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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1927-01-07 · 1 (7.1.1927) · p. Seite 3

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
3 (1927)
Issue
1 (7.1.1927)
Article
Über jüdische Kunst- und Kulturdenkmäler in Bayern
Date
1927-01-07
Page
Seite 3 (sequence 1)
Language
German
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Nr. 1 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 3 Über jüdische Kunst- und Kulturdenkmäler in vayern Von Theo Harburger (München) Geschichte können wir nur dann lebend erfassen, wenn wir nicht allein die Tatsachen zu uns sprechen, sondern auch die menschlichen Beziehungen, die in allem Lebendigen als verknüpfendes Band spürbar sind, auf unö einwirken und durch ihren sichtbaren Niederschlag — Werke des Geistes, der Kunst und des künstlerisch beseelten Handwerks — zu einer greifbaren Gestalt sich verdichten lassen. Diese zu einer wahrhaft kulturgeschichtlichen Betrachtung notwendige Zusammenfassung der historischen Gesichtspunkte auf den engeren, aber in sich doch völlig umfassenden Komplex des „Jüdischen" zu übertragen, scheint die Zeit nun gekommen. Der „Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden" hat die Wichtigkeit dieser Aufgabe in dankenswerter Weise erkannt und beabsichtigt eine Inventarisation der jüdischen Kunst- und Kulturdenkmäler in seinem Arbeitsbereich durchzuführen. Nach seiner Verfassung erstreckt sich das Aufsichts- und evtl. Einspruchsrecht auf die Kultftätten, EinrichtungSgegenftände und andere VermögenSftücke aufgelöster oder der Auflösung entgegensehender Gemeinden. Daher soll eö sich zunächst um eine möglichst vollständige Aufzeichnung des noch vorhandenen Gutes handeln, damit nicht allein der Umfang des auf unsere Tage Überkommenen feftgeftellt, sondern aus der künstlerischen Eigenart des Materials wertvolle Rückschlüsse auf die kulturellen Beziehungen der Juden unter sich und zu ihrer Umwelt gezogen werden können. Durch die Ungunst vergangener Zeiten, nicht minder aber durch mangelndes Verständnis ist in früheren Jahren besonders in den immer mehr dem völligen AuSfterben sich nähernden Gemeinden der kleinen Städte und Orte schon vieles völlig verschwunden. Sehr oft fehlen sogar Nachrichten über das ehemals Vorhandene, da die Archive nicht selten unbeachtet und jeder Verlustmöglichkeit preisgegeben waren. So muß in einer systematisch das „Große" wie das „Kleine" berücksichtigenden Aufnahmetätigkeit wenigstens das heute noch Erhaltene feftgeftellt und gegebenenfalls — wo eine kleine Gemeinde nicht mehr die Mittel zur Konservierung besitzt — in zweckentsprechender Weise verwahrt werden. Dabei aber sei oberster Grundsatz, daß nach Tunlichkeit der zu schützende Gegenstand in seiner alten Umgebung belassen wird. Natürlich darf dieses Prinzip nicht als unumstößlich betrachtet werden, vielmehr muß der Eigenart eines mit dem jüdischen Kultwesen verbundenen Objektes durch würdige Unterbringung Rechnung getragen werden. Wo aber eine Aufbewahrung am ursprünglichen Ort nicht mehr möglich ist, sollten entweder sich neu bildende Gemeinden oder Minjanim zur zweckentsprechenden Wiederingebrauchnahme freigewordener Kultgeräte berechtigt werden, oder Gegenstände von besonderem künstlerischen oder historischen Wert der Öffentlichkeit durch Zusammenstellung in einem zu errichtenden jüdischen oder einigen der schon bestehenden Museen erhalten bleiben. Wenn der zuletzt ausgesprochene Gedanke vielleicht schon zu weit in Einzelheiten sich verlor, so soll in diesem Zusammenhang die Bitte an die jüdische Allgemeinheit gestellt werden, die wissenschaftliche Ausbeute des vom „Verband" organisierten Inventarisationswerkes durch Mitteilung über in Privathand befindliche Gegenstände jüdischen Gebrauches — besonders solcher von künstlerischem Wert — fördern und vertiefen zu helfen. Die hoffentlich recht wertvollen Früchte dieser Arbeit sollen schließlich nach Art der vom bayerischen Staate herausgegebenen Sammlung der „Kunftdenkmäler", nur durch eine der besonderen Eigenart entsprechende Betonung der historischen Zusammenhänge bereichert, in entsprechender Form und unter Verwendung eines möglichst umfassenden Abbildungsmaterialö der Öffentlichkeit vorgelegt werden. So würde sich — insbesondere durch Archiv- und Privatangaben gestützt — schließlich eine geschlossene Darstellung der Iudensiedlung im heutigen Bayern ergeben. Damit wäre eine wesentliche Grundlage für die kulturgeschichtliche Würdigung des jüdischen Beitrags zur allgemeinen Entwicklung, besonders in der Zeit seit dem dreißigjährigen Kriege, geschaffen. Zur Illustrierung des oben Gesagten sei das Ergebnis einer Inventarisationsarbeit wiedergegeben, deren eigentlich wissenschaftliche Ausbeute in dem geplanten weiteren Rahmen erfolgen soll. Harburg a. d. Wörnitz Am Steilrand des schwäbischen Iura, dort, wo er als nördlicher Begleiter der Donau mit einigen pittoresken Felspartien aus der umgebenden Humusschicht zutage tritt und durch die in malerischen Windungen aus dem weiten Talkessel des schwäbischen Rieses nach Süden strebende Wörnitz sich von seinem nordwärts ziehenden fränkischen Bruder absetzt, krönt als weithin sichtbares Wahrzeichen die mittelalterliche Burg „Harburg" den Höhenrücken. Schon früh waren hier menschliche Niederlassungen. Wenn auch eine alte Lokalsage trügt, daß bereits zu Beginn der allgemeinen Zeitrechnung Römer dort sich niedergelassen haben, so wird doch seit der Besetzung der alten Provinz „Rhaetia" (die ihren Namen der Landschaft „Ries" in Sonderheit aufgedrückt hat) dieser Durchgangspoften von der südlich gelegenen Provinzhauptftadt Augsburg zum Reichslimes sicher nicht unbeachtet geblieben sein. In der Blüte des deutschen Mittelalters, als gerade im allen Schwaben und Franken Bürgerfleiß und Bürgerbedeutung ihren Ausdruck in den zahlreichen Reichsstädten dieses Gebietes fanden, war Harburg als wichtigste Station zwischen den reichsfreien Städten Donauwörth und Nördlingen ohne Zweifel von größerer Bedeutung. In diesen Zeiten hatten die Juden als bereits völlig städtisches Element eine, wenn auch geduldete, aber nicht unwichtige Rolle im Leben des Bürgers zu erfüllen. Leider wissen wir aus jenen Tagen nur Weniges, die furchtbare Zeit des „schwarzen Todes" mit ihrer Begleiterscheinung, den mörderischen Angriffen gegen die Iudensiedlungen, hat das Meiste vernichtet. Auch Harburg gehörte zu den „Marterstätten" derIahre 1348-49, die das inMainz verwahrte sog.Nürnberger Memorbuch aufzählt. Immerhin hat der Ort bereits 110 Jahre später wieder einen Juden „Enslin" ausgenommen (1459), dem bald ein weiterer „Joseph Rumolt" folgte. Für die nächsten Jahrhunderte scheint aber die Zahl der jüdischen Bewohner Harburgs nicht allzu groß gewesen zu sein. Die Gemeindegründung erfolgte erst am 10. März 1671 durch 5 Einwanderer aus dem Pfalz-Neuburgifchen. Dieses damals wittelsbachische Gebiet führt beute noch als Landstrich den Namen „die Pfalz", zu dem die jüdischen Handeltreibenden noch immer geschäftliche Beziehungen unterhalten. In der Gründung der Gemeinde können wir das Zeichen für eine Festigung der politischen und wirtschaftlichen Lage der Juden erblicken. Bereits 1675 erwirbt die junge Gemeinschaft auf dem ungefähr 100 Meter höher südwestlich des Ortes am Wege nach Möggingen gelegenen „Großen Hühnerberg" einen Friedhof, der heute noch der Gemeinde dient. Bald

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