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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1926-10-07 · 10 (7.10.1926) · p. Seite 261

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
2 (1926)
Issue
10 (7.10.1926)
Article
Zur Geschichte der Juden in München
Date
1926-10-07
Page
Seite 261 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 10 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 261 selbst den Wunsch ausgesprochen hat, daß das bereits angekündigte Gesetz über die Verhältnisse der Israeliten sich zu dem höheren Grundsatz der Gleichberechtigung aller Konfessionen und ihren Bekennern in allen Verhältnissen zum Staat erheben möge, damit der Gleichheit des Gesetzes auch die Gleichheit vor dem Gesetz entspreche. Es soll eine Wahrheit werden, was jener Abgeordneter im Jahre 1846 in der Kammer sagte: „Die Emanzipation der Juden wird kommen, wenn einst der Jude weniger ^ude, und der Christ mehr Christ seyn wird." Es dürfte bald erfüllt fein, was der unsterbliche Herder vorhersagte: , <■ ir. -ntrM ,Lah eine Zeit kommen wird, wo in Europa nicht mehr gefragt wird, wer Jude oder Christ sey, denn auch der Jude werde nach europäischen Gesetzen leben und zum Besten des Staates beitragen"... usf. usf. Wie sehr zu jener Zeit die Lösung der Judenfrage alle Geister beschäftigte, geht wohl deutlich auch daraus hervor, daß die juristische Fakulität der Universität München im Jahre 1849 die Preisaufgabe stellte: „Historisch dogmatische Darstellung der rechtlichen Stellung der Juden in Bayern." Es geht aber auch daraus hervor, wie schwierig diese Aufgabe war, denn es liefen nur 3 Arbeiten ein, wovon der hervorragenden Abhandlung des Rechtskonzipienten (späteren Justizrat) Jakob Gotthels in München der Preis zuerkannt wurde. In einer längeren Eingabe vom 17. Januar 1848 hatte Rabbiner Hirsch Aub über den damals viel umstrittenen Judeneid beachtenswerte Erklärungen abgegeben. Die Administration der Kultusgemeinde hatte am 24. Januar 1848 Abänderungsvorschläge des Edikts von 1813 eingebracht. Das Staatsministerium des Innern sandte am 20. Mai 1850 an die Rabbiner der damals 3 größten Gemeinden den Auftrag, 28 Fragen über die Verhältnisse der israelitischen Kultusgemeinden, welche für eine Revision des Edikts von Belang find, ausführlich zu beantworten. Am 24. Februar 1867 teilt das Ministerium des Innern auf eine Eingabe der Kultusgemeinden München und Bamberg mit: ... daß dem Landtag ein Gesetzentwurf vorliege wegen der bürgerlichen und politischen Gleichstellung der Juden. 1. Beschränkungen über Ansässigmachung, Verehelichung, Gewerbe- und Gemeindeordnungen treten außer Wirksamkeit. 2. Die Befähigung der Juden zum Staatsdienste wird feit 1861 von der Staatsregierung unbeanstandet anerkannt. 3. Die bisherige Eidesformel der Juden wird mit der neuen Prozeßordnung aufgehoben. Als nach dem ruhmreichen Kriege von 1870/71 das ganze Deutsche Reich die langersehnte Einigung erhalten hatte, da waren all diese Gesetzesfragen der einzelnen Länder überflüssig, das Reichsgesetz, die Reichsverfassung setzte die Gleichberechtigung aller Staatsbürger als oberste Richtschnur fest, da auch die Pflichten von allen gleichmäßig getragen werden müssen. In den immer größer werdenden Städten mußte naturgemäß dem inneren Ausbau der israelitischen Gemeinden eine sorgfältigere Beachtung und eine gediegene Grundlage geschaffen werden. Der Zuzug wurde immer lebhafter, weil in den Städten eine regere Entwicklungsfähigkeit und Ausbreitung der geschäftlichen Erfayrungen möglich war. Der Zuzug in die Städte hat einen solchen Umfang erfahren, daß leider viele früher angesehene Landgemeinden jüdischen Glaubens sehr zusammengeschrumpft, zum Teil ganz aufgelöst wurden, und damit ging uns naturgemäß ein großes Stück jüdischer Kultur verloren, denn nicht möglich war es und ist es, die innigen Beziehungen, die alle jüdischen Einwohner früher zufammengehalten hatten, auch in der Großstadt aufrechtzuerhalten. Verloren gingen damit auch manche wertvollen Aufzeichnungen und Zeichen der Erinnerung, und so manches früher treu gehütetes Stück, das für den Kultus gestiftet war, ist für immer entschwunden. Es wäre sicher eine dankbare Aufgabe, die zum Teil in Privatbesitz übergegangenen Stücke alter Erinnerungszeichen einmal in einer Ausstellung zu vereinen, oder dafür ein Museum jüd. Kultur- und Kultusgegenstände zu schaffen. Wurde auch allen Anstürmen gegenüber von den jüdischen Glaubensgenossen in München nur wenig unternommen, gleichgültig aus welchem Gefühl heraus, war es ihr noch immer starker Gottesglaube, oder das Bewußtsein, daß Gegenmaßnahmen nur wenig Wert hätten — beide Ansichten waren vertreten, — so waren sie doch bemüht, das innere Gefüge zu festigen. Viele dieser damals entstandenen Grundpfeiler stehen heute noch, so z. B. der am 27. Mai 1830 gegründete Frauen-Verein zur Unterstützung armer Wöchnerinnen und Kranken. Seine Anmeldung geschah mit der Vorlage seiner Satzungen, die 14 §§ umfaßten, aber schon im Dezember 1833 wurden diese Satzungen aus 33 §§ vermehrt. Für das Jahr 1835 legte der Verein den ersten „gedruckten" Jahresbericht vor. Mit dem Anwachsen der jüdischen Gemeinde erwuchsen erneute große Aufgaben, die der Vorstandschaft nicht immer leicht gemacht wurden. Sie wurden aber gelöst, und die wichtigste war wohl zunächst der Neubau für die inzwischen viel zu klein und baufällig gewordene alte Synagoge. 1884 wurde der Grundstein für dieselbe an der Herzog- Max-Straße (auch Nr. 7) gelegt. Sie wurde nach den Plänen des Professor Albert Schmidt im romanischen Stil als Hallenkirche erbaut. Sie umfaßt rund 1000 Sitzplätze für Männer und auf den Emporen 800 Sitzplätze für Frauen. Der Kostenaufwand mit Inneneinrichtung betrug ungefähr 800 000 X Die feierliche Einweihung fand am 16. September 1887 durch Rabbiner Dr. Joseph Perles (1871—1894) statt. 11 Jahre später am 16. September 1898, dem Vorabend des Neujahrfestes, erstrahlte sie zum ersten Male von fast 60 Glühlampen beleuchtet, in elektrischem Licht. Es war ein Ereignis, das damals großes Aufsehen erregte. Eine weitere wichtige Aufgabe war die Schaffung eines neuen großangelegten Friedhofes im Norden der Stadt (Ungererstr. 217), da den alten in Thalkirchen die Mauern zu sehr einengten, und eine Erweiterung, wie sie notwendig gewesen wäre, sich dort nicht durchführen ließ. Er wurde 1906—1908 nach den Plänen des Stadtbaurates Dr. Hans von Gräffel und unter dessen Leitung errichtet. Was an inneren Ausbau der Gemeinde geleistet wurde, alles, was größtenteils durch das Anwachsen der Gemeindemitgliederzahl notwendig wurde eine neue Jnnen-Organisation und anderes, darüber wird später einmal zu berichten sein. Zum Schlüsse möchte ich noch eine Begebenheit und eine Familiengeschichte des vorigen Jahrhunderts der Vergessenheit entreißen. In den 20er Jahren, schon als Kronprinz, war in dem 1825 König gewordenen Ludwig I. der Gedanke gereift, eine Sammlung vaterländischer Schönheiten anzulegen, und mit der Ausführung wurde der Hofmaler Joseph Karl Stieler betraut, der in den Jahren 1827—1850 36 Schönheiten malte (2 wurden später von einem seiner Schüler noch hinzugefügt). 1796 kam von Hechingen der bereits erwähnte, 1765 geborene Raphael Kaula (gest. 1828) nach München. Er bekam die Matrikel Nr. 27, war Großhändler und Bankier und wurde am 27. April 1801 von Kurfürst Maximilian Joseph zum Hofagenten ernannt. Er wohnte zuerst am Rindermarkt, dann am Ruffiniturm und kaufte am 7. Februar 1815 das Haus 1523 an der Salvatorstraße (die heutige Nr. 19). Seine 1779 geborene Ehefrau Josepha geb. Pappenheim schenkte ihm 9 Kinder (Solomon, Lenche, Wolf, Jakob, Sara, Hanna, Israel, Karoline und im Jahre 1812 Nonette). Letztere wuchs zu einer solch auffallenden Schönheit heran, daß sie unter dem Namen „Die schönste Münchner Jüdin" bekannt war und vielseitig besonders auch von den Künstlern verehrt wurde. Von diesen auch dem Kgl. Mäcen vorgeschlagen, wurde sie 1829 als 17 jährige für die „Galerie der Schönheiten" als siebente in der Reihe gemalt. Die damals weit verzweigte, in drei Stämmen hier wohnende Familie Kaula — ein Zweig war in den Adelsstand erhoben worden — siedelte später nach Stuttgart, Karlsruhe und Frankfurt Nanette heiratete 1830 den 1803 geborenen Bankier und Gütermakler Heine aus Wien. Dieser erhielt hier die Zulassung und M.-Nr. 49, zog in das schwiegerelterliche Haus, das ihm überschrieben wurde. Die Ehe blieb kinderlos. Ob Frau Heine in der Ehe ihre Schönheit eingebüßt hat, weiß ich nicht, denn meines Wissens ist von ihr kein weiteres Bild, oder eines aus späterer Zeit erhalten. Erzählt wird aber, daß sie als 45jährige einmal mit dem König an der Feldherrnhalle zusammentraf. Da dieser sie nicht erkannte, srug er sie: wer sie sei, worauf sie antwortete: „Majestät hatten die Gnade, mich für Ihre Schönheitsgalerie malen zu lassen." Der, älteren Damen nur wenig Zartgefühl entgegenbringende König erwiderte: „Tät's jetzt nim-

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