Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 8 (24.8.1927)
- Article
- Judentum und katholische Kirche
- Date
- 1927-08-24
- Page
- Seite 255 (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 8 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 255 vückerschau Judentum und katholische Kirche Von Kaplan Franz Rödel Gerade in völkischen Kreisen läutet so oft die Sturmglocke als Feuerzeichen, um Rom auf den Brandherd aufmerksam zu machen, der nach völkischer Meinung in dem Judentum glimmt und schmort, um von dort her eine approbatio ex cathedra des Antisemitismus zu erlangen. Was wäre auch leichter, als nach solch antsemitenfreundlichem Schritt des Papstes mit der Approbation „Uoma locute, earwa fmita" Land und Leuten in all unseren Gauen den Antisemitismus als edel und gut, gerecht und wahr empfehlen zu können? Doch diese Freude wird unseren Antisemiten nicht zuteil, weil auch hier naturnotwendig, resultierend aus den Gesetzen der katholischen Moral, das päpstliche „Non possumus" ertönen muß. Und Pius XI., der jetzige Papst, hat ja offen und frei die katholische Auffassung anläßlich der Gründung der ,Amici d’Israeli" von neuem der Welt verkündet, was allerdings an den antisemitischen Ohren vorbeigegangen ist. Und wie der Ruf des Wächters auf Petri Stuhl auch in katholischen Kreisen nicht überall den nötigen Widerhall fand, das bestätigen ja gerade die Vorgänge an der Münchener Universität in den letzten Monaten, wo sich auch der große farbentragende Verband „C.-V." hinter die einseitige und ungerechte Beschlußfassung des Korporationsausschusses stellte. Trotz der Devise, die auf dem Banner des C.-V. in leuchtenden Lettern geschrieben steht „in necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas." Man wird hier vergeblich die earite8 suchen, die da weltumspannend, verstehend und gerecht ihre Wege durch die Lande geht, wenig verspüren von dieser großen und herrlichen caritas, die nicht verletzt und abstößt, sondern gewinnend und schützend ihre Engelsspuren zieht. In Tagen, wo die Meinungen und Anschauungen gerade in der Judenfrage toll und hitzig aufeinanderplatzen, in Zeiten, wo die Scheidung der Geister unbedingt kommen muß, um endlich einmal klar und eindeutig das Ziel vor Augen zu sehen, da ist es von Bedeutung, daß eine Schrift auf den Büchermarkt geworfen wurde, die am besten und eindringlichsten die katholische Stellungnahme zum Judentum und zur Judenfrage behandelt. Ich meine die Schrift von Murawski „Die Juden bei den Kirchenvätern und Scholastikern." Wer in diesen 66 Seiten liest, entdeckt in knapper Form, klar und überzeugend, den einzig möglichen und auch einzig richtigen katholischen Standpunkt gegenüber dem Judentum, findet aber unwiderlegbar die vernichtende Kritik eines jeden Antisemitismus, nicht bloß des religiösen oder rassenpolitischen, sondern auch des wirtschaftlichen, kurz des Antisemitismus in seiner Gesamtheit. Wenn man von katholischer Auffassung in der Judenfrage sprechen will, so muß man gerade hier die größte Vorsicht walten lassen, um nicht etwas als allgemein katholische Ansicht wiederzugeben, was nur in einem Teilgebiet der Kirche zu irgendeinem Beschluß erhoben wurde und darum auch nicht das Gepräge der Allgemeinverbindlichkeit tragen kann. Darum dürfte es nicht ganz recht sein, was z. B. Rieger in seiner Schrift „Vom Heimatrecht der deutschen Juden", Seite 7, schreibt: „Fast gleichzeitig begannen die Kirchenkonzilien das gute Verhältnis zwischen den Bekennern der christlichen Religion und den Juden systematisch zu zerstören." Die Konzilien, die Rieger in diesem Zusammenhang ansührt, sind lediglich nur Provinzialkonzilien oder Synoden, die auf den maßgebenden kirchlichen Standpunkt keinerlei Einfluß gewannen, im Gegenteil mußten sie sich oft eine Korrektur durch die höchste kirchliche Instanz gefallen lassen. Und dann muß noch ein anderes Berücksichtigung finden. Das Befassen der Konzilien mit Judentum und Judenfrage will und muß auch rein historisch betrachtet werden und selbst bei den schärfsten Erlassen gegen die Juden kann man darauf Hinweisen, daß solche Konzilbeschlüsse für Staaten Geltung hatten, deren Bevölkerung christlich war, das Christentum galt dort also als Staatsreligion. Auch in den Quellen des jüdischen Rechtslebens findet man eine ähnliche Parallele. Auch im rein jüdischen Staat, also dort, wo die jüdische Religion Staatsreligion war, konnten Andersgläubige kein öffentliches Amt bekleiden und auch nach diesem Gesichtspunkt muß man auch die Forderungen für den katholischen Staat im Mittelalter beurteilen. Und was stets die Stellung der Kirche in der Judenfrage gewesen ist, das ist im alten Kirchenrecht niedergelegt: dieses bestimmte, daß die Juden nicht zum Glauben oder zur Taufe gezwungen, ihr Vermögen nicht geraubt, ihre Feste nicht gestört, ihre Friedhöfe nicht entweiht werden dürfen; ferner gilt darnach das strenge Verbot, jüdischen Eltern ihre Kinder zum Zwecke christlicher Erziehung wegzunehmen. Und selbst wenn man auf Bestimmungen im kanonischen Recht hinweist, die einst von der Kirche in der Judenfrage erlassen wurden, so zeigt sich auch dieser Hinweis nicht als stichhaltig, weil diese Bestimmungen in ihrer Gesamtheit längst außer Kraft sind und die seit Jahrhunderten ihre Rechtsvoraussetzung völlig verloren haben. Seit dem staatlichen Verbot der Sklaverei, seit dem Aushören des Ghetto, seit dem Wegfall der Ausnahmegesetze gegen die Juden in sämtlichen Kulturstaaten, sind derlei Vorschriften überhaupt hinfällig, weil eine Basis zu deren Durchführung gänzlich fehlt. Also finden wir auch hier ein Anpassen der Kirche an die allgemeine kulturelle Meinung. Man könnte höchstens noch versucht sein zu sagen, daß im Mittelalter auch die Kirche des öfteren tätigen Anteil an den Judenverfolgungen genommen hat. Doch auch dieser Einwand läßt sich entkräften. Wenn hier Fehler vorkamen, so darf für die Fehler einzelner Christen nicht die Kirche als solche verantwortlich gemacht werden; denn wo Menschen sind, und das sind auch die Christen, gibt es auch immer Fehler. Es ergibt sich aber noch ein anderer Gesichtspunkt. Aus der allgemeinen Anerkennung der christlichen Religion folgerte man, daß auch der Staat ein rein christliches Gepräge tragen müsse und daß jede andere religiöse Anschauung als eine Revolte gegen den christlichen Staat zu betrachten sei. Aber man überschritt hierin im Mittelalter die Kompetenz sehr weit, indem die Staatsgewalt sich für berufen hielt, die Religion befehlen zu können, indem man aber auch — und das ist der wunde Punkt — die Religion zum Deckmantel dunkler politischer Bestrebungen benutzte. Das waren freilich grobe Mißstände, doch dafür darf als solche die Kirche nicht zur Verantworung gezogen werden, so bedauerlich sie auch sind und so sehr man auch wünschen muß, derlei Dinge wären besser nicht vorgekommen. Und gerade bei der Fülle von Vorwürfen, die oft gegen die Kirche erhoben werden, ist die genannte Schrift von Murawski um so bemerkenswerter, weil sie die spezifisch katholische Linie heraus- FOBZ£LLM-KI£D£BL10£ MtXCHEX THE ATI NE RS TR ASSE 23 GRÖSSTE AUSWAHL IN GEBRAUCHS UND LUXES POBZELLAN DIE EÜHRENDE WELTMARKE