Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 5 (23.5.1927)
- Article
- Bericht über die Verhandlungen der 5. Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden am 13. und 14. März 1927 in Fürth
- Date
- 1927-05-23
- Page
- Seite 156 (sequence 15)
- Language
- German
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156 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 5 lich wollen wir eine solche Regelung nicht treffen. Ich halte das nicht für günstig. Was die Frage von Dr. Bamberger (Nürnberg) betrifft, so hat sie damit gar nichts zu tun. Wenn von der Tagung erklärt wird, daß auch die anderen Beamten Kasualien bekommen sollen, so sind wir selbstverständlich nicht dagegen. Im Namen der Bezirksrabbinerkonferenz möchte ich erklären, daß wir die Meinung vertreten, daß die Gewährung der Kasualien der Ablösung moralisch vorzuziehen ist. Dr. Bamberger (Nürnberg): Ich bin im letzten Punkt sicher mißverstanden worden. Ich bin grundsätzlich Gegner der Kasualien sowohl für Beamte wie für Rabbiner. Ich HÄie es immer als sehr wohltuend empfunden, daß ich von vornherein es grundsätzlich abgelehnt habe, mich auf Kasualien einzulassen. Ich würde es begrüßen, wenn meiner grundsätzlichen Einstellung Rechnung getragen würde. Von dem Gesichtspunkt aus habe ich vorhin gesprochen. OLGR. Dr. Neumeyer (München): Wenn wir in der Besoldungsordnung die Verhältnisse so geregelt haben, wie sie Ihnen oorliegen, so haben wir nichts anderes getan, als daß wir die geltenden Bestimmungen neu aufgeführt haben. Es würde sich also, wenn den Anträgen Rechnung getragen würde, um eine Änderung des geltenden Rechts handeln. Denn nach geltendem Recht hat der Rabbiner Anspruch auf Kasualien, die übrigen Beamten haben keinen Anspruch z. B. hinsichtlich der Schächtgebühren. Wenn nun eine andere Regelung eintreten soll, so sind das einschneidende Dinge. Diese Anträge sind bisher der Verbandsleitung noch nicht zugegangen und wir sind noch nicht enffprechend vorbereitet. Ich muß sagen, wenn eine solche Änderung Platz greifen soll, müßten zunächst die interessierten Kreise, Rabbinerkonferenz und Lehrerverein, gehört werden und die ganze Materie müßte genügend vorbereitet werden. Das steht nicht auf der Tagesordnung, kann aber natürlich jederzeit auf sie gesetzt werden. Das würde aber unsere Zeit unnötig in Anspruch nehmen. Ich möchte also bitten, es zunächst beim Alten zu lassen, vielleicht mit der Maßgabe, daß die beispielsweise angeführten Bürokosten usw. gestrichen werden, nachdem doch die Entwicklung Änderungen gezeigt hat. Es ist möglich, daß für die Ausarbeitung einer Novelle der Verbandsleitung Direktiven von der Tagung gegeben werden. Aber jedenfalls erachte ich heute die Sache nicht für so gereift, daß eine Beschlußfassung erfolgen kann. Es ist -das, was Ihnen vorgelegt worden fft, der Niederschlag des geltenden Rechts. Wenn Sie eine Änderung treffen wollen — und wir haben gehört, daß hier sehr beachffame Gründe vorgetragen wurden — dann ist die Sache der Verbandsleitung vorzulegen. RA. Dr. Oettinger (Regensburg): Ich darf das Ergebnis der Aussprache folgendermaßen zusammenfassen: Die Meinungen in der Kasualsrage sind geteilt. Ich darf Ihnen vielleicht Vorschlägen, daß wir die Bestimmung wie folgt fassen: „Dem Rabbiner verbleiben die Kasualien als Entschädigung für den Dienstaufwand, falls nicht der Dienstaufwand von der Gemeinde getragen wird oder eine Vereinbarung über die Ablösung der Kasualien getroffen ist. Die Fesffetzung der Kasualien erfolgt von der Gemeinde im Einvernehmen mit dem Rabbiner." Es bleibt der Vereinbarung der Kasualien Tür und Tor offen. Das würde die Verhältnisse in zutreffendem Maße regeln. Es bleibt auch die Möglichkeit, daß etwa der Dienstaufwand von der Gemeinde getragen wird. Außerdem halte ich es auch für notwendig, die Bestimmung aufzunehmen, daß die Fesffetzung der Höhe der Kasualien im Einvernehmen mit der Gemeinde zu erfolgen hat. Der Rabbiner soll nicht allein die Kasualien sesffetzen. Es ist das selbstverständlich, aber ich halte es für notwendig, daß dies in die Beamtenordnung mit ausgenommen wird, wodurch die meisten Schwierigkeiten beseitigt werden. Ich möchte ferner eine Anregung zu V/3 geben. Ich bin zunächst der Meinung, daß die Bestimmungen über Zuschüsse eigentlich nicht in die Besoldungsordnung gehören. Es ist dort vorgesehen, daß im Regelfall Zuschußleistungen nur dann erfolgen, wenn die Ortsumlagen mindestens 30 Prozent betragen. Ich halte es für nicht besonders glücklich, eine derartige feste Norm aufzustellen. Ich möchte vielmehr anregen, daß es beim bisherigen Zustand belasten wird und daß immer die besonderen Verhältnisse der Gemeinden zu berücksichtigen sind. Rabbiner Dr. Freudenthal (Nürnberg): Im Namen der Rabbinerkonferenz erkläre ich, daß wir mit den Vorschlägen von Dr. Oettinger durchaus einverstanden sind. Ich würde es begrüßen, wenn die Gemeinden im Einvernehmen mit dem Rabbiner gewisse Mindesttaxen für Kasualien festsetzen würden. Es werden dadurch viele Differenzen vermieden werden. RA. Dr. Silbers chmidt (Bad Kistingen): Ich stelle fest, daß die Versammlung einmütig auf dem Standpunkt steht, dem Antrag des Herrn Dr. Oettinger stattzugeben. OLGR. Dr. Neumeyer (München): Für die Verbandsleitung erkläre ich das grundsätzliche Einverständnis mit den Anträgen von Dr. Oettinger. Ich möchte nur bitten, es in Ziff. V/3 bei den vorgeschlagenen 30 Prozent Ortsumlagen für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Zuschußgemeinden im Regelfall zu belassen. Wir arbeiten uns viel leichter, wenn wir eine bestimmte Norm haben. Wir werden den individuellen Verhältnissen der einzelnen Gemeinden Rechnung tragen. Königshöfer (Fürth) gibt der Meinung Ausdruck, daß eine unterschiedliche Behandlung von Rabbinern und Lehrern in der Frage der Kasualien nicht gerechtfertigt sei und erklärt: Ich will den Herrn Rabbinern das Recht auf Kasualien gar nicht bestreiten. Ich möchte aber auch sagen, daß dann für die Lehrer das gleiche gilt. OLGR. Dr. Neumeyer (München): Ich darf vielleicht ein klares Wort in dieser Sache reden. Ich kann das um so mehr, als ich für meine Person in Anspruch nehmen darf, daß ich einen beamtenfreundlichen Standpunkt durchwegs vertreten habe. Es ist mir in dieser Richtung schon mancher Vorwurf von den Gemeinden gemacht worden. Wenn ich von dieser Einstellung ausgehe, dann darf ich sagen, als wir unseren Beamten die gute Eingruppierung, um die uns alle deuffchen Länder beneiden, gegegeben haben, haben wir uns auf den Standpunkt gestellt, damit ist die Besoldung als ganzes gewährt und ein Anspruch auf weitere Nebeneinnahmen besteht nicht. Dieser nämliche Gesichtspunkt gilt grundsätzlich auch für die Rabbiner. Allein bei den Rabbinern waren wir nicht in der Lage, ihnen ein Einkommen zu gewähren, die ihrem Amte und ihrer Persönlichkeit angemessen waren und da sind wir zur Ergänzung der Rabbinergehälter dadurch gekommen, daß wir Ihnen die Kasualien belasten haben. Wenn Sie heute den Rabbinern eine Dienstauswandsentschädigung geben oder sie in eine höhere Klasse eingruppieren, dann kommen die Kasualien nicht mehr in Betracht und die Angelegenheit ist in dem nämlichen Sinne wie bei den übrigen Beamten erledigt. Das sind die Gesichtspunkte, die uns geleitet haben und heute noch in gleicher Weise gerechtfertigt sind. Oberlehrer Ding seid er (München): Ich habe mich bisher nicht oft zum Wort gemeldet, aber in diesem Punkte bedarf es meiner Erklärung. Ich schließe mich ganz und gar den Worten des Herrn Präsidenten an. Die Beamtenschaft Bayerns hat das Ziel jahrzehntelanger Bestrebungen erreicht. Ich erkläre, daß mein Grundsatz von jeher war, daß' der Beamte ganz unterschiedslos niemals aus privaten Händen etwas nehmen soll. Ich kann nur im Namen der Beamten mit Ausnahme der Rabbiner sprechen. Ich erkläre, daß ich es als einen Rückschritt ansehen würde, wenn die Beamten neuerdings Kasualien annehmen würden. Ich kann Ihnen sagen, daß von Anfang an bei uns in München die Ablösung sämtlicher Kasualien durchgeführt worden ist und daß sich die Beamten und die Gemeinde dabei wohl fühlten. Ich möchte diesen Zustand nicht geändert wissen und möchte weiterhin bemerken, daß die Kasualien der Gemeinde und nicht den Beamten gehören. Ich schließe dabei die Rabbiner aus; darüber habe ich nicht zu sprechen. Annahme von Geschenken hebt nicht das Ansehen des Beamten und schadet der Unabhängigkeit seiner Stellung. Heute sollen unsere Beamten nicht nur in ihren Rechten, sondern auch in ihren Pflichten, ihren Verzichtleistungen, den Staatsbeamten gleichgestellt sein. Ich hätte nur eine kleine Anregung: Die Schächtbeamten haben verschiedene Sachaufwendungen zu machen für ihren Beruf, die sie aus Eigenem leisten. Die Übernahme dieses Aufwands ist Sache der Gemeinde. Ich möchte also anregen, daß den Schächtbeamten von der Gemeinde aus das gestellt wird, was sie für ihren Beruf brauchen. (Fortsetzung und Schluß des Verhandlungsberichtes in der nächsten Nummer.)