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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1927-12-13 · 12 (13.12.1927) · p. Seite 365

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
3 (1927)
Issue
12 (13.12.1927)
Article
Die Aufgaben der jüdischen Lehrerbildung
Date
1927-12-13
Page
Seite 365 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 12 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 365 Das Problem der jüdischen Lehrerbildung ist aber auch an und für sich, wenn man von der Frage „Volksschul- oder ReligionSlehrerbildungSftätte" absieht, kompliziert genug durch die spezifisch jüdische Aufgabe, die dem angehenden Lehrer gestellt ist und die voraussetzt, daß er Träger jüdischer Kultur sei. Diese jüdische Kultur tritt uns in einem Reichtum entgegen, dem man nur in langandauerndem hingebendem Studium gerecht werden kann. Die jüdische Persönlichkeit ersteht, sogar die im Milieu liegenden günstigen Einflüsse vorausgesetzt, doch nur als Produkt intensiver Geiftesschulung. Das Wort Diefterwegs: „Niemand kann erziehen, unterrichten, bilden, wer nicht selbst unterrichtet, erzogen, gebildet ist", gilt auch für jüdischen Unterricht, jüdische Erziehung, jüdische Bildung. Ebenso wie es für die Bildung des deutschen Volksschullehrers nicht genügt, wenn er nur das elementare Wissen der Volksschule beherrscht, wie viel mehr mit Recht verlangt wird, daß er deutsches Kulturgut in reichem Maße in sich ausgenommen hat, um seine Kulturpersönlichkeil auf die Schüler auswirken zu lassen, genau so kann der jüdische Lehrer nur wirken, wenn seine eigene Person von jüdischer Kultur durchdrungen ist. Er muß auö dem vollen Schatze jüdischen Wissens schöpfen können, mit dürftigen Brocken aus der Krippe wesenloser Leitfäden reift keine Lehrerpersönlichkeit. Wer sein Judentum kennen und lehren, und befähigt und berechtigt sein will, zu Zeit- und Streitfragen Stellung zu nehmen, muß vertraut sein, a) mit dem Inhalt des Judentums in seiner Erscheinungsform als geoffenbarte Gesetzesreligion, deren schriftliche und mündliche Überlieferung in einem fast unübersehbaren Schrifttum uns vorliegt; er muß vertraut sein b) auch mit den Schicksalen dieses Volkes; die Eigenart der Geschichte des jüdischen Volkes offenbart sich in seinen kulturellen Schöpfungen, welche die Hingabe des Volkes an die Erfüllung seiner religiösen Aufgabe zutage gefördert hat, sowie in den geistigen Strömungen, welche die Berührung mit der Umwelt beim Gottesvolke ausgelöft haben. Das Eindringen in das biblische und rabbinische Schrifttum hat zur Voraussetzung die Beherrschung der hebräischen Sprache in Wort und Schrift, teilweise auch ihres aramäischen Dialekts. Die Behauptung des Judentums inmitten einer andersgearteten Kuliurwelt löste zu allen Zeiten und löst auch heute von innen und außen wissenschaftliche Tendenzen aus, mit denen der Träger jüdischer Kultur sich auseinanderzusetzen hat. Dieser auch in der Gegenwart fortwirkende und bei der Bildung der jüdischen Persönlichkeit mithereinspielende Kampf zwingt den jüdischen Lehrer, seinen religiösen Besitzstand wissenschaftlich derart zu fundieren, daß er auch auö fremden Kulturen allgemein befruchtende Anregungen und Rüstzeug holen kann, um die religiöse Position des Judentums zu behaupten. Der jüdischen Lehrerbildung, so weit sie das jüdische Bildungsgut erschließen soll, sind somit folgende Aufgaben gestellt: 1. Die Beherrschung der hebräischen Sprache in Wort und Schriftausdruck anzubahnen, damit der angehende Lehrer befähigt ist, das hebräische Schrifttum mit Verständnis zu lesen. 2. Die Bibel im Urtext zu erschließen, um die äußere und innere Geschichte des Judentums aus der Quelle zu schöpfen und den einheitlichen Charakter der biblischen Religion in Pentateuch und Propheten kennenzulernen und die Ewigkeitsgeltung des offenbarten jüdischen Gesetzes zu erweisen. 3. Das Wesen des jüdischen Religionsgesetzes im Urtext aus der Pentateuchexegese zu erschließen unter Heranziehung der traditionellen Kommentare, um die Übereinstimmung auch der rabbinischen Religionsauffassung mit der mosaischprophetischen aufzuzeigen. 4. Zum Zwecke des Verständnisses des rabbinischen Schrifttums in dessen Quellen, Mischna und Talmud, einzudringen. Der Schüler soll abschließend dahin gebracht werden, daß er eine größere Anzahl von Mischnatraktaten beherrscht und die Fähigkeit besitzt, auch die übrigen Teile der Mischna mit Hilfe der Kommentare selbständig zu erarbeiten; daß er ferner mit einer größeren Anzahl talmudischer Themen aus den verschiedensten Gebieten vertraut ist, dem Gange einer ihm vorgetragenen schwierigeren talmudischen Diskussion mit Kommentaren folgen kann und methodisch-technisch soweit gefördert ist, daß er wenigstens leichtere Talmudstellen selbständig erarbeiten kann. 5. Das Religionsgesetz in den für die Bedürfnisse des praktischen Lebens zusammengefaßten religionsgesetzlichen Kompendien (Ritualbüchern) zu studieren, deren wichtigste und für das religiös-praktische Leben notwendigsten Bestimmungen der angehende Lehrer frei beherrschen muß; ebenso muß er auch fähig sein, im Bedarfsfälle in diesen Kompendien sich jederzeit selbständig zu orientieren, möglichst auch auf Schulchan Aruch und die talmudischen Quellen zurückzugehen. 6. Durch eine wissenschaftliche systematische Zusammenfassung der jüdischen Religionslehre den Schüler abschließend einzuführen in die Grundlagen der Glaubenslehre, der Reli- JMJD MÜNCHEN QrafJirco Talaiö TheaHnerötr,? - ■■»VT

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