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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1928-04-15 · 7 (15.4.1928) · p. Seite 99

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
4 (1928)
Issue
7 (15.4.1928)
Article
Die "Historische Kommission" des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden
Date
1928-04-15
Page
Seite 99 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 7 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 99 ständen als ihre erste Pflicht, diesem Mangel abzuhelfen. Über die geplante Zeitschrift zur Geschichte der Juden in Süddeutschland ist schon früher an dieser Stelle berichtet worden. Die Verwirklichung wird wegen des allseitig großen Interesses im größeren Umfang als geplant erfolgen können. Näheres darüber wird bald bekanntgegeben werden. Die größte Aufgabe, die sich die „Historische Kommission" gesetzt hat, besteht aber in einer systematischen Sammlung jener „Nachweisungen". Eine solche „Quellen- bzw. Regestensammlung" unterscheidet sich von den erwähnten Weinbergschen Arbeiten oder den Artikeln, die die geplante Zeitschrift bringen wird, dadurch, daß sie das Material nicht verarbeitet bringt, sondern roh. Die verarbeitende Industrie steht und fällt mit der Rohftoffbeschaffung. So kann auch die Geschichtswissenschaft nicht leben, wenn ihr das Material fehlt, das sie gestalten soll. Das ist aber in hohem Grade der Fall, und die überaus geringe Produktion auf dem Gebiet der jüdischen Geschichtsschreibung erklärt sich u. a. aus diesem Mangel. Statt grundsätzlicher Darlegungen ein Beispiel: In den Jahren 1803-25 hat Carl Theodor Gemeiner an vielen Stellen seiner berühmten „Regenöburgischen Chronik" die Geschicke der — damals unter den deutschen Iudengemeinden dominierenden — Regensburger Juden behandelt. Auf dieser ausführlichen Darstellung beruhen fast alle späteren Darstellungen, von denen in der Hauptsache nur die von Freimann und Stern — die beide aber nur kurze Zeitabschnitte behandeln - selbständig sind. Die Folgen sind leicht zu übersehen: was Gemeiner falsch gelesen hat, hat keiner seiner Nachfolger berichtigen können, und was er irrig als unwesentlich beiseite gelassen oder übersehen hat, das blieb verschollen. Nun war aber das letztere nicht wenig, da Gemeiner ja keine jüdische, sondern Regensburger Geschichte schrieb. Dieser Fall - der übrigens typisch ist, und nicht etwa vereinzelt — hat nun aber eine ernste Seite. Gemeiner erklärt auf Grund seines sehr gründlichen Aktenstudiums die berühmten Regensburger Ritualmorde als nachgewiesen und als Wirklichkeit. Seiner - sonst wohlbegründeten - Autorität haben sich diejenigen christlichen Gelehrten, die nicht selbst einschlägige Quellenstudien betrieben haben — und das konnten höchstens die ganz vereinzelten Spezialisten, deren es praktisch kaum einen gibt — angeschlossen, und die junge Gelehrkengeneration tut das heute noch (vgl. z. B. Bayerland XXXVIII, 608). Als Gegenmittel gegen solche aktenmäßige Nachweise sind die tiefgründigsten philosophischen oder allgemein-historischen Darlegungen (Strack) unwirksam. Ein brauchbares Gegenmittel ist nur der aktenmäßige Nachweis des Gegenteils. Dieser Nachweis kann, wie ich mich überzeugt habe, aus den Akten geführt werden. Ähnlich phantasiereich sind die Vorstellungen, die sich auf die Bedeutung der Juden im Wirtschaftsleben beziehen. Sombarts bekanntes Buch („Die Juden und das Wirtschaftsleben") ist ein Beispiel dafür, wie ererbte und herrschende Vorstellungen selbst einen bedeutenden Gelehrten mitreißen, so daß er eine vorgefaßte Meinung in das Material hineinlieft, statt das objektiv Richtige herauszulesen. Auch diese wichtige Frage wird die Quellensammlung zur bayrisch-jüdischen Geschichte der Klärung näherbringen. Was ist nun aber eine solche „Quellenedition", von der wir uns so große Wirkungen versprechen? Kurz gesagt: eine Sammlung aller geschriebenen Nachrichten über die bayrischen Juden der Vergangenheit. Diese Nachrichten sind viel zahlreicher und vielgestaltiger, als man meist annimmt, und darum können hier nur die wichtigsten Arten solcher Schriftstücke Erwähnung finden. Am bekanntesten sind die kaiserlichen oder sonstigen landesherrlichen Urkunden, die entweder den Juden selbst bestimmte Rechte verleihen (Privilegien) oder Lasten auferlegen, oder anderen (meist Fürsten, Standesherren, Städten) Rechte über die Juden geben. Diese Art Urkunden sind deshalb am bekanntesten geworden, weil bis vor etwa 30 Jahren fast das ganze historische Interesse sich auf den Staat und seine Spitzen konzentriert hat. (Daß dieses Interesse die jüdische Geschichte, die seit wenigstens 2000 Jahren nicht mehr den Staat, sondern andere Bindungen als Wesensträger hatte, nur ganz von außen her erfassen konnte, liegt auf der Hand). Deshalb sind diese Urkunden zum großen Teil bereits gedruckt, jedenfalls aber ihrem Inhalt nach bekannr. Diese Art Urkunden stellen sozusagen die Grundlagen der Verfassungsgeschichte der Juden dar. Sie zeigen, in welchen allgemeinen Rechtsverhältnissen die Juden gelebt haben. Sie zeigen aber noch nicht, wie das Leben der Juden beschaffen war, das sich innerhalb ihres Rahmens abspielte. Dieses letztere lehren andere Quellen. Da sind zunächst die Annalen oder Chroniken, d. h. die Geschichtswerke, die früher meist von Klosterbrüdern, später von Stadtschreibern oder anderen gelehrten Laien verfaßt worden; hebräische von Juden verfaßte Chroniken sind vereinzelt, deshalb allerdings doppelt wertvoll für uns. An Ausbeute für die jüdische Geschichte bieten die nichthebräischen Chroniken nicht gar zu viel. Ausführlich berichten sie, was die Juden anbetrifft, nur über Verfolgungen, Hoftienschändungen, Ritualmorde. Der Inhalt der Mehrzahl entspricht etwa dem, was wir in unserer heutigen Tagespresse unter „Vermischtes" finden: wirklich geschehene oder geglaubte sensationelle Ereignisse aller Art. Dabei läuft oft genug auch Wertvolles mit unter. Launig ist z. B. folgende Notiz: Die Regensburger hatten ihre Juden nach jahrzehntelangen Schikanen 1519 vertrieben. Am längsten hatte der reiche Moses in der Stadt bleiben dürfen, und als auch er weichen mußte, zog er nach dem benachbarten Stadtamhof. Dort hat er zu katholischen Klerikern die prophetische Äußerung getan, nach den Juden werde man sie aus Regensburg vertreiben. F" HAUS MÜNCHEN karlsplatz s DER QUALI7ÄTSS1 N. STARK & Cil 0 F F E L. ^1 < < NÜRNBERG < LUITPOLDSTRASSE 11 '

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