Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 5 (15.3.1928)
- Article
- Reichsverband der deutschen Juden
- Date
- 1928-03-15
- Page
- Seite 72 (sequence 2)
- Language
- German
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72 Bayerische Israelitische Gemeindezeitunq Nr. 5 Ein Antrag Dr. Klee (Berlin), die Ratsmitglieder von der Reichstagung wenigstens teilweise wählen zu lassen, fand keine Unterstützung. Dem.Preußischen Landesverband wurde nach längerer Aussprache ^'entgegen dem Entwurf, der nur zwei Fünftel der Ratssitze für ihn vorsah, zugestanden, daß er ein Mitglied weniger als die Hälfte der Ratssitze der übrigen Verbände beanspruchen dürfe. Ein Antrag Dr. Freund (Berlin) auf Streichung jeder Begrenzung wurde einstimmig abgelehnt. Die Zusammensetzung der Reichstagung und die Festlegung ihrer Kompetenzen konnte nicht mehr zur Erörterung gebracht werden. Es herrschte jedoch Einmütigkeit darüber, daß die Reichstagung nicht etwa nur dekorative Körperschaft sein dürfe, sondern Budget- und Gesetzgebungsrechte haben müsse. Auch die Frage der Namensgebung und vor allem die Ausgestaltung der religiösen Ausschüsse wurde einer späteren Beschlußfassung Vorbehalten. Hinsichtlich, des Namens warnte Dr. Klee, den neuzugründenden Verband etwa „Bund der jüdischen Landesverbände Deutschlands" zu nennen und empfahl dringend an der Bezeichnung „Reichsoerband der Deutschen Juden" festzuhalten. Einhellig war man in der Auffassung, daß die Weiterberatung der noch unerledigten Punkte nicht überstürzt, sondern sorgfältig vorbereitet werden solle, zumal durch die Arbeitsgemeinschaft der Verbände für die Zwischenzeit ein Mittel gegeben sei, die erforderliche praktische Arbeit schon jetzt zu leisten. Die neue Zusammenkunft wird deshalb voraussichtlich nicht vor April oder Mai stattfinden. vie Scbändung des Israelitischen Sriedholes in Cssingen Am 17. Februar 1928 wurden im israelitischen Friedhof der Gemeinde Efsingen (Rheinpfalz) einundvierzig Grabsteine umgeworfen und zum Teil schwer beschädigt. Wir entnehmen dem „Landauer Anzeiger" vom Samstag, 25. Februar 1928, nachstehende Zuschrift des Vorsitzenden des Verbandes der israelitischen Kultusgemeinden der Pfalz: Von Landau aus erreicht man in eineinviertel Stunden zu Fuß den israelitischen Friedhof in Essingen. Gleich hinter dem Dorfe (smm <perusasisässe 'Tnmsi ix^mdymTkrmiädeimin^ 7'\ass-•Schneiderei ~ Aodisches ßeLweT1^, li@F mm führt ein bequemer Weg zu diesem Gottesacker, auf dem mehr als 5000 Tote ruhen. Vor vielen Jahrhunderten (bestimmt mehr als 1000 Jahre zurück) wurde dieser Friedhof angelegt und diente den Juden von Speyer bis Landau als Begräbnisstätte. Es wurden bis jetzt Gräber von nachstehenden Gemeinden ausgenommen: Böchingen 162, Burrweiler 9, Böbingen 7, Bellheim 10, Deidesheim 7, Dürkheim 1, Duttweiler 10, Diedesfeld 12, Edenkoben 120, Edesheim 45, Estingen 187, Fifchlingen 37, Flemlingen 1, Freimersheim 22, Freisbach 6, Germersheim 6, Godramstein 3, Geinsheim 30, Gommersheim 55, Harthausen 2, Hambach 26, Herxheim 56, Hochstadt 151, Ilbesheim 2, Kirchheim am Eck 2, Jugenheim 4, Kirrweiler 136, Landau 132, Lustadt 52, Maikammer 15, Neustadt 31, Offenbach 14, Queichheim 1, Rheinzabern 1, Rülzheim 18, Venningen 23. Es ist bemerkenswert, daß die Gemeinden Jugenheim und Rülzheim schon mindestens vor 500 Jahren ihre eigenen Friedhöfe anlegten, also die Gräber in Essingen viel älter sein müssen. Auch Landau hat vom Jahre 1845 ab seinen eigenen Friedhof. In Godramstein haben nach Belegen nur bis Ende des 16. Jahrhunderts Juden gewohnt. Wenn ich diese Aufstellung Ihnen einsende, so geschieht es, um darauf aufmerksam zu machen, daß man sich diese heilige Stätte in Efsingen ansehen muh, um die Gefühlsroheit beurteilen zu können, die bisher sonst nirgends in Deutschland in dieser Weise gewütet hat. Einundvierzig Grabsteine sind mit Gewalt umgeworfen, zum Teil abgebrochen und liegen zerschmettert am Boden umher. Es handelt sich in der Hauptsache um Gräber, in denen Tote vor 150—200 Jahren zur letzten Ruhe bestattet wurden. Ich sage zur letzten Ruhe. Kann und darf von einer letzten Ruhe gesprochen werden, wenn Verbrecherhände die Gräber schänden: Ein Schauer überkommt denjenigen, der der Toten Sprache verstehen will und sie rufen hört: „Was haben wir euch jemals getan? Gönnt uns wenigstens die letzte Ruhe!" Es kann und soll meine Sache nicht sein, junge Burschen im Alter von 17—19 Jahren als Sünder anzuklagen. Ich klage vielmehr diejenigen an, die an diesem Verbrechen durch Verhetzung in Wort und Schrift die Schuld tragen, weil sie durch ihre Arbeit in dem jungen Kinderhirn den bösen Gedanken pflanzten und so zur rohen Tat erstehen ließen. Ich sprach aus dem Friedhof mit den Herren Bürgermeistern und Gemeinderäten von Esingen; sie haben alle ihr aufrichtiges Bedauern zum Ausdruck gebracht mit dem Hinweis, daß in Efsingen Christ und Jud seit den ältesten Zeiten in bestem Einvernehmen lebten. Dies wurde mir auch von den Israeliten in Essingen bestätigt. Die Untersuchung wird ergeben, wer hinter dieser Freveltat steht. Wir aber hören die Toten rufen: Schützt unsere Gräber vor diesen Feiglingen, die uns selbst im Grabe nicht ruhen lassen! Wie wir soeben erfahren, sind die beiden Täter, junge Burschen im Alter von 17—19 Jahren, zu sechs Wochen bzw. zwei Monate Gefängnis verurteilt worden.