Mannheim
Compact Memory

Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1928-03-15 · 5 (15.3.1928) · p. Seite 71

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
4 (1928)
Issue
5 (15.3.1928)
Article
Reichsverband der deutschen Juden
Date
1928-03-15
Page
Seite 71 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
99% known words query
IRI
…/2727810-2727850-2727855-2732887--03011-2732948
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 5 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 71 Neicdsverband der deutschen luden Am Sonntag, dem 5. März, traten im Künstlerhaus in Nürnberg die Vertreter der deutschen Landesverbände zu einer Beratung zusammen, die den Vorarbeiten zur Schaffung eines Reichsverbandes der deutschen Juden gewidmet war. Anwesend war: Vom Preußischen Landesverband: Kammergerichtsrat Wolfs (Berlin), Justizrat Dr. Blau (Frankfurt a. M.), Landgerichtsdirektor Geh.-Rat Goldfeld (Breslau), Syndikus Dr. Jsmar Freund (Berlin), Rabbiner Dr. Horovitz (Frankfurt a. M.), Rechtsanwalt Dr. Katzenstein (Bielefeld), Rechtsanwalt Dr. Klee (Berlin), Moritz A. Loeb (Berlin), Professor Türk (Berlin); für den Deutsch-Israelitischen Gemeindebund: Professor Sobernheim und Justizrat Dr. Salomon (Berlin); für den Verband Bayerischer Jsr. Gemeinden: Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer (München), Rabbiner Dr. Freudenthal (Nürnberg), Justizrat Dr. Hommel (Schweinfurt), Oberlehrer Dingfelder (München), Ludwig Rosenzweig (Nürnberg), Rabbiner Dr. Stein (Schweinfurt), Justizrat Dr. Elias Straus (München), Syndikus Rechtsanwalt Flaschner (München); für Baden: Professor Dr. Stein (Karlsruhe), Rechtsanwalt Dr. Pfälzer (Weinheim), Rechtsanwalt Dr. Kauffmann (Heidelberg), Kartog (Mannheim), Rechtsanwalt Dr. Fritz Strauß (Karlsruhe): für Württemberg: Regierungsrat Dr. Nördlinger (Stuttgart); für Hessen: Kommerzienrat Mayer (Mainz); für Hamburg: Rechtsanwalt Dr. David; für Thüringen: Justizrat Dr. Simon (Meiningen): für Anhalt: Landgerichtsdirektor Alterthum (Dessau). Entschuldigt waren die Vertreter von Sachsen, Braunschweig und einigen kleineren Landesverbänden. Zu Vorsitzenden wurden die Herren Kammergerichtsrat Wolfs und Professor Sobernheim bestimmt. Nach herzlicher Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden der Nürnberger Gemeinde, Ludwig Rosenzweig, erstattete OLGR. Dr. Neumeyer (München) den Bericht über die bisherigen Verhandlungen. Er gedachte mit herzlichen Worten des Dankes des verstorbenen Justizrat Lilienchal (Berlin), der sich um die Vorbereitungen für die Schaffung eines Reichsverbandes so überaus große Verdienste erworben habe. Er gab der Hoffnung Ausdruck, daß Nürnberg, die Stadt, in der der Bayerische Landesverband gegründet worden sei, auch die Geburtsstätte des Reichsverbandes werde. Unabhängig von der Frage eines Reichsverbandes beantragte er zunächst eine lose Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände des Deutschen Reiches zu gründen, die bis zum Inkrafttreten einer Verfassung des Reichsverbandes unter der Geschäftsleitung des Preußischen Landesverbandes die dringendsten gemeindlichen Aufgaben der deutschen Juden gegenüber Reich und Öffentlichkeit zur Erledigung bringen solle. Das Bedürfnis nach einer derartigen einstweiligen Arbeitsgemeinschaft wurde allenthalben anerkannt, besonders auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege und der Bildungsanstalten des Reiches. Auf Antrag von Dr. Horovitz wurde festgestellt, daß in der Arbeitsgemeinschaft irgendeine religiöse Richtung gegen ihren Willen nicht festgelegt werden dürfe. Es wurde der Anregung von Justizrat Dr. Hommel stattgegeben, daß die größeren Verbände zwar nur eine Stimme in der Arbeitsgemeinschaft haben sollen, daß sie aber mehrere Vertreter zu den Verhandlungen zu stellen berechtigt sind. Entgegen der Auffassung von Dr. Freund, daß erst die Beratungen über den Reichsverband zu Ende geführt werden müßten,. ehe eine Regelung für die Zwischenzeit getroffen werden könne, wurde der Antrag OLGR. Dr. Neumeyer von sämtlichen Landesverbänden einstimmig angenommen. Die Verhandlungen über die Verfassung eines Reichsverbandes, die an der Hand der von Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer und Kammergerichtsrat Wolfs gefertigten Entwürfe geführt wurden, beschränkten sich im wesentlichen auf zwei Punkte: Aufgaben des Verbandes und Verfassung des Rates. Bei den „Aufgaben" hatte die Frage, in welchem Umfange der Landesverband gegenüber den Juden des Auslandes und deren Organisationen tätig sein solle, eine längere Aussprache zur Folge. Dr. Klee (Berlin) und Justizrat Dr. Straus (München) setzten sich ebenso wie Dr. Katzenstein (Bielefeld) für eine überterritoriale, insbesondere sozialen Aufgaben gewidmete Tätigkeit des Reichsverbandes in Verbindung mit ausländischen Verbänden ein. Hiergegen wurden mannigfache Bedenken geltend gemacht. Annahme fand eine Resolution Dr. Blau, nach welcher der Reichsverband die deutschen Juden gegenüber den Juden des Auslandes und deren Organisationen auf dem Gebiete religiöser und sozialer Arbeit vertreten soll, und daß in diesem Aufgabenkreis die Beteiligung an den religiösen und sozialen Aufgaben der Gesamtjudenheit und hier die einschlägige Zusammenarbeit mit jüdischen Verbänden auch außerhalb Deutschlands einzuschließen sei. Es wurde hierbei festgestellt, daß die Worte „religiös" und „sozial" in weiterem Umfange verstanden werden sollen. Im übrigen wurden die Aufgaben des Reichsverbandes in der Form der früheren Entwürfe umschrieben. Hinsichtlich der Zusammensetzung des Rats verlangten Landgerichtsdirektor Alterthum (Dessau) und Rechtsanwalt Dr. David (Hamburg) unter Zustimmung von Justizrat Dr. Straus (München), Dr. Pfälzer (Weinheim), Dr. Klee (Berlin) und Justizrat Dr. Hommel (Schweinfurt), daß jedem Verbände eine Stimme gegeben werde. Dr. Klee wandte sich grundsätzlich gegen das Prinzip, die deutsche Judenheit nach Ländern zu trennen, verlangte aber für alle Fälle für jedes Land eine eigene Vertretung im Rate. Dementgegen gab Professor Dr. Stein (Karlsruhe) der Befürchtung Ausdruck, daß der Rat hierdurch ein zu umfangreiches Organ werde. Gegen den Protest von Landgerichtsdirektor Alterthum (Dessau) wurde beschlossen, daß jedem Landesverband von mindestens 3000 Seelen ein Vertreter im Rat zusteht. daß die kleineren Verbände aber sich zu Wahlkörpern zusammenschließen und zusammen mindestens drei Vertreter evtl, nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts wählen. Die Dame von Geschmack und Kultur kauft gern im Wäschehaus Rosner & Seidl Sie linden dort gute Wäsche einfach-gediegen oder elegant Sie werden mit aller Aufmerksamkeit und Sorgfalt bedient Niemals werden Sie zum Kaufe gedrängt, 50 daß Ihnen Besichtigung, Wahl oder Kauf eine Freude und keine Last sind, Wäschehaus Rosner & Seidl Gegenüber Ratskeller 21 Dienersfrafje 21

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.