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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1927-12-13 · 12 (13.12.1927) · p. Seite 364

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
3 (1927)
Issue
12 (13.12.1927)
Article
Verband und Gemeindebeamte
Date
1927-12-13
Page
Seite 364 (sequence 4)
Language
German
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364 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 12 Wohlfahrtspflege und in Stiftungsangelegenheiten mit beratender Stimme an den Sitzungen der Gemeindeverwaltung teilzunehmen berechtigt ist. An den Gemeindeversammlungen seiner Wohnsitzgemeinde kann er als Gemeindeangehöriger ohne weiteres teilnehmen, das Recht der Teilnahme mit beratender Stimme ist ihm aber auch in denjenigen Gemeinden zugestanden, in denen er außerhalb feines Wohnsitzes amtlich tätig ist. Daß die Beamten dabei nicht bei der Beratung und Beschlußfassung über Angelegenheiten zugegen sein dürfen, die sie selbst oder ihre Angehörigen oder von ihnen vertretene Personen betrifft, ergibt sich aus den allgemeinen Bestimmungen. Auch in den Gemeindesatzungen ist das Recht des Rabbiners auf alleinige Entscheidung in religionsgesetzlichen Fragen sichergestellt. Wenn wir alles das, was bisher für die Beamtenschaft geschaffen wurde, zusammenfassen und mit dem vergleichen, was war, ja selbst mit dem, was anderwärts erreicht worden ist, so dürfen wir mit Stolz festftellen, daß der Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden für seine Beamten vorbildlich gesorgt hat; denn er hat nicht nur die gesetzliche Grundlage für die Hebung der ideellen und materiellen Lage der Beamten gegeben, er hat auch die Durchführung der materiellen Bestimmungen ermöglicht. Im Jahre 1926 wurden an Zuschüssen für leistungsschwache Gemeinden und Bezirke zur Besoldung ihrer Beamten für Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge, ferner an Sustentationen und sonstigen Beihilfen, für die ein Rechtsgrund nicht bestand, insgesamt rund RM. 164000.— allein für das rechtsrheinische Bayern ausbezahlt, gewiß für ein Gebiet, das etwa 42 000 Seelen umfaßt, eine ansehnliche Leistung, die im laufenden Jahre noch überholt werden wird. Noch ist aber nicht alles erreicht. In der nächsten Zeit wird die Altersversorgung der Ausländer, die beim Bayerischen Versorgungsverband nicht angemeldet werden können, ihre Erledigung finden. Sie werden in ihren Ansprüchen den reichsdeutschen Beamten gleichgestellt werden. Für die noch ungeklärten AnftellungSverhältnisse der Bezirksbeamten soll in einer Bezirksgemeindeordnung Klarheit geschaffen werden. Das Problem des Wanderlehrers bedarf, noch der ideellen und materiellen Lösung.' Nach Durchführung dieser Pläne wird - ein Werk zum Abschluß kommen, das richtunggebend gewirkt hat und weiter wirken wird. In Zeiten schwerer vaterländischer Not entstanden, bedeutet das soziale Gebäude, das hier errichtet ist, Aufbau aus tiefstem Verfall und darum im höchsten Sinne Dienst am Vaterlande. Soeben erschienen: Der Hutter Traum Chanukkah-Märchen in einem Aufzuge I>r. Siegfried Keßler Aufführung in München am 19.Dezember 1927 im Theatersaal des Hotels Union Preis RM. —.80 Zu haben in der Ewer - Buchhandlung, Ottostraße 2 und bei August Wertheimer, Westenriederstraße 4 Verlag B. Heller, München, Herzog-Max-Str. 4 Die Rufgaben der jüdischen Lehrerbildung Von Jakob S t 0 l l (Würzburg) Die Eigenart der Berufsaufgabe des Volksschullehrers verlangt, daß der Träger der Erziehung die seinem Volke eigentümliche Kultur in ihren geistigen und ethisch-religiösen Ausstrahlungen in möglichst idealer Weise in sich verkörpert und zugleich mit den wissenschaftlichen Grundlagen und technischen Methoden ihrer Vermittlung wohl ausgerüstet ist. Damit ist der Lehrerbildung eine Doppelaufgabe gestellt: einerseits die Kulturgüter, welche als Bildungsmittel für die Volksjugend in Betracht kommen, in einem solchen Reichtum und Ausmaße in der Lehrerpersönlichkeit erstehen zu lassen, daß sie zum Träger dieser Bildungsgüter wird, und anderseits die pädagogisch-fachliche Ausbildung des IugendbildnerS nach der theoretischen und praktischen Seite zu vermitteln. Die Lage des jüdischen Volksteils in Deutschland wie überhaupt in Ländern einer kulturell hochentwickelten Umwelt — kompliziert das Problem der jüdischen Lehrerbildung in mannigfacher Weise. Daß auch der jüdische Volksschullehrer gleich seinen nichtjüdischen Kollegen den ganzen Reichtum der Volkskultur nach der sprachlichen, heimatlichen, national-volklichen und naturwissenschaftlichen Seite in sich aufgenommen und zu Kraftquellen des Schulungs- und Formungsprozesses umgewandelt haben muß, ist eine Selbstverständlichkeit. Die Schwierigkeit beginnt mit der Sonderausgabe des jüdischen Lehrers, welche wiederum eine Doppelaufgabe in sich schließt: der jüdischen Jugend das jüdisch-religiöse Bildungsgut zu erschließen und zwischen der allgemeinen und jüdischen Bildung einen harmonischen Ausgleich zu schaffen. Die Schwierigkeiten des letztangedeuteten Problems, das bei der Frage der Bildung der jüdischen Persönlichkeit auftaucht, wurzeln in den kulturellen Einflüssen der Umwelt und in den religionsfeindlichen Tendenzen, welche vom Glanze wissenschaftlich fundierter Systeme bestrahlt sind und infolgedessen nicht nur einen nicht unerheblichen Teil der Träger der Wissenschaft selbst in ihren Bannkreis ziehen, sondern auch, in tausend Kanälen populärer Tagesliteratur in die bildungsdurftigen Massen geleitet, die Grundpfeiler religiösen Glaubens und überlieferten religiösen Wissens umspülen und bedrohen. Der religiöse Führer der im Ringen mit Zweifeln stehenden Jugend braucht, will er deren Leiter und Bildner bleiben, zu dem die Jugend mit gläubigem Vertrauen aufblicken soll, ein gediegenes Maß harmonisch ausgeglichener jüdischer und allgemeiner Bildung. Die aus der Abwehr erwachsenden Aufgaben sind aber für den jüdischen Volksschullehrer wie für den jüdischen „Nur"-Religionslehrer die gleichen. Daraus folgt, daß es, wie es für die pädagogische Berufsvorbildung selbstverständlich ist, auch in der allgemeinen wissenschaftlichen Vorbildung keinen wesentlichen Unterschied geben darf in der Berufsvorbildung des jüdischen Lehrers, gleichviel auf welchen Umfang die Unterrichtstätigkeit des angehenden Pädagogen sich späterhin erstrecken wird. Man könnte, wenn man von den aus der Erziehungsaufgabe abgeleiteten Erwägungen ausgeht und von der aus der Berufswahl und dem späteren Berufsziele der studierenden Lehrerjugend sich ergebenden praktischen Bindung absieht, höchstens zugeftehen, daß die allgemeine Bildung beider Lehrerkategorien, wenn nicht völlig gleichartig, so doch gewiß gleichwertig sein muß.

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