Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1927
- Issue
- 10 (11.11.1927)
- Article
- Einladung zu dem am Montag, dem 26. Dezember 1927, in München in den Räumen der "Concordia", Prannerstr. 4, stattfindenden 46. Mitgliederversammlung des israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Date
- 1927-11-11
- Page
- Seite 22 (sequence 2)
- Language
- German
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22 Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern Nr. 10 In der Praxis: Aus der Begründung zu dem Entwurf des Gesetzes. Zu § 3: Sie wird ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf religiössittlicher Grundlage aufbauen und, angesichts der Tatsache, daß unter den rund 62,4 Millionen Einwohnern Deutschlands etwa 60,2 Millionen Christen sind, die vom Christentum beeinflußten Äußerungen der deutschen Geistesgeschichte im Unterricht und in der Erziehung lebendig zu machen haben. Die Bestimmung über die Zusammensetzung der Lehrerschaft entspricht der Billigkeit. Der Begriff der „Billigkeit" ist für Bayern in den Verordnungen vom 29. August 1873, bzw. 26. August 1883 dahin festgelegt, daß „an den Simultanschulen (jetzt Gemeinschaftsschulen) nur Lehrer der einen oder anderen christlichen Konfession berufen werden dürfen." Auch bei der Anstellung von Arbeitslehrerinnen ist billige Rücksicht auf das Verhältnis der Konfessionen geboten. Demgemäß sind an Simultanschulen israelitische Lehrkräfte nicht zugelassen. Zur Begründung des Reichsschulgesetzes führte Reichsminister des Innern von Keudell aus: „Für die Reichsregierung war maßgebend bei der Einbringung des Entwurfs der Ruf weitester Kreise der christlichen Elternschaft nach einem christlichen Reichsschulgesetz, Wünsche, die sich die Reichsregierung zu eigen gemacht hat." In der Presse: Auch wenn es gelingt, das Reichsschulgesetz zu verabschieden, i st der Weltanschauungskampf, der durchgeführt werden muß, nicht beendet. Es kommt alles auf die Durchführung des Gesetzes an, für welche in den darauf folgenden zwei Jahren die Ausführungsgesetze von den Ländern erlassen werden müssen, und das kann wohl einer der Gegenstände werden, die bei dem preußischen Wahlkamps des Jahres 1928 mit in vorderster Reihe stehen werden. Sind dann die Gesetze in Reich und Ländern entsprechend den Absichten des Entwurfes zustande gekommen, so legen sie der christlichen Elternschaft ein hohes Maß eigener Verantwortung für die christliche Schule auf. Aus ihr ergeben sich große Aufgaben für die Kirche und die Träger und Vertreter des Gedankens eines lebendigen Christentums, die nur in Frieden und Zusammenstehen der christlichen Konfessionen und in gemeinsamer Abwehr der Religionslosigkeit und Religionsfeindschaft zu lösen sind. (Graf Westarp in der „Kreuzzeitung".) In einem doppelten Sinne ist die Gemeinschaftsschule des von der Verfassung gewollten Charakters entkleidet. Sie sollte nach der Verfassung die Schulsorm sein, die Staat und Gemeinde zu schaffen haben, sofern keine besonderen Anträge von Erziehungsberechtigten oorliegen. Sie bekam diesen besonderen Charakter als die Normalform der Staatsschule, weil sie überparteilich und paritätisch ist. Der Gesetzentwurf entkleidet die Gemeinschaftsschule dieser ihrer besonderen Verbindung mit dem Staat; er nimmt ihr zugleich durch die Einreihung in die Simultanschulen den unparteilichen, verbindenden, den Gemeinschaftscharakter und macht sie zu einer Parteischule. (Dr. Gertrud Bäumer in der „Frankfurter Zeitung".) S. D. Anträge zur Mitgliederversammlung Die Bezirkskonferenz München stellt folgenden Antrag: Die Mitgliederversammlung wolle eine pädagogische Kommission einsetzen, die der nächsten Hauptversammlung 1. Richtlinien zu einem Entwurf eines Normallehrplanes für den jüdischen Religionsunterricht, 2. ein Memorandum über die Frage der Vorbildung der jüdischen Lehrer (dies für den Fall, daß bis dorthin die Vorbildungsfrage der bayerischen Volksschullehrer gelöst ist) vorzulegen hat. Hauptlehrer L. Uhlfelder (Nürnberg) stellt mit einer Reihe Nürnberger und Fürther Kollegen Antrag auf Herabsetzung des Mitglieüerbeitrages. Zur Frage der Religionslehrerblldung Zu dieser Frage hat der Verein Israelitischer Lehrer in Württember in einer Entschließung wie folgt Stellung genommen: Der Rat des preußischen Landesverbandes will eine Prüfungskommission für nicht seminaristisch vorgebildete Kultusbeamten einsetzen. Er will auch die Zöglinge der Schächterschule in Berlin soweit heranbilden, daß sie in kleinen Gemeinden die Funktionen des Vorbeters und Religionslehrers erfüllen können. Diese geplanten rückschrittlichen Maßnahmen sind dazu angetan, die jüdischen Lehrerstand, insbesondere aber auch den Religionsunterricht und das Judentum herabzuwürdigen. Wir richten darum an den Reichsverband der jüdischen Lehrervereine die dringende Bitte, den preußischen Landesverband, den größten und darum richtunggebenden in Deutschland, zu ersuchen, die geplanten Einrichtungen zu unterlassen und unentwegt für die einzig richtige Ausbildung der jüdischen Religionslehrer auf pädagogischen Akademien nach Ablegung der Reifeprüfung einzutreten. Ansiellungsprüfung Würzburg, den 29. September 1927. An der diesjährigen Prüfung für den Volksschuldienst beteiligten sich zwei.israelitische Kandidaten. Die Prüfung für das Lehrverfahren im israelitischen Religionsunterricht wurde, wie alljährlich, in der Israelitischen Lehrerbildungsanstalt abgehalten. Die schriftliche Prüsungsaufgabe lautete: Welche psychologischen Erwägungen führen dazu, den hebräischen Unterricht auf der Fibelstufe im Sinne eines vereinigten Sprech-Schreib-Leseunterrichts zu gestalten? Der planmäßige Aufbau einer solchen Normalwortfibel ist unter Anführung der leitenden Grundgedanken in Beispielen darzustellen. Personalien Lehrer Blum in Wilhermsdorf hat die Stelle eines Religionslehrers in Bautzen (Sachsen) angenommen. Volksschullehrer Blum in Jchenhaufen wurde als Religionslehrer nach Nürnberg berufen. Neuaufnahmen Oberlehrer Friedmann in München und Studiendirektor Dr. Elias in Fürth sind dem Verein als ordentliche Mitglieder beigetreten. Iahresrechnung 1926 Einnahmen RM. Kafsabestand 1925 866.93 Nachzahlung von Beiträgen. 51.— Erträgnisse des Stiftungsvermögens. 1449.52 Mitgliederbeiträge.2516.— Spenden von Gemeinden und Vereinen. 509.— Spenden bei Festlichkeiten usw. 580.56 Von sonstigen Wohltätern. 3952.82 Aus der Neujahrswunsch-Enthebung. 233.— An heimgezahlten Aktivkapitalien. 575.— Sonstige Einnahmen . 343.02 Summa 11076.85 Ausgaben RM. Auf die Verwaltung. 1175.24 Unterstützung von Witwen und Waisen sowie von dienstunfähigen Lehrern . 5750.— Außerordentliche Unterstützungen . . . . . . . . 1950.— Auf Ausleihung von Aktivkapital.. 1775.— Sonstige Ausgaben. 173.79 Kafsabestand... . 252.82 Summa 11076.85 Einzahlungen im Oktober 1927 Von Neustädter (Bad Kissingen) RM. 10.—; Regensburger (Dettelbach) 30.—; Friedmann (München) 7.50. Durch Ochsenmann (Frankfurt) RM. 10.—; bürg) 180.—; Dingfelder (München) 80.—. Würzburg, den 1. November 1927 M. Hellmann. Für den Inhalt der „Mitteilungen" verantwortlich: M. Rosenfeld, München.