Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1928
- Issue
- 1 (15.1.1928)
- Article
- Schulgeschichtliche Aufzeichnungen über die israelitische Volksschule Buttenwiesen
- Date
- 1928-01-15
- Page
- Seite 1 (sequence 1)
- Language
- German
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(Mitteilungen des Israelitischen feljreroereina U Wem Schriftleitung: M. Rosenfeld, München 1928 München, 15. Januar Nr. 1 Schulgesckichlliche Aufzeichnungen über die israelitische Volksschule ßuttenwiefen von Haupllehrer in. Sonn I. Gründung der Schule Schon Ende des siebzehnten Jahrhunderts gab es in Buttenwiesen eine Schule, an welcher sogenannte „Schulmeister", die gleichzeitig Mesner waren, Unterricht erteilten. Der erste Schulmeister, der von 1681 bis 1698 Dienst machte, war Paul Schuster, ein ehrsamer Handwerker. Ihm folgten noch weitere fünf Schulmeister, von welchen uns der ludi magisteri Buttenwiesens, Joh. Gg. Mies, besonders interessiert. Dieser war von 1780 bis 7. August 1825 hier angestellt, also zur Zeit, als in der Markgrafschaft Burgau durch das Dekret Josef II. vom 12. September 1782 der Schulzwang eingeführt wurde. Knies nahm in seinen letzten Jahren für die jüdischen Kinder den israelitischen Adstanten Aron Josef Ullmann zur Aushilfe. Die Schule wurde also von christlichen und israelitischen Kindern besucht; letztere übertrafen sogar erstere an Zahl. Doch liegen keine weiteren Akten über diesen ersten Schulbetrieb vor. Vom Jahre 1826 bis 1846 war an dieser „S i m u l t a n s ch u l e" der katholische Lehrer Stefan Utz tätig, dem von 1844 bis 1846 sein Sohn Franz Taver Utz als Schulgehilfe zur Seite stand. Damals im Jahre 1845 besuchten insgesamt 98 Werktags- und 76 Feiertagsschüler die Schule; darunter waren (die Mehrzahl) 111 israelitische Kinder. Neben dieser „Simultanschule" bestand innerhalb der israelitischen Gemeinde dahier eine wahrscheinlich anfangs des neunzehnten Jahrhunderts gegründete Israelitische Religionsschule. Israelitische Religionsschule Auch von dieser Schule kann nur wenig berichtet werden. Als geprüfter Religionslehrer wirkte an derselben Herr Samuel Kleiber bis zum Jahre 1840. Ein eigenes Schulhaus war nicht vorhanden. Lehrer Kleiber stellte in seinem Wohnhause, Hausnummer 71, der israelitischen Gemeinde ein Schulzimmer zur Verfügung. Was für einen Gehalt er für seine Unterrichtstätigkeit bezog, läßt sich aus den Akten nicht feststellen. Wahrscheinlich war derselbe recht gering bemessen. Bezog doch der damalige Rabbiner Jonas Sänger auch nur einen Jahresgehalt von zweihundert Gulden. Rach dem Tode Kleibers wurde von 1840 bis 1842 der Religionsunterricht durch Rabbiner Jonas Sänger, abwechselnd auch durch den Kultusdiener Jsack Hummel erteilt. Im Jahre 1842 übertrug dann die israelitische Gemeinde auf Grund eines besonderen Vertrages dem hier als Privatlehrer tätigen Abraham Heilbronner das Amt eines Religionslehrers. Der hierbei von den Kultusvorständen mit dem Lehrer Heilbronner abgeschlossene Vertrag enthält so eigenartige Bestimmungen, die das untergeordnete Verhältnis, die untergeordnete Stellung des Religionslehrers grell beleuchten, daß sie hier als Zeugen der „guten, alten Zeit" — wie sie vermeintlich oft genannt wurde — Aufnahme finden sollen. Die Vereinbarung lautet wort- und schriftgetreu: Buttenwiesen, 19. Mai 1842. „In Folge des Gemeindebeschlußes vom 17. d. M. wurde bestimmt, daß der Abraham Heilbronner von Jchenhausen der Kgl. Reg. von Schwaben und Neuburg zur Besetzung der Religionslehrerstelle zu besetzen sei. Bei dieser Gelegenheit hat man sich verabredet dem zu wählenden folgende Bedingnisse zu setzen: 1. hat der Lehrer neben den planmäßigen Lehrgegenständen wöchentlich den Religionsschülern in einigen Stunden den Unterricht in allen Büchern des alten Testaments in der Ursprache zu ertheilen; ebenso hat der Lehrer sich zu befleißigen, daß der Kommentar Raschi gehörig gelehrt werde; 2. solange der Lehrer in einem Prioathause unentgeltliche Wohnung bekommen wird, hat er die von der Gemeinde für freie Wohnung jährlich bestimmten 25 f. nicht anzusprechen; 3. ebenso hat sich der zu wählende zu verpflichten, vor Umfluß von fünf Jahren sich nicht verehelichen zu wollen. 4. Desgleichen hat derselbe daraus zu verzichten, bei seiner dereinstigen Verehelichung eine von hießigem Orte geborene Frauensperson heiraten zu wollen; 5. Ebenso hat derselbe die Verbindlichkeit zu übernehmen, wenn je der Unterricht der deutschen Schule dem israelitischen Religionslehrer zugetheilt und resp. gestattet würde, den Gesamtunterricht um den jährlichen Gesamtgehalt von 325 f. sohin um inplus von 75 f. ertheilen zu wollen. Der gewählte Abraham Heilbronner wurde hierauf von den geschlossenen und ausgezeichneten 5 Bedingungen gehörig in Kenntniß gesetzt. Derselbe erklärt hierauf: ich habe diese Bedingungen von 1—5 inclus. klar und deutlich aufgesaßt und erkläre mich bereit und verpflichte mich solche genau und vollkommen zu erfüllen. Die Kultusverwaltung einen und Lehrer Heilbronner andern theils noch weiters, daß sie den vorstehenden Bedingungen die Qualifikation eines förmlichen Vertrags beilegen und diese Verhandlung so betrachten, als wäre ihr Inhalt in dem zu erwartenden Anstellungsdekret der K. Regierung enthalten." Urkundlich eigenhändiger Unterschriften: Jos. Ullmann. David Bauer. A. Heilbronner. Dieser sogenannte „Vertrag", den ich mit all seinen Sprach- und Schriftfehlern hier niedergeschrieben, zeigt so recht deutlich, mit welch diktatorischer Gewalt die Anstellung des Lehrers erfolgte, wie man ihm viele Pflichten, ja sogar Einschränkungen merkwürdigster Art auferlegte und wenige Rechte zuerkannte, wie in sklavischer Unterwürfigkeit der Lehrer — es soll damit dem verdienten Manne, der später noch manchen Strauß durchkämpfte, durchaus kein Vorwurf gemacht werden — ohne weiteres unterschreibt, was die Kultusverwaltung diktiert. Dieser Geist spukt noch in mancher Gemeindestube. Auf Grund der von der israelitischen Kultusgemeinde erfolgten „Präsentation" des Religions-Lehramtskandidaten und geprüften Schuldienst-Exspektanten Abraham Heilbronner wurde dieser bereits am 1. Juni 1842 als israelitischer Religionslehrer von der Schwäbischen Regierung bestätigt und demselben eine „Dekretur zu seiner Legittmation" ausgefertigt. Bis zum Jahre 1846 amtierte A. Heilbronner als Religionslehrer. Die Zahl der schulpflichtigen israelitischen Kinder betrug damals 73 in der Werktagsschule und 34 in der Sonntagsschule. Das bisherige Schulzimmer bot längst nicht mehr den genügenden Raum, weshalb auch von der Vorgesetzten Behörde der Auftrag zur Schaffung eines den Verhältnissen entsprechenden und zeitgemäßen Schulsaales erteilt wurde. Auch die politische Gemeinde erhielt, da das Gebäude, in welchem sich die Simultanschule befand, auch zu klein und baufällig war, den gleichen behördlichen Auftrag. Die hierauf folgenden Beratungen der israelitischen und katholischen Gemeinde fiihrten zu keinem Resultate. Der Antrag der israelitischen Kultusgemeinde, bei dem geplanten Neubau eines Schulhauses für die Gesamtgemeinde auch einen Schulsaal für die israelitische Religionsschule zu schaffen, scheiterte nicht nur an der Weigerung der katholischen Gemeinde, sondern auch an der Nichtgenehmigung des Ordinariats und der Regierung, da das katholische Schulgebäu^ zugleich Mesnerwohnung bildete. Hierdurch veranlaßt, faßte die israelitische Kultusgemeinde am 13. April 1845 den Beschluß, ihre Religionsschule in eine Elemenkarschule umzuwandeln. Doch standen der Ausführung dieses Beschlusses noch manche große Hindernisse im Wege. Nicht nur die katholische Gemeinde, sondem auch der bisher an der Simultanfchule als Lehrer