Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1926
- Issue
- 12 (3.12.1926)
- Article
- Rechts- und Besoldungsverhältnisse der aktiven und der im Ruhestand befindlichen Beamten und Lehrer u. deren Hinterbliebenen
- Date
- 1926-12-03
- Page
- Seite 27 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 12 Mitteilungen des Israelitischen Lchrervereins für Bayern 27 gibt sich an Witwen- und Waisengeld zusammen ein höherer Betrag, so werden die einzelnen Sätze im gleichen Verhältnis gekürzt. Im Falle der Erwerbsunfähigkeit und Unterstützungsbedürftigkeit können den Hinterbliebenen ehelichen und legitimierten Kindern eines etatsmäßigen Beamten, die das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben und ledigen Standes sind, fortlaufende Unterhaltsbeiträge bis zur Höhe des Waisengeldes gewährt werden. Den Frauenzuschlag erhält der Beamte im Ruhestand in gleicher Höhe wie der aktive Beamte. Den Kinderzuschlag erhalten der Beamte im Ruhestand und ebenso die Witwe in gleicher Höhe und auf gleiche Dauer wie der aktive Beamte. Aus den vezirkskonferenzen Bericht der Bezirkskonferenz Würzburg für das Jahr 1925/26. Die Bezirkskonferenz Würzburg tagte im abgelaufenen Jahre allwöchentlich, mit kurzen Unterbrechungen in den Ferien, am Montagnachmittag in der Israelitischen Lehrerbildungsanstalt zu Würzburg. Die Vezirkskonferenz hat das Glück, in der Person des Herrn Seminarrabbiners Dr. Neubauer einen Dozenten zu besitzen, der es meisterhaft versteht, die Hörer in die Tiefen des jüdischen Wissens einzuführen. Seine Ausführungen sind immer ein edler geistiger Genuß für alle Kollegen, gleichviel ob Sug'jos des Talmuds und die Gedanken der Kommentatoren scharf und klar zergliedert werden, oder ob er im Anschluß daran die Entwicklung der Halacha von den ältesten tannaitischen Quellen bis zu den Rischonim und Achronim aufzeigt, oder ob er seinen Hörern Partien aus den Werken des Rambam oder Rif darbietet. An dieser Stelle möchte ich ihm im Namen der Bezirkskonferenz für die freudige Bereitschaft, mit der ex sein reiches Wissen uns zur Verfügung stellt, herzlichsten Dank aussprechen. Den besonderen Dank der Bezirkskonferenz hat auch Herr Seminaroberlehrer Stoll verdient durch seine Vortragsreihe über „Moderne Naturwissenschaft und jüdische Tradition". Am 14. Juni fand der zweite Vortrag statt, der das Thema „Eiszeitliche Spuren des Menschen und jüdische Tradition" behandelte. Der Referent hatte sich eine Anzahl sehr schöner Lichtbilder verschafft, welche seinen äußerst instruktiven Vortrag anschaulich illustrierten, so daß alle Hörer von einer interessanten, aber erst in der letzten Zeit recht erforschten Epoche der Menschheitsentwicklung klare Anschauungen erhielten. Außerdem hielt der Unterzeichnete im abgelaufenen Jahre einen Vortrag, welcher die Anschauung des Maimonides über die Willenseiheit (an Hand seiner Darlegungen in Hilchot T'schuvo) und ihre eziehungen zur Auffassung des Aristoteles bzw. dessen arabischer Interpreten behandelte. Jeweils nach den Sitzungen des Rates sowie der Tagung des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden erstatteten die Kollegen Stoll und Oppenheimer ausführlichen Bericht. Von Zeit zu Zeit wurden auch Standesfragen besprochen; insbesondere wurden die Rundschreiben der Verwaltung.des Lehrervereins verlesen. Über wichtige Fragen, wie z. B. einzelne Punkte des Beamtenrechts, fanden besondere Zusammenkünfte statt. Hirnheimer. Bericht über die Bezirkskonferenz in Ansbach am 31. Oktober 1926. Der Vorsitzende begrüßt die Erschienenen, insbesondere die neueingetretenen Kollegen Lifsgens (Rochenburg o. d. T.) und Frank (Uffenheim). Er erteilt sodann das Wort Herrn Bezirks-Rabbiner Dr. Munk zu seinem Referat „Positive Arbeit in der Konferenz". Sehr treffend bemerkte der Redner, daß der Lehrer nicht immer geben könne, wenn er nicht auch empfange. Er muß die Grundlagen seines Wissens verbreitern und vertiefen durch immer neue Anregungen für Geist und Gemüt. Das werde ihm zuteil, wenn er Gemoroh, Dinim und Midrasch mit seinen Kollegen in der Konferenz lernt. In der anschließenden Besprechung wurde den Ausführungen des Referenten allseits Beifall gezollt und beschlossen, daß die Konferenz mindestens alle 4 Wochen tagen und schon das nächste Mal mit G e - moroh Chulin und Midrasch Tanchuma beginnen solle. Den Teilnehmern wird Bahnfahrt vergütet. Es stehen monatlich 45 M. zur Verfügung. Nach Besprechung verschiedener Anfragen erfolgte gegen 5 Uhr Schluß der Versammlung. Die nächste Konferenz wurde auf Sonntag, den 28. November, anberaumt. Max Levite, Gunzenhausen. Stellung des Religionslehrers an den höheren Lehranstalten. Einer Ministerialentschließung vom 30. Juli 1926, die Teilnahme an den Lehrerratssitzungen betreffend, entnehmen wir folgende Bestimmung: Die nebenamtlichen Religionslehrer einer Anstalt haben, sofern kein hauptamtlicher Lehrer für den von ihnen vertretenen Unterrichtsgegenstand vorhanden ist, nach Ziff. 136 Abs. I der Bollz.-Best. zur Sch.-O. nicht nur das Recht, sondern, die Pflicht, an den Lehrerratssitzungen teilzunehmen. Nach Ziff. 137 Abs. I haben sie ferner, wie alle an den Beratungen teilnehmende Personen, sich an der Abstimmung zu beteiligen, und zwar gleichviel, ob in einem gegebenen Falle ein Schüler, hinsichtlich dessen ein Beschluß zu fassen ist, dem eigenen oder einem anderen Bekenntnis angehört. I. A.: gez. Goldenberger. Personalien Oberlehrer a. D. Heinrich Friedmann in München, der seit 1920 im Ruhestand lebt, aber trotzdem noch auf besonderen Wunsch an einigen Unterrichtsanstalten Religionsunterricht erteilte, hat am 1. Oktober d. I. seine Tätigkeit ausgegeben, um sich ganz dem wohlverdienten otium eum dignitate zu widmen. Aus diesem Anlasse ehrte ihn der Vorstand der Kultusgemeinde durch ein seine Tätigkeit als Religionslehrer und technischer Leiter des Religionsunterrichtes an den Städtischen Volksschulen anerkennendes Schreiben. Auf Einladung des Rabbinats traten die, hiesigen Kollegen zu einer besonderen Ehrensitzung zusammen, in der an Stelle des verhinderten Rabbiners Dr. Baerwald Herr Dr. Finkelscherer einen Rückblick auf die lange Reihe von Jahren warf, die Friedmann im Dienste der Gemeinde verbracht hat. Kantor Kirschner sprach im Ramm der Kollegen dem Gefeierten, der insgesamt 58 Jahre, davon 43 Jahre in München, im Schuldienst stand, in herzlichen Worten den Dank für seine allzeit bewiesene treue Kollegialität und Freundschaft aus und schloß mit dem Wunsche, daß de,r verdiente Kollege noch recht viele Jahre die Beratungen der Lehrerkonferenz durch seine reichen Erfahrungen unterstützen und fördern möge. In seiner Erwiderung gab Friedmann, nachdem er für die ihn tief rührende Ehrung gedankt hatte, ein Bild über die Entwicklung des Münchener Religionsschulwesens seit 1885. Auch an dieser Stelle wünschen wir dem verehrten Freund an der Seite seiner ehrwürdigen Lebensgefährtin einen langjährigen, sorgenlosen Lebensabend. Kantor und Lehrer Lübeck (Fürch) ist in den Ruhestand getreten. Als sein Nachfolger wurde Lehrer Bernhard Adler gewählt. Am 8. November feierte Lehrer Hammelburger in Haßfurt sein 40jähriges Ortsjubiläum. Schenkung Herr Fritz Sonder in Kitzingen übermittelte unserer Unterstützungskasse für Witwen und Waisen zum ehrenden Andenken an seinen auch uns unvergeßlichen Vater, Herrn Eduard Sonder s. A., eine Schenkung von 200 M. Wir sprechen auch an dieser Stelle unseren Dank für die hochherzige Spende aus. Mitgliederbewegung Als ordentliche Mitglieder sind dem Vereine >mt Wirkung vom 1. Januar 1927 beigetreten: Kantor und Lehrer Bernhard Adler (Fürth), Lehrer Salo Frank (Uffenheim), Lehrer Siegfried Glaser (München), Oberlehrer Siegfried Keßler (München), Lehrer Lifsgens (Rothenburg ö. d. Tauber), Kantor und Lehrer Rau (Bayreuth) und Studienprofessor Dr. Josef Unna (Nürnberg). Als Gewerkschaftsmitglied wurde ausgenommen Kantor Banda (Niederwerrn). Infolge Übertritts in den Dienst außerbayerischer Gemeinden sind Lehrer Jankelowitz (Bechhofen) und Hirschberg (Berolzheim) aus dem Verein ausgetreten. Vereinsmitteilungen Vom Verbände Bayerischer Israelitischer Gemeinden wurde am 8. November 1926 eine Eingabe an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus gerichtet betreffs Milderung der Bestimmungen der Personalabbauverordnung vom 27. November 1923, Artikel 10. Am 1. Januar 1927 endet unser Vertragsverhältnis mit dem „Jüdischen Echo". Wie uns der Verlag B. Heller mitteilt, wird er das Blatt bis aus weiteres sämtlichen Vereinsmitgliedern unentgeltlich zusenden.