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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1927-04-15 · 4 (15.4.1927) · p. Seite 95

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
3 (1927)
Issue
4 (15.4.1927)
Article
Die Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden zu Fürth am 13. und 14. März 1927
Date
1927-04-15
Page
Seite 95 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 4 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 95 Sehr interessante Aufschlüsse über die Geschichte der Bemühungen zur Schaffung einer Reichsorganisation der deutschen Juden gab am Nachmittag in einem mehr als einstündigen Referat Iustizrat Dr. Hommel (Schweinfurt). Der Redner ging aus von der Ausschußsitzung vom 3. Januar 1926 in München, zu der Vertreter sämtlicher Landesverbände erschienen waren, in der die Bildung eines größeren Ausschusses beschlossen wurde, der am 25. April 1926 in Berlin zusammentrat und in dem die Ansichten des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes und der Landesverbände sich gegenübertraten. Ein Antrag des Landesverbandes Bayern habe die Tendenz verfolgt, zwischen den beiden Anschauungen eine vermittelnde Lösung zu finden. Es sei dann OberlandesgerichtSrat Dr. Neumeyer (München) um die Ausarbeitung eines Entwurfes ersucht worden, der in verschiedenen Ausschußsitzungen beraten und am 24. Oktober 1926 in Berlin fertiggestellt wurde und der von den einzelnen Landesverbänden genehmigt werden sollte. Es sei nun allerdings sehr überraschend gekommen, daß dieser Entwurf, an dessen Bearbeitung der erste Vorsitzende des Preußenverbandes als Leiter und die prominentesten Mitglieder deS Preußenverbandes, mitberatend und mitarbeitend sich beteiligt hatten, von der Versammlung des preußischen Landesverbandes «i.n stimmig abgelehnt worden sei. Vergebens mache man dem Entwurf den Vorwurf, daß er bayerische Sonderinteressen vertrete, sei er doch in gemeinsamer Arbeit der Delegierten aller Landesverbände zuftandegekommen. Es sei kein anderer Weg zur Schaffung eines Reichsverbandes möglich, als durch Schaffung eines Dachverbandes über den einzelnen Landesverbänden. Dies sei auch von der anderen Seite früher anerkannt worden. Als Beispiel zitierte der Redner ein Schreiben, das Dr. Ismar Freund im Frühjahr 1925 an den Vorsitzenden bes bayerischen Verbandes gerichtet hat und in dem zum Ausdruck gebracht ist, daß, nachdem die Konstituierung der Organe des preußischen Landesverbandes unmittelbar bevorftehe, es an der Zeit erscheine, erneut an die Frage der Gesamtorganifation heranzutreten, wobei es selbstverständlich sei, daß dies auf anderer Grundlage als ursprünglich geplant, geschehen müsse und nur noch der Zusammenschluß der Landesverbände zu einer Reichsorganisation in Frage käme. Durch die Abstimmung des Preußentages sei die Angelegenheit zunächst erledigt. Es sei abzuwarten, was nunmehr von der anderen Seite vorgeschlagen würde. Inzwischen hätten sich die Landesverbände von Bayern, Baden, Hessen und Württemberg zu einer Arbeitsgemeinschaft der süddeutschen Landesverbände zusammengeschlossen. Nachstehende, am 6. Februar 1927 in Stuttgart vereinbarte Satzungen dieser Arbeitsgemeinschaft wurden von der Tagung, die die Bildung der ArbeitSgemenschast lebhaft begrüßte, gebilligt. „Die Israelitischen Religionsgemeinschaften der Länder Bayern, Württemberg, Baden und Hessen bilden zur Wahrung und Förderung ihrer gemeinsamen Interessen eine Arbeitsgemeinschaft und treffen folgende Vereinbarung: I. Die Religionsgemeinschaften werden die auf Schaffung eines Reichsverbandes gerichteten Bestrebungen im gegenseitigen Benehmen und nach Rücksprache der beteiligten Verwaltungen weiter verfolgen. II. Die Arbeitsgemeinschaft bezweckt für das Gebiet der beteiligten Länder insbesondere 1. Die Förderung der allgemeinen Interessen der jüdischen Religionsgemeinschaft, 2. gemeinsames Vorgehen und gemeinsame Vertretung in gemeinschaftlichen Angelegenheiten gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit, 3. die Förderung von Anstalten und Einrichtungen für Unterricht, 4. die Förderung von Wohlfahrtsanstalten und -Einrichtungen, 5. die Regelung der Grenzfragen (gemeinsame Einrichtungen für benachbarte Gemeinden mehrerer Länder, Benützung von Einrichtungen einer Gemeinde durch Angehörige benachbarter Gemeinden eines anderen Landes, Steuerfragen), 6. gegenseitiger Austausch von Erfahrungen und Aufstellung einheitlicher Grundsätze auf den Arbeitsgebieten der Verbände, 7. die gemeinschaftliche Pflege geschichtlicher und kunstgeschichtlicher Forschung, die Erhaltung jüdischer Kunst- und Altertumsdenkmäler. III. Die Vertreter der beteiligten Länder treten im Bedarfsfälle zur Beratung zusammen. Jedes Land hat eine Stimme. Die Vertreter der Länder geben ihre Stimme für die LandeSorganisation einheitlich ab. Die Beschlüsse erfordern die Zustimmung der sämtlichen beteiligten Landesorganisationen. Die Leitung der Arbeitsgemeinschaft wird von der Verwaltung eines Landesverbandes wahrgenommen und wechselt alle drei Jahre. Die Kosten der Verwaltung werden von dem geschäftsführenden Verband getragen. Für die nächsten drei Jahre soll der geschäftsführende Landesverband, der Oberrat der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs mit dem Sitz in Stuttgart sein. Die Tagung erklärte gleichzeitig mit der Billigung der Satzung ihr Einverständnis mit der Stellungnahme und dem Vorgehen des Rats und der Verbandsleitung in Sachen einer deutschen Reichsorganisation. Dieser Beschluß wurde einstimmig gefaßt. Auch der Redner der jüdischen Volkspartei, Sundikus Dr. Nußbaum (Nürnberg), erklärte die volle Zustimmung seiner Fraktion zu der Haltung des Verbandes in dieser Angelegenheit, wenn von ihrer Seite auch die Bildung einer Reichstagung auf Grund von Urwahlen begrüßt worden wäre. Zum Schluffe wurde noch folgende Resolution zur Schächtsrage einstimmig angenommen: „Die Tagung des Verbandes billigt einmütig die Stellungnahme des Rates und der Verbandsleitung in der Schächtfrage und gibt sich der bestimmten Erwartung hin, daß diese Frage einer befriedigenden, die Gewissensfreiheit der religiösen Gemeinschaft berücksichtigenden Lösung entgegengeführt wird." Als Ort der Tagung 1928 wurde Bamberg bestimmt. Die Tagung endete mit einem Dank an die Gastgeberin und an den Stadlrat Fürth, der noch jedem Tagungsmitglied ein Exemplar des Sonderheftes „Fürth" der Zeitschrift „Bayerland" als Erinnerungsgabe überreichen ließ.

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