Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 11 (15.6.1928)
- Article
- Der diesjährigen Verbandstagung zum Willkommensgruß!
- Date
- 1928-06-15
- Page
- Seite 165 (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 11 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 165 /ivwiarrd Vn r^ £• JMG'j ■’TmW' x' . MW \t;. cä*! V' j7Hlßj'4t'r >> 1 3lus der alten Synagoge Horb Parlamente des Judentums Von Rabbiner Dr. Rülf, Bamberg Große Führerpersönlichkeiten haben das Judentum geschaffen. Aber die Erhaltung des Judentums und den Ausbau seiner religiösen Einrichtungen verdanken wir dem Zusammenwirken der Führer mit demokratischen Körperschaften, die aus der Mitte des Volkes hervorgegangen waren. Schon von Mose erzählt die Thora, daß er selbst den Rat der siebzig Ältesten zu seiner Unterstützung gefordert habe. Den Propheten fehlte diese Verbindung mit dem Volke. Sie standen auf einsamer Höhe über ihren Zeitgenossen, und ihre Worte fanden bei ihnen wenig Widerhall. Deshalb war ihr Wirken — trotz seiner ungeheuren Bedeutung für die Entwicklung der jüdischen Lehre — doch ohne rechten Erfolg für die Grundlegung des praktischen Judentums und der Festigung der religiösen Gemeinschaft. Erft Esra knüpfte wieder an die mosaische Tradition an, mit der Masse des Volkes in Verbindung zu treten und mit einem Rate ihrer Ältesten zusammenzuarbeiten. Von da an treten die religiösen Parlamente, — denn als solche kann man „Die Große Versammlung" und das Synhedrion wohl bezeichnen, — immer mehr in den Vordergrund. Auch nach der Zerstörung des zweiten Tempels hat sich der demokratische Gedanke behauptet und in verschiedenen Ländern der Diaspora zur Bildung parlamentarischer Körperschaften geführt. Die Organisationen der religiösen Selbstverwaltung, welche die Juden fast aller Länder Europas sich in der neuesten Zeit geschaffen haben, entspringen also nicht nur dem demokratischen Zuge der Gegenwart, sondern sie sind im besten Sinne ein Erbe des jüdischen Geistes. Man kann getrost behaupten, daß gerade jene Epochen der jüdischen Geschichte, in welchen die religiösen Parlamente ibre Wirksamkeit entfalteten, zu den Blütezeiten des Judentums gehören. Denn fast immer war die Tätigkeit solcher Versammlungen im besten Sinne schöpferisch, religions- und gemeinschaftsbildend. „Die Große Versammlung" im fünften und vierten vorchristlichen Jahrhundert darf man als das Parlament des religiösen Aufbaus bezeichnen. Davon zeugt schon ein Wahlspruch, der von den Männern der Großen Versammlung überliefert wird: „Seid sorgsam in der Rechtsprechung, stellet viele Schüler auf und machet einen Zaun um die Lehre." Ohne den Einzelheiten dieses Ausspruches — besonders des bedeutsamen und interessanten „Zaunes um die Lehre" — nähertreten zu können, wollen wir in diesem Zusammenhänge nur feftftellen, daß der Großen Versammlung die drei wichtigsten Aufgaben für den Wiederaufbau des neuen Staatswesens zufiel: Rechtspflege, Erziehung und die Entwicklung der mündlichen Lehre als Ergänzung der bereits vorhandenen schriftlichen Thora,