Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 8 (7.8.1926)
- Article
- Auf dem Wege zum jüdischen Reichsverband
- Date
- 1926-08-07
- Page
- Seite 218 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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218 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 8 an die größeren Landesverbände erging, in einer gemeinsamen Besprechung die Wege zu suchen, die zu einer Reichsorganisation der deutschen Juden führen könnten. Bereits Ende April 1925 hatte Dr. Ismar Freund, Berlin, der Schöpfer des Verfaffungsentwurfs vom 23. Januar 1921, in einem Brief an den Präsidenten des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden die Anfrage gerichtet, ob damit zu rechnen sein werde, daß der bayerische Verband einem deutschen Reichsverband beitreten werde. Er schreibt damals: „Nachdem die Konstituierung der Organe des Preußischen Landesverbandes unmittelbar bevorfteht, erscheint es mir an der Zeit, erneut an die Frage der Gesamtorganisation heranzutreten. Es ist selbstverständlich, daß dies auf anderen Grundlagen als ursprünglich geplant, geschehen muß. Es kommt heute nur noch der Zusammenschluß der Landesverbände zu einer Reichöorganisation in Frage." Auf dieser Grundlage, die auch dem Willen der übrigen süddeutschen Staaten und dem Preußischen Landesverband entsprach, wurde in Gemäßheit einer Protokollarerklärung zur vorläufigen Verfassung des bayerischen Verbandes, dessen Beteiligung in Aussicht gestellt. Entgegen dieser ganzen Entwicklung trat in der Sitzung vom 3. Januar 1926 Dr. Ismar Freund als Berichterstatter dafür ein, die Reichsorganisation über den D.I.G.B. und unter Übernahme und Ausbau seiner Verfassung vom Januar 1921 zu schaffen. Diese Konstruktion wurde damals gegen die Stimme des D.I.G.B. fast einhellig abgelehnt und eine Resolution gefaßt, die erkennen ließ, daß nur ein Zusammenschluß der Verbände der gangbare Weg zu einer Reichsorganisation sein könnte. Die Resolution lautete: „Der Reichsverband der deutschen Juden soll sobald wie möglich ins Leben gerufen werden. Zu diesem Zweck treten die bereits bestehenden Landesorganisationen mit dem D.I.G.B. zusammen mit dem Ziele, alle deutschen Juden der Reichsorganisation einzugliedern. Andere Gemeindeverbände, insbesondere der Halberstädter Bund, sollen sofort zur Mitarbeit bei den Vorberatungen aufgefordert werden. Es wurde ein Ausschuß aus den Verbänden und dem D.I.G.B. gebildet, der die erforderlichen Vorarbeiten durchführen sollte. Dieser Ausschuß trat am 25. April 1926 in Berlin zusammen. Auch hier wurde der einmütige Wille des Zusammenschlusses zum Ausdruck gebracht, ein 15gliedriger Ausschuß zur Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs bestellt und diesem die in einem Antrag „Bayern" niedergelegten Richtlinien zur Berücksichtigung überwiesen. In diesen Richtlinien wurden 2 Verbandskörperschaften in Aussicht genommen, von denen der Rat aus Vertretern der Landesverbände, die Reichstagung aus Mitgliedern bestehen sollte, die von den Landesversammlungen zu wählen waren. Als Lastenträger waren nur die Landesverbände genannt. Auf diesen Grundgedanken baute dann OLGR. Dr. Neumeyer seinen Verfassungsentwurf auf, der dem Ausschuß am 6. Juni 1926 zur Beratung vorlag und von diesem in einigen Punkten abgeändert wurde, während die Grundlagen unverändert übernommen worden sind. Der Entwurf ist unseren Lesern aus der letzten Nummer unserer Gemeindezeitung bekannt. In der gleichen Nummer hat Dr. Neumeyer einige Erläuterungen gegeben. Nun befaßte sich auch die jüdische Presse eingehend mit den hier zutage getretenen Problemen. Schon unmittelbar nach der Sitzung vom 3. Januar 1926 waren in jüdischen Zeitungen Artikel erschienen, deren Urheber unschwer zu erraten waren und die, ohne die gewichtigen Gegengründe zu würdigen, sich dagegen wendeten, daß der D.I.G.B. bei der Gründung der Reichsorganisation beiseite geschoben werden sollte. Es mehrten sich dann die Aufsätze, die die Gründung des Reichsverbandes über den D.I.G.B. verlangten und einen bloßen Zusammenschluß der Landesverbände als angeblich undemokratisch ablehnten. Nach der Veröffentlichung des Entwurfs erstand den Anhängern dieser Richtung ein Bundesgenosse in der Jüdischen Rundschau, die in zwei Artikeln für den Jüdischen Reichsverband eine Tagung verlangte, die auf breitester demokratischer Grundlage aufgebaut, aus allgemeinen, unmittelbaren, gleichen Wahlen hervorgehen sollte. Besonderes Befremden mußten die Ausführungen RA. Dr. Kollenschers in diesem Blatte vom 16. Juli 1926 erregen, der die Dinge so hinstellte, als ob das ganze deutsche Judentum mit der Umwandlung des D.I.G.B. in einen Reichsverband einverstanden sei, und daß nur die partikularistische Eigenbrödelei Bayerns Schuld daran sei, wenn diese angebliche Einigkeit gestört würde. Es braucht nach dem Vorausgesagten nicht erst noch betont zu werden, daß diese Sachdarstellung die Verhältnisse geradezu auf den Kopf stellt. Immerhin gab sie Gedankengängen Ausdruck, die eine Gefährdung der ganzen Reichsverbandsidee befürchten lassen mußten. Diese Befürchtungen sind am 18. Juli glücklicherweise zerstört worden. Die verantwortlichen Führer der jüdischen Landesverbände haben mit eifrigem Bemühen und vollem Verständnis für die gegebenen Verhältnisse alle Wege noch einmal geprüft und durchberaten, die für die Schaffung eines Reichsverbandes gegangen werden können und haben sich in einmütiger Zusammenarbeit auf einer Grundlage geeinigt, die wohl allen berechtigten Wünschen entsprechen kann. Bei der Sitzung waren anwesend: Für Preußen: Der Präsident des Landesverbandes Preußischer Gemeinden Kammergerichtsrat Wolff, ferner die stellvertretenden Vorsitzenden RA. Dr. Klee, IR. Lilienthal, Bankier Galewski, Berlin und IR. Blau, Frankfurt a. M., ferner IR. Sonnenfeld, Rabbiner Dr. Baeck und Lehrer Stern, Berlin. Für Bayern: Der Präsident des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden OLGR. Dr. Neumeyer, die stellvertretenden Präsidenten Rabbiner Dr. Freudenthal, Nürnberg, und IR. Dr. Hommel, Schweinfurt, der Vorsitzende der Tagung ObftLGR. Prof. Dr. Silberschmidt, ferner KR. Joseph, Landau, Dr. Straus, München, IR. Dr. Feuchtwanger, München, Oberlehrer Dingfclder, München, Oberlehrer Stoll, Würzburg, sowie der Verbandssyndikus RA. Flaschner. Für Württemberg: RA. Dr. Gunzenhauser, Stuttgart. Für Baden: RA. Dr. Pfälzer, Weinheim, und RA. Dr. Kaufmann, Heidelberg. Für Sachsen: RA. Salinger, Dresden. Für Hessen: KR Mayer, Mainz. Für Anhalt: LGR. Alterthum, Dessau. Für Mecklenburg-Schwerin: RA. Dr. Rubensohn, Rostock. Für Thüringen: Landrabbiner Dr. Wiesen, Eisenach. Für Hamburg und Bremen: Der Hamburger Gemeindevorsteher Levy. Für Lübeck: RA. Dr. Landau. Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund hatte mitgeteilt, daß er nach dem Gang der Verhandlungen sich nicht in der Lage sehe, sich auf der Münchener Tagung vertreten zu lassen. Auch der Halberftädter Bund, der bei den bisherigen Beratungen als Gast teilgenommen hatte, bedauerte zur Sitzung