Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 8 (7.8.1926)
- Article
- Die Schächtfrage im bayerischen Landtag
- Date
- 1926-08-07
- Page
- Seite 215 (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 8 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 215 Die Schächttrage im vaverischen Landtag 1. Die Vorgänge. Im April 1925 tagte in München die 17. Versammlung des Verbandes der deutschen Tierschutzvereine. Dieser Tagung lag, wie so manchen früheren Tagungen der Tierschutzvereine ein Antrag wegen Einführung des Betäubungszwanges für alle Schlachttiere vor. Die Debatte beschäftigte sich eingehend mit der Schächtfrage, führte jedoch zu keiner Stellungnahme der Versammlung; diese wurde vielmehr vertagt auf Antrag des Vorsitzenden des Münchener Tierschutzvereins, des Polizeipräsidenten a. D. Bastian, der darauf hinwies, daß die Angelegenheit aus Anlaß der Beratungen des neuen Strafgesetzbuches ohnehin die gesetzgebenden Faktoren beschäftigen werde. Wenige Tage nach der Tierschutzverbandsversammlung (am 22. April 1925) wurde im Bayerischen Landtag ein Antrag desVölkischenBlocks (Dr. Glaser, Drexler und Fraktion) eingebracht, wonach die Staatsregierung ersucht werden solle, unverzüglich durch Verordnung ein Schächtverbot zu erlassen. Der Antrag gelangte erst am 25. Februar 1926 zur Beratung im Verfaffungöausschuß des Bayerischen Landtags und wurde hier gegen die Stimmen der Völkischen, Nationalsozialisten und des Bauernbundes abgelehnt. Hingegen wurde gleichzeitig ein Antrag des Abgeordneten Dr. Scharnagl angenommen, der dahin ging, das rituelle Schächten als eine Einrichtung der jüdischen Religionsgemeinschaft weiter zu gestatten, jedoch im Verhältnis der Zahl der jüdischen Bevölkerung zu kontingentieren. Am 11. März 1926 reichte der Münchener Tierschutzverein eine Eingabe an den Bayerischen Landtag ein, die auf die oben erwähnten Beratungen im Verfassungsausschuß Bezug nahm und im Anschluß daran die Bitte stellte, durch Gesetz die Betäubung für alle Schlachttiere vorzuschreiben und damit das betänbungslose Schächten in Bayern zu verbieten. Die Eingabe des Münchener Tierschutzvereins (gezeichnet I. X: Oberregierungörat Dr. Rudolf Einhauser) wurde auch als Broschüre gedruckt und an sämtliche Tierschutzvereine und Tierärzte Deutschlands versandt. Es wird darin die Behauptung aufgestellt und unter Berufung auf Meinungsäußerungen von Schlachthoftierärzten begründet, daß das Schächten ohne Betäubung eine Tierquälerei darftelle. Es wird ferner hinsichtlich der religiösen Verbindlichkeit des Schächtens behauptet, daß die heute geübten Schächtvorschriften nicht auf biblische Gebote zurückgingen, sondern auf späteren Vorschriften des Talmud beruhten, die religiös nicht absolut verpflichtend seien und keineswegs von der Gesamtheit des Judentums als verbindlich betrachtet würden. Ein gesetzlicher Betäubungszwang würde von jüdischer Seite als höhere Gewalt erachtet werden und die jüdische Bevölkerung zur Aufgabe ihrer Schlachtmethode bewegen. Gegen die Eingabe des Münchener Tierschutzvereins, die in den Münchener Tageszeitungen auszugsweise abgedruckt und besprochen worden war, hatte sich der Vorstand und das Rabbinat der Israelitischen Kultusgemeinde München bereits im April 1926 in einer in der Presse veröffentlichten Erklärung gewendet. Unter dem 10.Mai 1926 richtete alsdann der Verband Bayerisch er Israelitisch er Gemein den gemeinsam mit der B a y e r i s ch e n R a b b i n e r k o n f e r e n z eine Vorstellung an den Bayerischen Landtag, in der die sämtlichen Behauptungen der Eingabe des Tierschutzvereins eingehend widerlegt werden und die Bitte ausgesprochen wird, den Anträgen des Tierschutzvereins die Zustimmung zu versagen.* Es wird in der Vorstellung zunächst unter Hinweis auf die einmütige Erklärung der deutschen Rabbiner die Behauptung zurückgewiesen, als sei das Schächtgebot keine verbindliche religiöse Vorschrift des Judentums. Es werden ferner die in der Eingabe des Münchener Tierschutzvereins enthaltenen Behauptungen über den lediglich talmudischen Ursprung vieler Schächtbeftimmungen und die angeblichen Abweichungen der religiösen Praxis von den Schächtvorschriften des Talmud als falsch und auf mangelnder Sachkenntnis beruhend gekennzeichnet und Einspruch dagegen erhoben, daß der Münchener Tierschutzverein oder irgend eine außerhalb des Judentums stehende Instanz darüber urteilen wolle, was jüdisches Religionsgesetz ist. Die Behauptung, daß maßgebende Instanzen des Judentums das Schächten als religiöse Einrichtung ablehnten und die jüdische Bevölkerung sich einem staatlichen Schächtverbot ohne weiteres fügen und auf die religiöse Schlachtung verzichten werde, wird nachdrücklichft zurückgewiesen. Die Vorstellung geht alsdann auf die Behauptung des Münchener Tierschutzvereins, das Schächten stelle eine Tierquälerei dar, ein und widerlegt dies an Hand zahlreicher Gutachten erster Sachverständiger aus älterer und aus allerneuester Zeit. Insbesondere wird auf die neuen experimentellen Forschungen von Dr. Lieben in Prag hingewiesen, aus denen sich ergibt, daß das Bewußtsein des Tieres infolge der außerordentlichen Blutdrucksenkung im Gehirn sofort nach dem Schächtakt aufhört. Ferner wird im Wortlaut ein Gutachten des Professors Krogh, des Leiters des Tierphysiologischen Instituts der Universität Kopenhagen und Trägers des Nobelpreises, vom Januar 1926 wiedergegeben, das nach einer eingehenden Schilderung der Wirkungen des Schächtaktes zu dem Schluß gelangt, daß das Schächten „eine Schlachtmethode ist, die jede berechtigte Forderung der Humanität erfüllt". Schließlich wird darauf hingewiesen, daß bei der üblichen Methode der Betäubung durch Kopfschlag nach den Darstellungen der Schächtgegner selbst so schwere Mißgriffe und Tierquälereien Vorkommen, daß auch bei Einführung eines Betäubungszwanges die Tiere keineswegs vor Quälereien geschützt wären. Die Vorstellung schließt mit folgenden Worten: „Solange die allgemeinen BetäubungS- und Schlachtmethoden noch so berechtigte Beanstandungen erfahren, solange — hierauf wurde im vorjährigen Münchener Tierschutzkongreß von hervorragender Seite mit Nachdruck hingewiesen — auch im übrigen.Gewohnheiten und Einrichtungen herrschen und unangefochten geduldet werden, die zweifellos mit Qualen für die Tiere verbunden sind, ohne daß sie einem höheren Interesse dienen (es sei an Vorkommnisse ber der Jagd erinnert, an den Rennsport, die Kastration usw.), darf man sich ehrlicherweise nicht gegen eine Institution wie daö Schächten wenden, dessen angebliche Grausamkeit mit gewichtigen Gründen von maßgebenden Persönlichkeiten geleugnet wird, das aber anderseits ein unverbrüchliches religiöses Gebot der ältesten Kulturreligion darftellt. * Die Vorstellung des Landesverbandes und der Rabbinerkonferenz ist in Broschürenform erschienen und kann von Interessenten beim Sekretariat des Verbandes, München, Herzog-Max-Straße 7/1, unentgeltlich bezogen werden.