Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1927
- Issue
- 3 (8.3.1927)
- Article
- Jahresbericht 1925 - 26
- Date
- 1927-03-08
- Page
- Seite 7 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 3 Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern 7 L.V. herantreten müßten. Ich kann mich nicht erinnern, daß seit meiner Amtsführung als 1. Vorsitzender des Bayer. Lehrervereins eine solche Beschwerde an mich gekommen wäre. Ich kann daher auch Ihre Bemerkung nicht verstehen, daß Sie sich gerne jener Zeiten erinnern, „in denen auch die kleine Schar de>r israelitischen Lehrer vollberechtigt und ungekränkt an den Versammlungen und Arbeiten des Lehrervereins teilnehen konnte". Es ist mir auch in den letzten Jahren außer der Klage des Herrn Kollegen Levite sonst von keiner Seite weder mündlich noch schriftlich eine Beschwerde zugegangen. Ich kann mich dessen wenigstens nicht erinnern und muß daher als selbstverständlich annehmen, daß die Wertschätzung unserer israelitischen Kollegen als vollwertige Mitglieder auch heute noch in unserem Bayer. Lehrerverein und seinen Gliedvereienen uneingeschränkte Geltung hat. Mit amtsbrüderlichen Grüßen! D. Winkle. Ich schließe daran die Mahnung an die Kollegen, nicht bloß unserem Verein sondern auch dem paritätischen „Bayerischen Lehrerverein" beizutreten. Die Zeit liegt nicht weit zurück, in der alle jüdischen Religionslehrer und Volksschullehrer Mitglieder des B a y erischen Lehreryerbandes waren. Ideelle und materielle Gründe fordern diesen Anschluß, nicht zum wenigsten die Pfiicht, aufklärend bei denen wirken zu können, welche in Profanfächern die Lehrer der meisten jüdischen Kinder sind. Vor dem Kriege haben die jüdischen Lehrer mit wenigen Ausnahmen die staatlichen Fortbildungskonferenzen besucht und vier Jahre nach dem Seminaraustritt das staatliche zweite Examen (Staatskonkurs) abgelegt. Diese, Prüfung war Vorbedingung zur Anstellung im Volksschuldienst, dem Strebeziel jedes jüdischen Lehrerkandidaten. Der Abbau unserer jüdischen Volksschulen und die geringen Aussichten Volksschullehrer zu werden, die> endlich erreichte Gleichstellung, ja Besserstellung der Religionslehrer gegenüber den jüdischen Volksschullehrern, veranlaßten die jüngere Generation, die zweite Prüfung nicht mehr abzulegen. Wir müssen diese Unterlassung bedauern. Die vier Fortbildungsjahre mit ihrer geistigen Schulung, mit ihrer Vertiefung und Erweiterung der methodischen Kenntnisse, mit ihrer Einführung in die pädagogischen Bestrebungen der neuen Zeit, sind auch dem jungen Religionslehrer unentbehrlich. Groß- und Mittelgemeinden verlangen mit Recht von den Bewerbern das zweite Examen, der Verband wird die Vorrückung jüngerer Lehrer nach Gruppe VIII auf Antrag der Lehrervertreter in Rat und Tagung von der Ablegung der zweiten Prüfung abhängig machen. Daneben bedarf es aber für den Religionslehrer einer F o r t - u! n d Weiterbildung auf dem Spezialgebiet der R e l i - gionsi Wissenschaft und des C hna f o n u s , zu der die Fortbildungs- und Bezirkskonferenzen Anregung geben sollten. Der Verband B. I. L. hat erstmals 2000 Mark zur Abhaltung eines wissenschaftlichen Kurses auf religiösem und sozialem Gebiet in den Etat eingesetzt. Die erste soziale Pflicht jeder Lehrervereinigung ist die Ertüchtigung und berufliche Hebung ihrer Mitglieder zu fördern. Darnach werden die Lehrer, aber auch der Stand beurteilt, darnach werden wir geschätzt und gewertet. Arbeit an uns und in unserem Berufe ist die erste, wenn aber nicht die einzige, aber eine Sprosse auf der Leiter zum sozialen Aufstieg. __ vergangenen Jahr fertigte ich, unterstützt vom Schriftführer Rosenfeld, eingehende Gesuche und Denkschriften an den Verband über folgende Gegenstände: 1. Wünsche und Forderungen zur Beamtenordnung. 2. Verhältnisse der abgebauten Volksschullehrer und Ausdehnung der BO. auch auf diese, Kollegen. 3. Einreihung von benachteiligten Volksschullehrern in die Gruppen, die ihnen nach der BO. zustehen, aber vom Staate noch versagt sind. 4. Denkschrift der Kantorenkommission über die Vorbildung der Vorbeter. 5. Fürsorge für Altpensionisten und Witwen. In 6 Rundschreiben an die Verwaltung wurden diese Eingaben behandelt und vorberaten. Die Eingabe 2 harrt noch der Erledigung durch den Verband. Eine besondere Freude ist es für mick. über die Erfolge unserer Bemühungen für Altpensionäre und Witwen zu berichten. Der Verband gewährte sämtlichen Altpensionisten und Witwen Sustentationen von monatlich 50 bis 100 M. Nunmehr hat der Versorgungsverband, soweit irgendein Anspruch bestand, diese Sustentationen erhöht und einzelnen Berechtigten nicht unerhebliche Nachzahlungen zugebilligt. Wir müssen daran denken, daß die ohnehin recht geringen Einkünfte unserer Hilfskasse für Fälle bereit gehalten werden, wo besondere Not und Krankheit ausgiebige Hilfe verlangen. Unsere Kasse, das muß, um Mißverständnisse zu beseitigen, gesagt werden, ist nicht mehr die Pensionsanstalt, welche die Satzungen von 1901 in den § 7—10 umschreiben. Kein Mitglied hat einen Rechtsanspruch auf die Anteile des § 10. Dazu ist der Verein materiell leider nicht mehr in der Lage: 1. weil die Inflation unser Vereinsoermögen vernichtet hat, 2. weil die Spenden, die für diesen Zweck früher verwendet wurden, nicht mehr einlaufen, 3. die Mitgliederbeiträge so niedrig sind, daß sie nach Abzug der notwendigen Vereinsausgaben keine nennenswerten Leistungen zulassen. Der Verband BIG. und der Versorgungsverband haben in fast allen Fällen den Pensionisten, Witwen und Waisen Versorgungsbezüge gewährt, die den Pensionen des Staates angepaßt sind. Unsere Mitglieder haben seit Jahren, mit verschwindenden Ausnahmen, jede Werbetätigkeit für unsere Hilfskasse unterlassen. Es ist für die wenigen, die auch in diesem Jahre noch der unangenehmen Ausgabe des Werdens Zeit und Kraft liehen, nicht der angenehmste Teil ihrer kollegialen Pflichterfüllung gewesen. Diese Arbeit ist nicht erhebend für den, der sich ihr widmet, trägt auch nicht zur Hebung des Standesansehens bei. So spreche ich auch auf die Gefahr hin, Ihren lebhaften Widerspruch hervorzurufen, aus: Jeder Beamte lehne Bezüge ab, für die er nicht auf Grund besonderer Leistungen Anspruch hat. Der Verein unterlasse es, die Wohltätigkeit anzurufen, wo Gemeinden und Gemeindeverband Rechtsansprüche zu erfüllen haben. Wir wollen Spenden nur dann entgegennehmen, wenn sie uns als Zeichen freiwilligen Dankes entgegengebracht werden. Brechen wir mit alten Einrichtungen, wenn die Zeit für sie vorüber ist. Dafür wollen wir die Eigenleistung der Mitglieder für den Verein erhöhen, um in Notfällen selbst helfen zu können; wir wollen auch die Möglichkeiten der Selbsthilfe durch rechtzeitige Kranken- und Sterbefallversicherungen, die durch den Bayerischen Versorgungsve>rband und den Bayerischen Lehrerverein, vielleicht auch durch den Reichsverband Jüdischer Lehrervereine, geboten werden, ausnützen. Selbsthilfe erhöht unsere soziale Stellung und steht bei den sozialen Aufgaben nicht an letzter Stelle. Eine letzte und Zukunftsaufgabe für unseren Verein ist es, daß den Vertretern der Beamten die Gelegenheit geboten wird, dort mitzuarbeiten, wo über die Aufgaben des Judentums und das Geschick der Judenheit entschieden wird. Von der Plattform der Gemeindevertretung und der jüdischen Verbände muß auch der Beamte sprechen, Mitarbeiten und mittaten. Ein Nichtlehrer, der jahrzehntelang in allen jüdischen Fragen an erster Stelle stand, schrieb mir: „Unsere Glaubensgenossen können sich immer noch nicht von dem Gedanken freimachen, in dem jüdischen Lehrer nur den Diener der Gemeinde zu sehen, während er doch der Wohltäter ihrer Kinder ist. Die Zeit muß auch in dieser Beziehung Wandel schaffen. Bei den christlichen Konfessionen ist es besser. Der Lehrer ist Stadtverordneter, ist Landtags- und Reichstagsabgeordneter. Bei den Juden kostet es immer einen Kampf, um die Wahl eines Lehrers in die gemeindliche Vertretung zu erreichen. Die Lehrer dürfen im Kampfe um ihre gesellschaftliche Stellung innerhalb der Gemeinde nicht erlahmen." Es ist selbstverständlich, daß auf allen Gebieten der Sachverständige gehört wird, duß Staat und Kommune ihm bei seinem Fachgebiete Sitz und Stimme in den Beratungen geben. Anders die jüdischen Gemeinden. Sie, geben wohl in Finanzfragen dem Finanzmann, in Bauangelegenheiten dem Architekten, in Rechtsfragen dem Juristen, in religiösen Fragen dem Rabbiner das entscheidende Wort, auf dem Gebiete des Religionsunterrichts und der Ausgestaltung des Gottesdienstes haben nur in Ausnahmefällen Lehrer und Kantoren mitzusprechen: denn hier ist jeder, der die Religionsschule absolvierte und die Synagoge bisweilen aufsuch, sachverständig. Selten wird ein Beamter für würdig befunden, im Vorstand oder der Verwaltung der Gemeinde ein