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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1926-08-07 · 8 (7.8.1926) · p. Seite 220

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
2 (1926)
Issue
8 (7.8.1926)
Article
Auf dem Wege zum jüdischen Reichsverband
Date
1926-08-07
Page
Seite 220 (sequence 4)
Language
German
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220 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 8 in einzelne Landesverbände zu zerreißen und einigende Gedanken hintanzuftellen. Gegen die Forderung Dr. Klees traten die Vertreter Württembergs und Badens auf, die wie der Vertreter von Hessen die Reichsorganisation als einen Dachverband der Landesverbände gebildet wissen wollten, für den ein Rat vollkommen ausreiche. RA. Dr. Pfälzer, W e i n h ei m, begründete des näheren die Anträge des Badischen Oberrats, indem er vor allem darauf hinwies, daß einerseits den Landesverbänden als den einzigen gegebenen Lastenträgern die Aufbringung der Mittel überlassen werden solle und daß deshalb anderseits dem einzelnen zumReichSvcrband nicht steuerpflichtigen Juden nicht das Wahlrecht eingeräumt werden könne. Eine Reichöverbandösteuer sei nicht nur von den einzelnen Juden neben der Gemeinde- und LandeSverbandsumlage untragbar, sondern werde auch nicht erreicht werden können, da die Landesregierungen hierfür nicht zu haben feien. Es fei jedoch demokratischer Grundsatz, daß politischen Rechten auch politische Pflichten gegenüber stehen müßten. Man müßte mit den einfachsten Mitteln den größten Zweck zu erreichen suchen. Das könne in der von ihm vorgeschlagenen Weise geschehen. Diesem Gedankengang schloß sich für Bayern IR. Dr. H o m m e l, Schweinfurt, an, der darauf hinwies, daß Dr. Klee bei seinen Ausführungen die Existenz der Landesverbände, ihren überaus großen Aufgabenkreis und die vorbildliche Arbeit, die sie in ihren Ländern geleistet hätten, vollkommen übergangen habe. Man könne nicht bewährte Organisationen zerstören, um eine neue, nicht erprobte Organisation zu schaffen. Auch er erklärte, daß die Schaffung eines Reichsverbandes nur durch Zusammenschluß der Landesverbände zur Zeit möglich sei. Das brauche eine spätere Entwicklung im Sinne der Klee'schen Ausführungen nicht auszuschließen. IR. Sonnenfeld, Berlin, führte aus: Auch er sehe das Ideal in einer restlosen Demokratisierung, die aber zur Zeit nicht zu erreichen sei. So verlange er zum mindesten, daß der Rar in einer demokratischeren Form gewählt werde, als dies bisher in Aussicht genommen sei, und beantragte, daß diese Körperschaft von den Landesverbänden in gemeinsamer Sitzung der Vertreter- Versammlungen und der Räte (Oberräte) der Landesverbände gewählt werden solle, wobei die Grundsätze des Verhältniswahlrechts Anwendung finden müßten, wenn mehr als 2 Rarsmit glieder zu wählen sind. Der Antrag IR. Sonnenfelds wurde von D r. Pfälzer, Weinheim, dahin erweitert, daß auf \0 000 Seelen je ein Vertreter in den Rat zu wählen sei, und auf Anregung der Vertreter der kleinen Verbände, daß jeder Verband mindestens einen Vertreter haben müsse, daß aber kein Landesverband mehr als zwei Fünftel sämtlicher von den Landesverbänden gewählter Vertreter im Rat haben dürfe. Nach eingehender Aussprache wurde der Antrag Dr. Klees als der weitgehendste zur Beratung gestellt und mit allen gegen 3 Stimmen (Anhalt, Lübeck und Mecklenburg) abgelehnt. Preußen, Bayern, Baden, Württemberg, Hessen, Sachsen, Hamburg und Bremen stimmten gegen den Antrag, wobei Kammergerichtsrat Wolff namens des Preußenverbandes erklärte, Dr. Klee lege Wert auf die Feststellung, daß er entgegen den übrigen Vertretern des Preußenverbandes für seinen Antrag gestimmt habe. Hierauf wurde der Antrag IR'. Sonnenfelds, Berlin, mit den Zusätzen von Dr. Pfälzer, Weinheim, und der kleinen Landesverbände zur Abstimmung gebracht und von allen vertretenen Landesverbänden einstimmig angenommen. Entsprechend der von OLGR. Dr. Neumeyer, München, aufgenommenen Anregung Dr. Kaufmanns, Heidelberg, wurde fernerhin beschlossen, daß zur Erörterung von Angelegenheiten, die das Lebenöintereffe des deutschen Judentums berühren, auf Beschluß von vier Fünftel, der Ratsmitglieder eine Versammlung einberufen werden kann, die aus den Mitgliedern des Rats und den sämtlichen Mitgliedern der Landesversammlungen (Tagungen, Synoden) und der Verwaltungsorgane (Räte, Oberräte) der einzelnen Landesverbände oder Delegierten derselben besteht. Die Berufung hat auch dann zu erfolgen, wenn dies von zwei Dritteln der Landesverbände, die gleichzeitig mindestens zwei Drittel der sämtlichen Angehörigen des Reichsverbandes umfassen müssen, unter Angabe einer bestimmten Tagesordnung verlangt wird. Mit der Annahme dieser Anträge war eine Einigung über den Aufbau der Organisation erzielt. Es konnten dann noch einige weitere wichtige Fragen einer allgemeinen Besprechung unterzogen werden; auch hier wurde grundsätzlich eine Einigung erzielt. Es handelte sich dabei hauptsächlich um die Forderung der Orthodoxie, die Schutzmaßnahmen dagegen wünschte, daß der Reichsverband durch Mehrheitsbeschlüsse in religiösen Fragen bestimmend eingreifen könne. Der von Württemberg gestellte Antrag, daß Fragen religiöser oder religionsgesetzlicher Natur grundsätzlich von der Behandlung durch den Reichöverband ausgeschlossen werden sollten, wurde abgelehnt, weil der Reichöverband sonst einen Anspruch auf Anerkennung als Religionsgesellschaft mit den Rechten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht erheben könne. Hingegen sollen die Anregungen des Konservativen Blocks in Bayern und des Rabbiners Dr. Freudenthal, Nürnberg, zur Bildung von Ausschüssen der verschiedenen religiösen Richtungen weiterverfolgt werden. Zur Frage der Aufbringung der Mittel für den Reichsverband wurde die in dem Verfassungsentwurf feftgelegte Höchstgrenze (75 Pfennig pro Kopf der Seelenzahl der Verbände) von einzelnen Landesverbänden als zu hoch erklärt. Weiterhin wurde die Berechnung der Beiträge nach der Kopfzahl als unrichtiger Maßstab bezeichnet und zur Erwägung gegeben, die Beiträge der Landesverbände nach dem Reichseinkommenfteuersoll ihrer Angehörigen sestzusetzen. Über all diese Fragen soll der Verfassungsausschuß endgültig beschließen. Dieser wurde zusammengesetzt aus 3 Mitgliedern des preußischen Verbandes, je 1 Mitglied von Bayern, Baden, Württemberg, Sachsen und Anhalt (dieser als Vertreter der kleinen Verbände), sowie Herrn Rabbiner Dr. Baeck als Standesvyrtreter. Der Verfaffungsausschuß soll den endgültigen Entwurf möglichst ohne nochmalige Zusammenberufung der Vertreter- Versammlung im Herbst dieses Jahres den Landesverbänden zur Stellungnahme zuleiten, so daß noch in diesem Jahre durch Annahme der Verfassung in den einzelnen Verbänden die Reichsorganisation geschaffen werden kann. Als in später Abendstunde die Versammlung geschlossen wurde, konnten die Vertreter der einzelnen Länder mit dem Bewußtsein auseinandergehen, daß sie durch verständnisvolle Zusammenarbeit, getragen von dem Willen, eine Reichsorganisation zu schaffen, dem großen Ziele ein gutes Stück näher gekommen sind. M.F.

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