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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1928-04-15 · 7 (15.4.1928) · p. Seite 100

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
4 (1928)
Issue
7 (15.4.1928)
Article
Die "Historische Kommission" des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden
Date
1928-04-15
Page
Seite 100 (sequence 3)
Language
German
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Bayerische Israelitische Geuieindezeituttg 100 Nr. 1 Der Klerus war aber stark an der IudenauStreibung beteiligt gewesen, und daß die Äußerung des Moses die Hörer betroffen gemacht hat, das beweist der Umstand, daß der Chronist die Äußerung der Überlieferung für wert gehalten hat. Die Chronik hat — im Gegensatz zur Urkunde — die Möglichkeit persönlicher Berichterstattung; sie ist in Form und Inhalt an nichts als an des Verfassers Absichten gebunden. Darum kann die Chronik die Stimmung einer Situation wiederspiegeln und damit die Rechtsurkunde, die nur den Tatbestand angibt, wirksam ergänzen. Viel zahlreichere Nachrichten über das Leben der Juden als die Chroniken übermitteln die sogenannten Privaturkunden. Jeder Darlehensvertrag wurde im Mittelalter in Form einer Urkunde abgefaßt, das war ein Erfordernis für seine Klagbarkeit. Der formale rechtliche Charakter dieser Urkunde verrät sich in seiner knappen Form; selten wird mehr berichter als die Namen der Gläubiger, der Schuldner und Bürgen, der Betrag, Termin und Modus der Rückzahlung und der Zinsfuß. Häufig sehen wir aus der Entwertung durch Einschnitte, daß der Betrag zurückgezahlt, oder die Urkunde sonst wertlos wurde, aber selten erfahren wir etwas über den Grund des Darlehens und über Zeit und Form der Rückzahlung. Indessen wird unsere Kenntnis in letzterer Hinsicht bereichert durch die Gerichtsbriefe, d. h. die Gerichtsurteile in solchen Fällen, die zu einem Gerichtshandel führten. Da werden alle Umstände ausführlich behandelt und wir dürfen in manchem Falle froh darüber sein, daß uns nicht jede Rede und Gegenrede protokollarisch überliefert ist, sondern daß die Gerichtsbriefe Rede, Gegenrede und Urteil in zumeist zweckvoll gedrängter Kürze wiedergeben, ohne durch ein Zuviel zu verwirren. In die Nachbarschaft dieser Gerichtsbriefe gehören auch die mannigfaltigsten Akten der Kriminalprozesse, ob es sich nun bloß um eine Schlägerei unter den Juden selbst im Anschluß an ein Purim-Gelage handelte — das den Stadtschreiber so in Schrecken versetzte, daß er um Mitternacht nur mit dem Hemde bekleidet zur Vernehmung schritt — oder um einen Diebstahl oder einen angeblichen Ritualmord. Von den leichten Kriminalfällen, bis etwa in die Sphäre des Diebstahls, hören wir wenig. Viele Fälle mögen die Juden im eigenen Kreise erledigt, vor ihren Rabbinern ausgetragen haben; das entsprach der damaligen Denkweise und Sitte. In anderen Fällen ist gewiß das Verfahren so kurz und summarisch verlaufen, daß nicht viel Schriftliches entstehen konnte: die Folter als Ersatz des fehlenden Zeugenbeweises und zur Strafe eine abgehackte Hand, eine ausgeschnittene Zunge, ein ausgeftochenes Auge — dazu bedurfte es keines Schriftwechsels. Schriftwechsel wurden nur notwendig, wo von einer der Parteien die Herrschaft in die Sache hineingezogen wurde, und das konnte nur in größeren Fällen geschehen, denn es war mit großen Kosten verbunden. Ganz anders lag die Sache bei den wahnwitzigen Beschuldigungen der Hoftienschändungen oder des Ritualmordes. Der Klerus sorgte dafür, daß solche Prozesse nicht in der Stille erledigt wurden; auch die Juden wandten sich stets an die Vorgesetzten Stellen. In solchen Verfahren ist von der Kürze, die wir aus den in Zivilsachen ergangenen Gerichtsbriefen kennen, keine Rede mehr. Besonders der Regensburger Ritualmordprozeß, der zur Einmischung des Kaisers und des päpstlichen Kardinallegaten führte, hat Berge von Akten hinterlassen, und was für den Bearbeiter das Peinlichste ist, auch von Konzepten. Im Zeitalter der Schreibmaschine hat man vergessen, wieviel Mühe die Entzifferung einer Handschrift kosten kann. Die Schwierigkeiten häufen sich bei Merkzetteln, die nur kurze Notizen zum eigenen Gebrauch des Schreibers enthalten und häufig in zweifelhaftem Latein in Abkürzungen geschrieben sind, von denen jede — auch richtig entziffert — noch zwei bis zehn Bedeutungen haben kann. Über diesen Entzifferungen vergeht manche Stunde und mancher Tag, und es kann auch Vorkommen, daß die Mühe ohne Lohn bleibt, sei es, weil der Inhalt ohne Bedeutung ist oder weil sich späterhin ein leichter lesbares Schriftstück gleichen Inhalts findet (Ausfertigung, Abschrift oder ähnliches). Aus diesem einzigen Regensburger Ritualmördprozeß ist ungefähr ebensoviel beschriebenes Papier erhalten, wie aus einem ganzen früheren Jahrhundert an bayerischen Iudensachen überhaupt! Hier heißt e6 also den gleichen Stoff nicht nur studieren, sondern auch auswählen, was gedruckt zu werden verdient und was nicht. Wenn die Auffindung und Entzifferung des Materials eine gemischt archivalische, paläographische und philologische Tätigkeit ist, so ist die Entscheidung über die Frage, was überhaupt gedruckt werden soll und welches die richtige Form ist (vollständige Abschrift oder Auszug) eine rein historische Arbeit. Wieviele von den in den Archiven ruhenden Schriftstücken für die jüdische Geschichte in Betracht kommen, läßt sich deshalb nicht sagen, weil em relativ großer Teil dieser Schriftstücke seinem Inhalt nach nicht näher bekannt ist. Im Münchener Hauptstaatsarchiv allein ist das etwa eine halbe Million. Ohne Rücksicht auf diese wird man die Zahl der für die jüdische Geschichte zu bearbeitenden Schriftstücke — vermutungsweise, denn eine Schätzung ist nicht möglich — auf 20 — 30 000, die Zahl der in irgendeiner Form zu edierenden auf etwa 10 000 annehmen dürfen. Es ist unter solchen Umständen begreiflich, daß kein Privatmann sich bisher an eine solche Arbeit gewagt hat, die — bei sachgemäßer Durchführung — eine vielseitige Vorbildung und beträchtlichen Zeitaufwand erfordert. In solchen Fällen helfend einzugreifen, ist Sache der Öffentlichkeit. Der „Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden" will als erster für seinen Arbeitsbereich diese weitschichtige Aufgabe durch seine historische Kommission lösen lassen. Er hat damit einen nicht alltäglichen Weitblick in kulturpolitischer Hinsicht bewiesen, und er wird damit Schule machen. Wer überzeugt davon ist - und wer wäre das nicht! daß den jüdischen Bedrängnissen auf die Dauer nur durch kulturpolitische Arbeit abzuhelfen ist, der wird diesen Weitblick zu würdigen wissen. Die Vereinbarungen, die Rabbi Zoselmann, „Fürsprech" der deutschen Zuden am kaiserlichen Hof, mit dem Herzog von Bayern 1551 wegen der Zudenaustreibung getroffen hat

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