Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 11 (15.6.1928)
- Article
- Parlamente des Judentums
- Date
- 1928-06-15
- Page
- Seite 167 (sequence 3)
- Language
- German
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M. 11 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 167 Polen beschränkt, zu erfüllen hatte. Sie hatte die oberste Gerichtsbarkeit über die gesamte polnische Iudenheit, verhängte Strafen, erließ religiöse Verordnungen und löste verwickelte Rechtsfragen. Es wurden sogar Entscheidungen getroffen, die in gewisser Hinsicht einer Fortbildung des Religionsgesetzes gleichkamen. Nach der Art eines geistlichen Konzils erließ der Waad Aufrufe an die polnische Iudenheit, die Ermahnungen zur Frömmigkeit und zur gewissenhaften Einhaltung der religiösen Vorschrift enthielten. Ein kleiner Ausschnitt dieser großen Vierländer-Synode war die Landessynode von Großpolen, dem Gebiet, das später etwa der Provinz Posen gleichkam. Von ihrer vorzüglichen Organisation berichtet Louis Lewin in seiner 1926 erschienenen Schrift: „Die Landessynode der großpolnischen Iudenschaft." Staunend erfahren wir hier von der ungeheuren Autorität dieser Synode, deren Verwaltungsarbeit sich auf alle Zweige des öffentlichen Lebens erstreckte. Gemeinsam mit dem Landesrabbiner von Großpolen regelten die Landesälteften alle zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten der Juden Großpolens, schlicheten Zwistigkeiten, ordneten den Handel auf den Märkten und Messen und setzten Unter-Richter ein. Auch Fragen, die mit dem Betrieb und der Leitung der Lehrhäuser, ferner mit der Armen- und Krankenfürsorge zusammenhingen, wurden auf den Synoden, die gleichzeitig mit den großen Messen stattfanden, besprochen. In jener Zeit stand das großpolnische Landesrabbinat in größter Blüte und überstrahlte mit dem Ruhm seiner Gelehrsamkeit selbst die berühmtesten Rabbinate Deutschlands, Frankfurt a. M. und Prag. Die Thorawissenschaft erreichte in Großpolen sowie überhaupt in den vier polnischen Kronländern einen außerordentlich hohen Stand. In allen Gemeinden bestanden Schulen und Ieschiwoth unter der Leitung von Gelehrten, deren Namen der Geschichte angehören, und das rabbinische Schrifttum nahm einen ungeheuren Aufschwung. Es ist sicherlich kein bloßer Zufall, daß diese geistige Blüte in die Zeit der Wirksamkeit der religiösen Parlamente fällt. Organisation und Demokratie haben auch hier, wie einst im Altertum, das religiöse Leben befruchtet. Schließlich wäre noch ein Wort über die Parlamente des Judentums im letzten Zeitraum der jüdischen Geschichte zu sagen. Diese Epoche wird durch das von Napoleon im Jahre 1807 einberufene Synhedrion begonnen. Weder der ehrwürdige Name noch die prunkvoll theatralische Aufmachung der Versammlung entspricht ihrem inneren Wert. Hier haben wir zum ersten Male ein jüdisches Parlament, das nicht um des Judentums willen, sondern aus einem außerjüdischen, fast darf man sagen antijüdischen Interesse zusammengerufen war. Napoleon lag nichts daran, die Juden und ihre Religion durch das Synhedrion zu fördern, sondern sie für seine Zwecke zu gewinnen. Er wollte die Juden zu gefügigen Vasallen und Helfern bei seinen EroberungSplänen machen. Darauf zielten die zwölf Fragen, die er zuerst der Notabeknversammlung von 1806 und dann dem Synhedrion zur Beantwortung vorlegte. Wollen die Juden aus ihre Sonderart verzichten und sich als nützliche Glieder in den Staat einordnen? Wollen sie Kriegsdienste leisten und Frankreich bei seinen Eroberungen helfen? Darauf gingen alle Fragen hinaus, und von ihrer befriedigenden Beanwortung machte Napoleondie Emanzipation abhängig. Ja, Napoleon scheute sich nicht, der Versammlung gleich bei ihrem Zusammentreten zu drohen, daß bei einem unbefriedigenden Ergebnis der Verhandlungen das Verbleiben der Juden in Frankreich und den eroberten Ländern gefährdet werden könne. Die Mitglieder des Synhedrion gingen auf alle Wünsche des Kaisers bereitwillig ein. Die Fragen konnten sie zwar auf Grund der biblifch-talmudischen Gesetze mit gutem Gewissen bejahend beantworten. Aber durch ihre Haltung der Nachgiebigkeit und Liebedienerei haben sie dem Judentum keinen guten Dienst geleistet. Das Synhedrion, das übrigens nur einen Monat lang tagte, hat wohl die Emanzipation gefördert, aber zu einer geistigen und religiösen Belebung des Judentums nichts beigetragen. Wertvoller war die Arbeit, die von einzelnen jüdischen Landesorganisationen in Süddeutschland (z. B. Baden, Württemberg, Hessen) während des neunzehnten Jahrhunderts geleistet wurde. Bei dieser Arbeit war nicht nur der Gesichtspunkt der Emanzipation maßgebend, sondern auch die Sorge um die Pflege des religiösen Lebens. Für die Verwaltung der Gemeinden, den Ausbau des Unterrichtswesens, des Gottesdienstes und der Wohlfahrt leisteten die süddeutschen Verbände zum Teil Mustergültiges. Einen demokratischen und parlamentarischen Charakter erhielten diese religiösen Behörden allerdings erst nach dem Weltkriege; Baden richtete schon kurz vor dem Kriege eine regelmäßig tagende Synode ein. Es folgte dann nach der Revolution die Gründung der übrigen deutschen Landesverbände, besonders des bayerischen und des preußischen. Denn die Königreiche Preußen und Bayern hatten eine Organisation ihrer jüdischen Gemeinden sorgsam verhütet. Jedoch nach dem Kriege wurden entsprechend dem republikanischen Geiste der Zeit parlamentarische Körperschaften gebildet, deren überaus segensreiche Tätigkeit noch viel Gutes für die Zukunft verspricht. Besonders der Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden hat in den wenigen Jahren seines Bestehens bewiesen, daß die parlamentarisch kontrollierte religiöse Selbstverwaltung von unschätzbarem Segen ist für den geistigen Zusammenschluß der bayerischen Juden und die Erhaltung der jüdisch-religiösen Kultur. Die jüdische Geschichte zeigt uns, daß die Mitarbeit des gesamten Volkes an den Aufgaben des Judentums notwendig ist, wenn unsere Sache gedeihen soll. Die jüdische Gegenwart in Bayern bestätigt diese Wahrheit aufs neue. Möchte dem Verbände Bayerischer Israelitischer Gemeinden noch viel Erfolg bei seiner Arbeit für die Erneuerung unserer religiösen Kultur beschieden sein! Das ist der Wunsch, mit welchem die Bamberger Kultusgemeinde die Tagung des Verbandes im Juni 1928 willkommen heißt. Die Bamberger Tagung soll für die bayerische Iudenheit eine weitere Etappe des religiösen Aufstieges werden. 0 HAUS DER MÜNCHEN KARLSPLATZ 5 Q U A L / 7 ÄTSSTOFFE 1 STARK & Cie. i NÜRNBERG! LUITPOLDSTRASSE 11 J