgenden Bewerber, insofern nicht in den Wahlvorschlägen Ersatzmitglieder für einzelne Bewerber oder für eine Gruppe von Bewerbern benannt werden. 8 3- Die Ausschüsse setzen sich wie folgt zusammen: 1. Der ständige Ausschuß der Tagung besteht aus zwölf Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden und den zwei stellvertretenden Vorsitzenden der Tagung. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestimmen. 2. Der Wahlprüfungsausschuß der Tagung und der Revisionsausschuß der Tagung bestehen aus je fünf Mitgliedern. Wahlberechtigt und wählbar für diese Ausschüsse sind ausschließlich die Abgeordneten der Tagung. 3. Die gemeinsamen Ausschüsse des Rats und der Tagung bestehen aus ie vier bis sieben Mitgliedern der Tagung und des Rats. Für die Wahl der Mitglieder der Tagung sind wahlberechtigt und wählbar die Abgeordneten der Tagung. Es können auch Personen gewählt werden, die der Tagung nicht angehören, aber zur Tagung wählbar sind. Die Mitglieder des Rats wählt der Rat aus der Zahl seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder. 4. Die Hauptausschüsse für Kultus, Ritus und Unterricht bestehen aus je drei rabbinischen und nichtrabbinischen Mitgliedern, ferner in Unterrichtssragen aus drei Lehrern. Die Wahl geschieht durch die Mitglieder der Tagung und des Rats in gemeinschaftlicher Wahlhandlung, getrennt für die orthodoxe und neologe Richtung. Jedes Mitglied des Rats und der Tagung hat vor der Wahl zu erklären, welcher Richtung es sich anschließt. Wählbar sind die Mitglieder des Rats und der Tagung und deren Ersatzleute. Es können auch andere zur Tagung wählbare Personen gewählt werden, sofern dies zur Besetzung der Ausschüsse erforderlich ist. Frauen sind nicht wählbar. 6. Geschäftsordnung für die Ausschüsse. 8 4. Die Ausschüsse wählen je einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Sie zeigen die Wahlen dem Präsidenten des Rats an. owmEjt modern wie kein anderer AUTO HAUS-AUGSBURG Waetzoldt & Aigner Ausstellung: Maximilianstraße A 35V Reparaturwerk: Ulmer Straße 34-38 Fernruf 4V32 und 41 62 cHttxaeji allen überlegen