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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1927-03-08 · 3 (8.3.1927) · p. Seite 69

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
3 (1927)
Issue
3 (8.3.1927)
Article
Der Mensch und die Bibel
Date
1927-03-08
Page
Seite 69 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 3 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 69 angerufen wird, damit es antwortet. Mit diesem ursprünglichen Sinn des Namens ist bei Naturvölkern noch etwas anderes verknüpft, nämlich der Glaube, daß ein Wesen, das mit seiyem Wesensnamen, mit seinem Geheimnisnamen angerufen wird, erscheinen, hören, ja gehorchen muß, daß der Name dieses Wesen herzwingt in die Wirklichkeit! Es ist das durch alle Geschichte reichende .Gebiet der Namensmagie. Die Frage, die der Stamm stellt, ist die Frage nach seinem Namen. Wie ist es um seinen Namen? Das heißt: Wie können wir diesen Gott beschwören, daß er uns gegenwärtig wird, daß er uns hilft, daß wir ihn herzwingen können. Und auf diese Frage antwortet Gott nicht: ich bin der ich bin! Gott, der wirkliche Gott, der keine Idee ist, spricht zu seiner Kreatur nicht in theologischen Begriffen, er spricht zu seiner Kreatur nicht das, was diese Kreatur nicht angeht, sondern er sagt, was diese Kreatur angeht, was diese Kreatur bedarf. Er sagt, daß er da bei diesem Menschen da ist, daß er gegenwärtig ist. „Ich werde da sein, als der ich da sein werde!" Dies bedeutet: Ihr braucht mich nicht zu beschwören, nicht zu rufen, nicht zu zwingen, denn ich bin gegenwärtig und werde je und je da sein, ihr könnt meine Gegenwart nicht verlie>ren. Es bedeutet aber auch: Ihr könnt micht nicht beschwören, ihr könnt mich nicht in irgendeine Gestalt bannen, ich erscheine so wie ich je und je erscheinen werde, so wie hier in dieser Lohe, als hier in dieser Lohe, als der ich da sein werde! Bon allen Versuchen der Wissenschaft, den Namen Gottes auf irgendwelche Götternamen zurückzufuhren, ist so gut wie nichts geblieben. Wir müssen uns damit begnügen, daß hier Menschen geschrieben haben, die wußten, daß dieser Moment die wirkliche Erschließung des Namens Gottes bedeutet. Es ergibt sich: Es ist verkehrt von Gott zu sagen, er sei transzendent oder er sei immanent. Wir müssen Ernst machen mit dem Jneinandersein des Widerspruchs. Wir müssen Ernst machen damir, daß Gott unendlich größer ist, als wir in unserer Sprache zu meinen vermögen. Und in unserer eigenen Erfahrung gqyr es ebenso, daß Wioerspruch kein Widerspruch mehr ist. Es ist nicht wahr, daß wir in der Freiheit und es ist nicht wayr, daß wir im Schicksal steihen, wir sind nicht unabhängig und wir sind nicht abhängig. Beides ist wahr, nichl gelüst ist es wahr. Wir können Gort wählen oder verwerfen uno zugleich wipen wir, daß wir in seine Hand gegeben sind. Und beides zusammen ist das gelebte Leben: Gotteswirklichkeit und Menschenwirklichkeit, das ist es! S. Zur Lefchichte der Israelitischen Waisenanstalt in §ürth Von Direktor Dr. Die Notwendigkeit einer Aufnahme und Unterbringung ausgesetzter Kinder, welche die Gesetzgebung des Altertums ziemlich recht- und schutzlos gelassen hatte, war die erste Beranlassung zur Gründung von Heimstätten und Pflegehäusern (Findelanstalten) für verlassene Kinder in Deutschland sowohl, wie in anderen kultivierten Ländern Europas. Hieraus haben sich später die Waisenhäuser entwickelt, innerhalb der Judenheit war der Findling (in der Mischnah „Assufi" genannt) eine so seltene Erscheinung, daß das Bedürfnis zur Schaffung von derartigen Anstalten in gedachter Zweckabsicht nicht gegeben war. Mildtätigkeit bewahrte vor einer Notlage, die zur Aussetzung von Kindern hätte führen können. Aber dem Leid hilfloser Waisen, die ihre Eltern verloren hatten, abzuhelsen, galt es zu allen Zeiten und in allen Gemeinschaften. Mit allergrößtem Nachdruck wird in der heiligen Schrift und in den Reden der Propheten die weitest-- gehende Fürsorge für den Jossaum anempfohlen. Sie wird an die Spitze alter Wohltätigkeitsubung gestellt. Eine Vernachlässigung hierin fordert Gottes richtendes Einschreiten besonders heraus. Aussprüche der Weisen schärfen Gewissen und Empfindung in gleicher Richtung. Sich eines verwaisten Kindes anzunehmen und es wie das eigene groß zu ziehen und schützend und schirmend durch das Leben zu geleiten, wird als der Gipfel jeder Guttat bezeichnet, auf welche der Psalmenvers (106, 3) Hinweisen soll mit den Worten: „Wohl dem, der Gerechtigkeit wahrt und der Liebespflicht obliegt zu jeder Zeit" (Kethuboth 50a). In gewissenhafter Beachtung dieser Lehrsätze und Mahnungen wurde einer großen Anzahl verwaister Kinder die rettende, Hand durch Aufnahme in Familien geboten. Wo dies nicht der Fall war, hatte die öffentliche Vertretung sich derselben anzunehmen und Pfleger (Ayitrophsim) für dieselben zu bestellen. Die Wahrnehmung der sittlichen und religiösen Gefahren, welche eine, mangelnde oder leichtfertig gehandhabte Pflegschaft für solche verlassene Kinder im Gefolge haben konnte, führte, zur Errichtung von Häusern, in welchen schutzbedürstigen Kindern unter sachkundiger Leitung sorgfältige körperliche und geistige Pflege zuteil werden soll. Eine der ältesten Anstalten, wenn nicht die älteste in Deutschland, ist die Israelitische Waisenanstalt in Fürth. Die Gründung reicht in das Jahr 1763 zurück. Im Herbst des Jahres 5523 erging nämlich in hebräischer Sprache ein Aufruf zwecks Bildung eines Vereins zur Erziehung jüdischer Waisen in Fürth. In beweglichen Worten wird darin das dringende Bedürfnis betont, vater- oder elternlosen Kindern die Wohltaten einer geregelten Erziehung und ausreichenden Verpflegung angedeihen zu lassen. Es wird auf das Beispiel anderer Gemeinden, namentlich Amsterdams und Prags hingewiesen, in welchen der Geist der Nächstenliebe derartige Veranstaltungen zum Segen der verwaisten jüdischen Jugend bereits geschaffen hat. Die Erstellung einer derartigen Einrichtung sei aber auch für Fürth und die Herm. Deutsch Lande nicht weniger dringend erforderlich, denn „groß ist die Verlassenheit im Lande" (Jesaias 6, irr). Gerührt von dem traurigen Schicksal dieser Schutzvedurstigen — jo heißt es in dem Aufrufe weiter — habe einer der Anreger bereits 500 Gulden für den beabsichtigten edlen Zweck gezeichnet und weitere Beträge in Aussicht gestellt. Es ergeye darum an alle human gesinnten Männer und Frauen die Aufforderung, sich diesem Beispiele anzuschließen und zur Verwirklichung des menschenfreundlichen Unternehmens nach Kräften beizutragen. — Dem bei Jtzig Madfes (eigentlich Jtzig bar Lob, Buchbinder) gedruckten, karlyograpyijch schon ausgestatteten Aufruf folgt handschrifllich ein von einem ack hoc einberusenen Komitee ausgearbeiteter Statutenentwurf, bestehend aus 36 Paragraphen, welcher am Dienstag, dem Neumondstage des Nissan, im Jahre 5523 vollendet und von den voiläufigen Vorständen und Begründern unterzeichnet worden ist, und zwar an der Spitze von Israel, Sohn des Kalonimus Lichtenstadt aus Prag, der wohl als Vater des Gedankens zu bezeichnen ist, ferner von den Herren Baruch Bendit Schulhof, Nathan Dinkelspühl aus Fürth, Seligmann Kitzingen aus Fürth, Elias, Sohn des Salman Klef und Elias, Sohn des Benjamin Wolf aus Prag. Als erster Zeichner von Beiträgen erscheint in der Liste Israel Lichtenstadt, wohl derjenige, auf dessen Opferwilligkeit in dem Aufrufe hingewiesen worden ist; er zeichnet sich folgendermaßen in hebräischen Lettern ein: Ich verpflichte mich zum Grundstock des Vereines zur Erziehung jüdischer Waisen eine erstmalige Gabe von 500 Gulden zu spenden, ferner für das erste Jahr zu einem wöchentlichen Beitrag von einem halben Gulden unbeschadet der allwöchentlichen geheimen Leistungen, zu welchen mein Herz mich bestimmen wird. Diese „geheimen Leistungen", auf welche fast ein jeder der Zeichner eines festen Beitrags Bezug nimmt, bestanden in Einwürfen in eine Büchse, welche der Vereinsdiener wöchentlich herumreichte, damit die Mitglieder in dieselbe freiwillige Spenden werfen. Elias, Sohn des Salman Klef, zeichnet sofort 100 Gulden und verspricht: „Obwohl er getreu der Lehre im Buche Kohelet 5, 4 es unterlassen wolle, sich durch ein Gelübde zu binden, weitere Beiträge zu leisten, soweit er hiezu in der Lage sein werde." David Breit (Bayreuth) übergibt 1000 Gulden, um die Anrechte der Kinder aus Bayreuth auf 4 Jahre sicherzustellen. Die gezeichneten Wochenbeiträge, variieren in verschiedener Höhe — zwischen einem halben Gulden und 18 Kreuzern — Beträge, die man als überaus ansehnlich wird beeichnen müssen, wenn man den wirtschaftlichen Tiefstand berücksichtigt, in welchem das Gros der Gemeindemitglieder sich damals befunden hat. Gleich bei Begründung des Vereins ist an die Erwerbung eines eigenen Heims für die Erfüllung der Zwecke desselben gedacht worden. § 3 des damals entworfenen Statuts bestimmt, daß alle Sitzungen und Versammlungen in der Wohnung des amtie-

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