Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 6 (1.4.1928)
- Article
- Synagoge und Friedhof der Gemeinde Sulzbürg
- Date
- 1928-04-01
- Page
- Seite 88 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2727810-2727850-2727856-2732983--03060-2733024- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Mohel 1× ep/1006163
OCR text
88 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 6 Bild 4 Vom Friedhof in Sulzbürg — Besonders schöner Grabstein, 1815 frzvsvys2 'rar?? ' T~v W? »-Tf? ■cff«r ~j- '' aiynirs Pf ' n . .- Buches). Hier zeigen die Hirsche auf seine Personennamen Hirsch, das Messer auf seinen heiligen Beruf als Mohel und das verschlossene Tor am Fuße des Steines auf seine Eigenschaft als Vorbeter an den hohen Feiertagen, wo er durch die Urgewalt seiner Andacht die Öffnung des Tores herbeisührte. Gerade dieser anspruchslose kleine Stein zeigt, wie wirkungsvoll die altjüdische traditionelle Grabsteinpflege sein konnte. Auch er war verwittert und mußte aufgefrischt werden; aber warum sollen gerade die Friedhöfe, die markantesten Zeugen allgemeiner Vergänglichkeit alles Irdischen, von der Vergänglichkeit ausgeschlossen sein, wie man mit den modernen Granit- und Marmorblöcken verhindern zu wollen scheint? Wenn der Friedhof, gerade in seinen älteren Teilen uns ein Bild des Verfalles zeigen sollte, so ist das ganz natürlich und gibt ein wirkungsvolles Bild seines Zweckes. Damit soll selbstverständlich nicht der Verwahrlosung und der planlosen Unordnung das Wort geredet werden. Ich rekapituliere: Man hüte sich vor der allzu geflissentlich zur Schau getragenen Gräberpflege. Man nehme den Wert des Grabmonumentes nicht als Gradmesser der Trauer und der Pietät der Hinterbliebenen. Dies wirkt unter Umständen recht unsozial niederdrückend auf die Minderbemittelten. Ohne Zweifel ist die Aufwendung einer hohen Summe für ein Monument ja ein Ausdruck echter Pietät. Doch könnte sie vielleicht zweckdienlicher erfolgen, ohne daß diese Pietät vor der breiten Öffentlichkeit eine Schmälerung findet. Greifen wir auch hier aus die Vergangenheit zurück. Aus dem Bezirksfriedhos von Georgengemünd finden wir in Stein eingegraben, daß der oder jener jetztwillig eine bestimmte Stiftung errichtet hat; so z. B. daß jemand einen Brunnen auf dem Friedhof bauen ließ, oder einen gepflasterten Weg zu ihm. Dies wurde auf dem Friedhof an geeignerter Stelle eingemeißelt. Vielleicht könnte man diesen Brauch übernehmen. Es könnte auf einer Tafel in der Friedhofsh alle fortlaufend berichtet werden, daß von N. N. anläßlich des Hinscheidens seines Vaters der und der Betrag für den und den Zweck gestiftet wurde. Das ist sicherlich ein Monument, das das Andenken des Verstorbenen pietätvoll und unauslöschlich der Nachwelt überliefert. Nebenbei kann trotzdem der Individualität bezüglich der Ausgestaltung der Grabsteine im Einzelnen freier Spielraum gelassen werden. Man hüte sich endlich vor Schablonisiernug und knüpfe die traditionelle, jüdische Gestaltung von Grabstein und Friedhof an. Dann werden die jüdischen Friedhöfe auch wieder ihre individuelle Eigenart erhalten. Geschichtliches vom ehemaligen Markt und der nunmehrigen Stadt Ichenhausen* Erwerb von Bauplätzen Als durch den Preßburger Frieden die Markgrasschaft samt Jchenhausen an die Krone Bayern kam, erhielten die Juden große Erleichterung. Gemäß gutsherrlicher Verordnung durfte bisher kein Jude ein Haus im Mittelmarkte besitzen, diese Beschränkung fiel durch die Toleranz Bayerns. Im Jahre 1808 kaufte nun Marx Jakob das Haus Nr. 60 im Mittelmarkte (Apotheke) und damit erwachte ein Widerspruchsgeist gegen alle Grundrentenrechte, der nicht mehr zur Ruhe kam, bis die Rechte den Berechtigten entwunden waren. Gleich zu Beginn der neuen Zeit, im ersten bayerischen Jahre, tauchten neue, allerdings schon länger vordringliche Fragen auf, deren Austrag in hitzigem Für und Wider durchgekämpft wurde. Schon am 28. November 1798 hatte Oberoogt Willibald Staiger und Compagnie (Böhnle und Konsorten), die sich zu diesem Zwecke zusammenschlossen, von der hiesigen Ortsherrschaft den an den Markt gegen Aufgang grenzenden sogenannten eigentümlichen * Nachfolgende Ausführungen entnehmen wir dem unter obigem Titel erschienenen Buche von H. Dekan Heinrich Sinz. Jchenhausen 1926. Verlag von Josef Wagner. St. Annagarten, 3/4 Jauchert ungefähr im Maße haltend, um (wie er sagte) die enorme Summe von 3855 fl gekauft mit dem ausdrücklich vorbedungenen unbeschränkten Rechte, geräumig schöne Wohnungen für die Juden und Christen bauen zu dürfen. Der Garten war wegen der nahen Anliegenheit und Verbindung mit dem Markte teils der am besten gelegene Platz, teils aber wegen des steten Durchlaufens der Leute zur Nutzung an Gras und Obst für die Herrschaft der schädlichste. Nach allpflichtmäßiger Einschätzung hatte der Garten höchstens einen Wert von 1200 fl bis 1500 fl. Die hohe Summe wurde nur bezahlt, weil den Käufern das unbeschränkte Baurecht eingeräumt wurde und zwar zu einer Zeit, wo die hiesige Ortsherrschaft solche Erlaubnis zu geben noch im Stande war und von ihr nur die juriLcliLtionellen und grundherrlichen Effekten auf die zu erbauenden Häuser Vorbehalten wurden. Staiger hatte die anderen Konsorten ausgelöst und das ganze Geschäft schließlich allein auf sich genommen. Mehrere sehr ansehnliche Häuser, die an Schönheit, Güte, und Ordnung andere in Jchenhausen weit übertrasen, waren schon erbaut unter Aufwendung eines großen Kapitals. Dieselben wurden von Christen bewohnt, lauter nützlichen und sehr häuslichen Leuten, welche durch ihre steten Beiträge die gemeinen Lasten des Marktes, auch die schon vergangenen aus der Kriegsschuld, mitbezahlen halfen.