Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 8 (7.8.1926)
- Article
- Die Schächtfrage im bayerischen Landtag
- Date
- 1926-08-07
- Page
- Seite 217 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 8 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 217 einer Religionöbedrückung der strenggläubigen jüdischen Mitbürger hinwegzugehen und mit Strafvorschriften in die Satzungen einer anerkannten religiösen Gemeinschaft in Deutschland einzugreifen." Hiernach dürfte festftehen: Die Frage des rituellen Schächtens ist von reichswegen geregelt. Die Landesgesetzgebung ist hierfür nicht zuständig. Ein landesgesetzliches Schächtverbot — auch in der Form der Einführung eines allgemeinen Betäubungszwangs — würde mit Art. 12 oer ReichSverfaffung in Widerspruch stehen. 3. Die religiöse Seite. Für die jüdische Religionsgemeinschaft ist die Schächtfrage in erster Linie keine politische, keine juristische, sondern eine religiöse Frage. Von diesem Standpunkt aus sind der Landesverband Bayerischer Israelitischer Gemeinden und die Bayerische Rabbinerkonferenz in ihrer Vorstellung an den Landtag und sind ihre Vertreter gegenüber der Staatsregierung und den Abgeordneten den Anträgen auf Erlaß eines SchächtverbotS von Anfang an entgegengetreten. Die Israelitische Religionsgesellschaft betrachtet ein Verbot des rituellen SchächtenS als einen schweren Eingriff in ihre von der Verfassung gewährleistete, vom Staat zu schützende Religionsfreiheit. Es muß dies immer wieder mit allem Nachdruck betont werden. Mit gleicher Entschiedenheit aber wird die Behauptung zurückgewiesen, daß die jüdische Religion eine Tierquälerei befehle und sich damit in Widerspruch setze mit allgemeinen ethischen Anschauungen. Wir sehen davon ab, an dieser Stelle die zahlreichen vorbildlichen Tierschutzvorschriften in Bibel und Talmud anzuführen, und möchten nur das in der Vorstellung des Verbandes zitierte Urteil eines christlichen Schriftstellers auch hier wiedergeben, der im Anschluß an die tierfreundlichen Bestimmungen der jüdischen Lehre sagt: „Man kann sagen, das Gesetz macht Israel zu einem großen Tierschutzverein, und seine Verordnungen in dieser Hinsicht sind zum Teil so genau in Einzelheiten und alle von solcher zarten Rücksicht durchdrungen, wie die modernen Vereine dieser Art es nicht bieten, noch bieten können." (Franz Kübel: Die soziale und volkswirtschaftliche Gesetzgebung des Alten Testaments. S. 96.) Wir sind, angesichts der zahlreichen Urteile erster Männer der Wissenschaft und Praris berechtigt, die Angriffe gegen die altjüdische Schächtmethode als unbegründet zurückzuweisen. Anderseits wird von jüdischer Seite nichts versäumt werden dürfen, um technische Verbesserungen der Schächtmethode — wie beim Niederlegeverfahren — einzuführen. In diesem Sinne ist es auch zu begrüßen, daß seit einiger Zeit auf Grund eines Gutachtens des Rabbiners Dr. H. Ehrentreu in München alsbald nach erfolgter Schächtung der Kälber und nach Abfluß des ersten Blutstroms dem Schlachttier ein Kopfschlag versetzt wird, wodurch die nach dem Schächtschnitt sonst auftretenden Reflerbewegungen verhindert werden, die von dem Laien und mehreren Schlachthoftierärzten als bewußte Abwehrbewegungen gedeutet und zur Grundlage für die Angriffe gegen das Schächten gemacht worden. Wir möchten der Hoffnung Ausdruck geben, daß auch diesesmal der Vorstoß gegen eine wichtige Einrichtung der jüdisch::: Religion mit Erfolg abgewehrt werden wird. Ruf dem Wege zum Jüdischen ReicbsverbanÖ Mit lebhaftem Interesse sahen alle diejenigen, denen seit Jahren die Schaffung einer Reicheorganisation der deutschen Juden am Herzen liegt, der Sitzung der Vertreter der Jüdischen Landesverbände entgegen, die am 18. Juli d. I. in München zusammenberufen war. Es war der Entwurf durchzuberaten, den der zur Ausarbeitung einer Verfassung gebildete Ausschuß auf der Grundlage der Arbeit des OLGR. Dr. Neumeyer (München) den Landesverbänden und damit der jüdischen Öffentlichkeit unterbreitet hatte. Schon die erste Versammlung der jüdischen Vertreter des Reiches, die auf die Initiative des Preußischen Landesverbandes und des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundeö (D. I. G. B.) hin am 5. Januar 1926 in München zusammengetreten war, hatte insofern eine Überraschung gebracht, als, entgegen dem bisherigen Gang der Ereignisse, die in der Sitzung anwesenden Vertreter des D. I. G. V. die Forderung erhoben, daß der von ihnen vertretene Bund die neu zu schaffende Reichsorganisation werden sollte, der sich die bestehenden Landesverbände einzugliedern hätten. Die Forderung gründete sich auf die Beschlüsse des 15. ordentlichen deutsch-israelitischen Gemeindetages vom 23. Januar 1921, auf dem eine Verfassung für eine Gesamtorganisation der deutschen Juden fast einstimmige Annahme gefunden hatte. In der Zwischenzeit hatten sich jedoch, dem Zwang der Verhältnisse folgend, die Juden in den einzelnen Bundesstaaten zu Landesverbänden zusammengeschloffen. Baden und Württemberg besaßen schon seit über 100 Jahren f.eftgegründete jüdische Landeskirchen und damit eine staatlich anerkannte Organisation. Der Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden trat im Juni 1921 zu seiner I. Tagung zusammen. Es folgten die Juden Sachsens und einer Reihe kleinerer Staaten, und im Januar 1922 erstand die größte Landesorganisation in Deutschland: der Preußische Landesverband Jüdischer Gemeinden, der im Juni 1925 seine I. Verbandstagung hatte. Es erübrigt sich in diesem Zusammenhang auf die Gründe einzugehen, die von Anfang an einer unitaristischen Reichsorganisation der deutschen Juden entgegenstanden. Es möge der Hinweis genügen, daß die Verschiedenartigkeit der geschichtlichen Entwicklung, die einzelstaatliche Gesetzgebung und die ganze Struktur der deutschen Reichsverfassung einem solchen Aufbau nicht gerade günstig waren, und insbesondere ein von dem unitaristischen Gedanken unlösbares Reichsverbandssteuerrecht als unerreichbar erscheinen ließen. Tatsache ist jedenfalls, daß der am 23. Juni 1921 mit so großer Begeisterung gefaßte Beschluß keine praktischen Erfolge hatte, daß die führenden Männer im D. I. G. B. ihn nicht zur Ausführung brachten, sondern an den unmittelbar vordringlichen Arbeiten zur Schaffung eines Preußenverbandes mitarbeiteten und erst nach dessen Gründung den Gedanken an den Zusammenschluß der jüdischen Gemeinden in Deutschland wieder aufgriffen. So hatten sich die Voraussetzungen, die im Januar 1921 gegeben waren, vollkommen verändert, als im Dezember 1925 vom Preußischen Landesverband und dem D. I. G. B. die Einladung