Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 11 (15.6.1928)
- Article
- Parlamente des Judentums
- Date
- 1928-06-15
- Page
- Seite 166 (sequence 2)
- Language
- German
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166 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. H Über die Zusammensetzung der Großen Versammlung ist wenig bekannt. Der babylonische Talmud beziffert die Anzahl ihrer Mitglieder auf hundertzwanzig, der palästinische auf fünfundachtzig. Die Wiffenschast des vorigen Jahrhunderts hat sich vielfach mit der Frage beschäftigt, ob der Ausdruck „Männer der Großen Versammlung" überhaupt ein ständig tagendes Kollegium bezeichnen soll. So behauptet Adolf Rosenzweig („Das Jahrhundert nach dem babylonischen Exil"), ein solches Kollegium habe nie existiert; der Name solle nur eine jüdische Generation bezeichnen, die unter dem Einfluß des überragenden Ereignisses der von Esra im Jahre 444 veranstalteten „Großen Versammlung" und in ihrem Geiste gewirkt haben. In neuerer Zeit ist man jedoch wieder zu der Auffassung zurückgekehrt, daß es in jener Zeit tatsächlich eine parlamentarische Körperschaft gegeben habe, deren Tätigkeit im wesentlichen dem entsprach, was der .Talmud darüber berichtet. Auch Dubnow in seiner „Weltgeschichte des jüdischen Volkes" sagt wörtlich: „Zweifellos ist die Tatsache, daß es in dem damaligen Judäa eine höchste Institution von der Art eines Landtages gab." Dubnow unterstreicht den republikanischen Charakter des damaligen Staates. Die Große Versammlung habe zum ersten Male neben die bis dahin allein maßgebenden Priester das Element der Soferim gesetzt, die als Gelehrte und Schriftkundige eine aus allen Volksschichten stammende demokratische Intelligenz bildeten. So sei Judäa eine geistige Republik geworden, die durch den ständigen Zustrom des zur Bildung strebenden Volkes vor theokratischer Erstarrung geschützt war. Diese Auffassung leuchtet ein. Gerade die Zeit der Restauration unter Esra bis zur Epoche Alexanders des Großen hat die Grundzüge des heutigen Judentums geschaffen. Die wichtigsten Einrichtungen unseres Gottesdienstes und der religiösen Gebräuche verdanken wir den Soferim, deren großzügige, schöpferische Arbeit in der glücklichen Atmosphäre einer freien geistigen Demokratie aufs beste gedieh. Zum ersten Male hat sich im Judentum die religiöse Einrichtung eines gesetzgebenden Parlamentes bewährt. Der Erbe der Großen Versammlung wurde gegen Ende des zweiten vorchristlichen Jahrhunderts das Synhedrion. Nachdem die Makkabäer die Fremdherrschaft der Syrer abgeschüttelt hatten und unter Johann Hyrkan auf dem Gipfel ihrer politischen Macht angelangt waren, tat letzterer einen Schritt außerordentlicher staatömännischer Klugheit: er teilte die gesetzgebende und exekutive Gewalt mit dem Synhedrion, dem obersten Gerichtshof, der aus einundsiebzig Mitgliedern bestand, und dessen Vorsitz er selbst als der Hohe Priester führte. Während des Restes der Makkabäer-Epoche sowie zur Zeit Herodes' und bis tief in die Zeit der Römerherrfchaft hinein blieb das Synhedrion die höchste religiöse und politische Behörde der Juden, zu der das Volk mit Ehrfurcht und Bewunderung emporblickte. Das Synhedrion war gleichsam die Frucht des Sieges der Makkabäer und der Ausdruck der jüdischen Selbständigkeit. Während die Makkabäerherrschaft infolge von Parteikämpfen und dynastischen Streitigkeiten rasch zerfiel und Herodes und später die Römer das jüdische Volk unter ihr grausames Joch beugten, behielt das Synhedrion im Bewußtsein der Juden seine Würde und Autorität. Es tagte in der Quaderhalle des Tempels und setzte sich aus allen Ständen des Volkes zusammen; neben dem Adel und der Priesterschaft hatten die aus dem einfachen Volke hervorgegangenen Gesetzeslehrer und Schriftkundigen überragenden und mit der Zeit immer mehr wachsenden Einfluß. Die Auslegung der schriftlichen Lehre wurde fortgesetzt und neue Gesetze einer mündlichen Lehre geschaffen, die schließlich neben die Thora als ihre Ergänzung und Fortsetzung trat. Während das Synhedrion unter den Makkabäern wahrscheinlich vorwiegend politische Funktionen der Staatöführung hatte, sank es unter Herodes zur Bedeutung eines einflußlosen Hohen Rates herab. Anderseits vertiefte es gerade damals unter der Führung bedeutender Gelehrter wie Schmaja, Abtalion, Hillel und Schammai den Ausbau des theoretischen Religionsgesetzes. Diese Doppeltätigkeit führt Dubnow zu der Vermutung, daß es unter Herodes zwei Synhedrien gegeben habe, einen offiziellen, mehr dekorativen Kronrat und ein rein geistliches Gelehrtenkollegium. Wie dem auch sei, jedenfalls überdauerte die jüdische Demokratie des Geistes auch diese gefährliche und leidvolle Epoche. Sie überdauerte ferner den Untergang des Tempels und die Vernichtung des jüdischen Staates. Nach der Katastrophe im Jahre 70 bildete sich in Iabne, der Stätte des neuen Lehrhauses und des nunmehrigen geistigen Mittelpunktes der Juden, wiederum ein Rat von einundsiebizg Männern, der jetzt den schlichteren Namen Beth Din, Gerichtshof, führte. Dieses Beth Din wurde Kern und Rückgrat der wundervoll schöpferischen Epoche der Tanaiten, denen wir die Entstehung der Mischna verdanken. Mithin stehen bereits die Anfänge des Talmud im Zeichen des demokratischen Geistes. Neben den großen Führerpersönlichkeiten der Tanaim wirkt das geistige Parlament als Faktor des Ausgleichs und der demokratischen Kontrolle. Nicht selten müssen sich die Führer des Beth Din dem Widerspruch der Mehrheit beugen. Der allzu selbstherrliche Rabbon Gamliel muß sogar unter der einmütigen Ablehnung des gesamten Kollegiums vorübergehend auf sein Amt verzichten. Nur Rabbi Iehuda Hanasi, gleich groß als Gelehrter und Mensch, besitzt widerspruchslose Autorität über das Beth Din, aber keineswegs bloß wegen seiner vornehmen Abkunft, sondern auf Grund seiner überragenden Persönlichkeit. In der babylonischen Talmudepoche entsteht kein Beth Din mehr. Aber das System der Demokratie des Geistes wirkt auch in den Lehrhäusern Babyloniens und erweist sich in der talmudischen Methode. Diese Methode, die auf der ständigen Kontroverse der gleichberechtigten Gelehrten beruht und nur die eine Autorität der richtigeren Meinung kennt, ist ja der sinnfälligste Ausdruck des demokratischen jüdischen Geistes. So hat das Synhedrion in seinen verschiedenen Formen und selbst noch in seinen Nachwirkungen die größte Schöpfung des nachbiblischen Judentums, den Talmud, schaffen helfen. Nachdem die eigentliche Zerstreuung und Heimatlosigkeit der Juden begonnen hatte, konnte es keine oberste religiöse Behörde mehr geben, die das gesamte Volk organisiert hätte. Jedoch bildeten sich in einzelnen Ländern der Zerstreuung Parlamente der Selbstverwaltung, deren Wirkung außerordentlich fruchtbar war. Das gilt besonders von der sogenannten Vierländer-Synode in Polen, die gegen Ende des sechzehnten Jahrhunderts entstand und die Juden der vier polnischen Kronländer (Groß- und Kleinpolen, Rotrußland und Wolhynien) zusammenfaßte. Litauen, das ursprünglich dazu gehörte, bildete später seine eigene Synode. Dieser „Waad der vier Länder" verdankt seine Entstehung dem Wunsch der polnischen Könige, die Steuereintreibung durch die Organisation der Juden zu vereinfachen. Die Juden selbst aber benützten diesen günstigen Umstand, um dieser Körperschaft, die sich aus den Vorstehern und Rabbinern aller Gemeinden der vier Länder zusammensetzte, hochbedeutsame kulturelle Aufgaben und Vollmachten zu übertragen. Ein Chronist vergleicht diese Synode, mit dem alten Synhedrion, dessen Befugnisse sie, wenigstens auf