Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 3 (8.3.1927)
- Article
- Dr. Alfred Neumeyer zum 60. Geburtstag
- Date
- 1927-03-08
- Page
- Seite 78 (sequence 1)
- Language
- German
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78 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 3 vr. ttlfred Neumever zum 60. Geburtstag Am 17. Februar d. I. hat Dr. Alfred Neumeyer sein sechzigsieS Lebensjahr vollendet. Die Israelitische Kultusgemeinde München hat ihren ersten Vorsitzenden aus diesem Anlaß in einer Sitzung der gemeindlichen Kollegien gefeiert; der Verband bayerischer Israelitische r Gemeinden seinem Präsidenten durch den Vorsitzenden der Tagung und eine Abordnung des Rats seine Glückwünsche dargebracht. Die Gemeinde München und der bayerische Landesverband haben durch den Mund ihrer Vertreter darauf hingewiesen, daß sie in Dr. Neumeyer nicht nur das repräsentative Haupt ihrer Körperschaften, den Leiter ihrer Geschicke, sondern auch den Schöpfer ihrer Verfassungen, ihrer heutigen Lebensform verehren. In der Tat hat Dr. Neumeyer, wie kein anderer vor ihm, aufbauend und gestaltend in das Leben der jüdischen Gemeindeorganisation seiner Heimatstadt und seines Heimatlandes eingegriffen. — Als naher Anverwandter des verdienten langjährigen Vorsitzenden der Münchener Gemeinde, Hermann Müller hat Neumeyer schon früh mit den Aufgaben und Zielen der gemeindlichen Arbeit sich vertraut gemacht. Im Jahre 1903 trat er erstmals in die Verwaltung der KultuSgemeinde ein, der er dann zunächst bis zu seiner Amtsversetzung nach Augsburg im Jahre 1910 angehört hat. Schon in dieser ersten Periode seiner gemeindlichen Tätigkeit fielen bedeutsame Leistungen Neumeyers. Er wandte sein Interesse bereits damals der Sicherstellung der Gemeindebeamten und der Besserung ihrer sozialen Lage zu. Das Pensionsftatut für die Beamten der Münchener Gemeinde, ein Werk Neumeyers, das für die damalige Zeit vorbildlich war und weit über ähnliche Einrichtungen früherer Zeit und anderer Gemeinden hinausragte, bietet dafür den Beweis. In den Vordergrund der gemeindlichen Arbeit trat Neumeyer aber erst, als der im Jahre 1907 zwischen der Gemeindeverwaltung und der orthodoxen Vereinigung Ohel Jakob ausgebrochene Konflikt die Leitung der Gemeinde nach einem Manne suchen ließ, der imstande wäre, die Wege zu einer Verständigung zwischen den beiden Parteien herbeizuführen. Hierzu war Dr. Neumeyer wie kein anderer geeignet. Das Friedenswerk, das er in monatelangen Verhandlungen durchg-eführt und in dem von ihm entworfenen Vertrag zwischen der Kultusgemeinde und dem Verein Ohel Jakob gekrönt bat, wird die Gemeinde München, solange sie besteht, Dr. Neumeyer zu danken haben. Er hat damit die Einheitsgemeinde München erhalten und für die Zukunft gesichert. Die Rechtslage der orthodoxen Gottesdienste unter der Herrschaft des IudenediktS von 1813 und der dazu ergangenen Ministerialentschließungen war durchaus ungesichert. Die zur Erhaltung dieser Gottesdienste gegründeten Vereine wurden als reine Privatgesellschaften angesehen, deren gottesdienstliche Veranstaltung eigentlich außerhalb der herrschenden Rechtsordnung standen und von den Gemeindeverwaltungen nur auf Widerruf geduldet wurden. Es ist das bleibende Verdienst des verstorbenen Vorsitzenden der Münchener orthodoxen Vereinigung, Siegmund Fraenkel, auf die Unhaltbarkeit dieser Zustände hingewiesen und beharrlich auf eine Änderung gedrängt zu haben. Daß diese noch unter der Herrschaft der alten Gesetzgebung erreicht werden konnte, ist vor allem Dr. Neumeyer zu verdanken. Die erwähnte Vereinbarung von 1907 schuf erstmals eine tragfähige Rechtsgrundlage für die orthodoren Gottesdienste innerhalb der Einheitsgemeinde. Neumeyers Auffassung, die dann auch in Nürnberg bald darauf dem Ausgleich zwischen der Gemeindeverwaltung und orthodoxer Minderheit als Basis diente, wurde vom bayerischen Kultusministerium durch Ministerialentschließung anerkannt. — In dieser ausgleichenden Tätigkeit hatte Dr. Neumeyer die Lücken und Mängel des für die jüdische Religionsgemeinschaft in Bayern geltenden, gänzlich veralteten Staatskirchenrechtes erkannt. So richtete er von nun an seine Gedanken darauf, an Stelle dieses veralteten Rechts ein neues, den Bedürfnissen der Gegenwart entsprechendes zu schaffen. Die Bestrebungen, die damals unter dem Titel „Revision des IudenediktS von 1813" überall in der jüdischen Öffentlichkeit sich geltend machten, konnten ihre Verwirklichung nur finden, wenn ein Mann wir Dr. Neumeyer die Wege wieS, auf denen ein neues Gesetz aufgebaut werden mußte. Dieser Arbeit waren zunächst die nächsten Jahre Neumeyers gewidmet. Der Landesverein Bayerischer Israelitischer Gemeinden hatte sich vergeblich bemüht, die Grundlagen einer gesetzgeberischen Reform zu finden. Er war darüber infolge des Austritts der Rabbiner und eines Teils der orthodoxen Gemeinden in die Brüche gegangen. So hatten sich dann die großen und Mittelgemeinden des Landes zusammengefunden und Dr. Neumeyer mit der Bearbeitung der Angelegenheit beauftragt. Das von ihm unter dem bescheidenen Titel „Bemerkungen" erstattete eingehende Referat gibt einerseits eine klare Analyse der damaligen Rechtslage der jüdischen Religionsgemeinschaft in Bayern, anderseits Vorschläge für eine Neugestaltung. Am 28. Juni 1914 trat die gemeindliche Kommission zusammen, und es gelang damals auf Grund der Neumeyerschen Darlegung erstmals eine Einigung über die wesentlichsten Programmpunkte (insbesondere über die Aufgaben der Gemeinden) herbeizuführen. Man hoffte auf eine baldige glückliche Beendigung der Arbeiten. Dann kam der Weltkrieg und drängte diese Angelegenheit auf lange Zeit in den Hintergrund. Doch sie war nicht in Vergessenheit geraten. Das bayerische Kultusministerium empfand das Bedürfnis nach der Vorbereitung einer Reform der alten Iudengesetze selbst sehr stark, und es erkannte in Dr. Neumeyer denjenigen, der hiervon jüdischer Seite aus allein imstande war, die nötigen Vorarbeiten zu leisten. So wurde auf Antrag des Kultusministeriums dem damals in der Oberstaatsanwaltschaft in Augsburg tätigen Dr. Neumeyer durch die Justizbehörde ein besonoerer Hilfsarbeiter zugeteilt, damit Dr. Neumeyer von der Berufsarbeit etwas entlastet, sich der wissenschaftlichen Vorbereitung des Gesetzgebungs-Reformwerks widmen könne. Unter Leitung des damaligen Referenten für den jüdischen Kultus, Ministerialrat Dr. Hetzner, fanden dann im Kultusministerium eingehende Konferenzen über die grundlegenden Fragen, die bei dieser Gesetzgebung in Betracht kommen mußten, statt, zu denen außer Dr. Neumeyer auch der verstorbene Münchener Rabbiner- Professor Dr. Werner als Vertreter des Rabbinerstandes zugezogen war. Auch diese Arbeiten wurden durch die politischen Ereignisse überholt. Die Verfassungen des Reichs und der Länder, die nach dem Umsturz und dem Friedensschluß im Jahre 1919 in Geltung traten, setzten die alte bayerische Iudengesetzgebung mit einem Male außer Wirksamkeit und schufen die Grundlage für eine neue freie Gestaltung, insbesondere auch für einen Zusammenschluß der gesamten Gemeinden des Landes. Dr. Neumeyer konnte nun seine schöpferischen Gedanken sich freier entfalten lassen. Der denkwürdigen Versammlung in Nürnberg am 20. April 1920, in der das gesamte bayerische Judentum durch seine Abgeordneten vertreten war, legte Dr. Neumeyer die von ihm ausgearbeitete vorläuftge Verfassung für einen zu gründenden Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinde n vor. Die Verfassung wurde nach eingehender Beratung angenommen. Das bayerische Judentum hat damit die