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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1926-07-01 · 7 (1.7.1926) · p. Seite 197

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
2 (1926)
Issue
7 (1.7.1926)
Article
Zur Geschichte der Juden in München
Date
1926-07-01
Page
Seite 197 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 7 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 197 nach Süden und ließ ungefähr da, wo die heutige Ludwigs- oder Jsarbrücke steht, einen Fluhübergang anlegen. Dies war im Jahre 1158, und von da ab rechnet man die Gründung Münchens. Durch ein Edikt Philipps II. wurden im Jahre 1181 die Juden aus Frankreich vertrieben. Ein 2>it dieser Flüchtlinge wendet sich über den Rhein nach Süddeutschland. Wohl wird angenommen, daß auch Herzog Otto I. von Bayern solche aufnahm, und, daß sie ihm zum Ausbau seiner Städte: München, Straubing, Landshut und Kelheim Geld liehen. Urkundlich läßt sich dies bis jetzt nicht Nachweisen. Die erste Erwähnung eines „Münchener Juden,, geschieht auf einer Regensburger Urkunde aus dem Jahre 1229, welche Abraham de Municha als Zeuge unterschreibt. Wir wissen auch, daß es schon im 13. Jahrhundert ein Judenviertel in München gegeben, daß darin auch eine Synagoge und ein Judenbad bestanden hat. Letzteres angeblich an dem Platz des heutigen Hauses Nr. 6 der Landschaftsgasse. Es war gegen den nördlich vorbeifließenden Stadtbach zu gelegen. 1285 soll eine auf die Folter gespannte, alte Vettel eingestanden haben, daß sie ein Kind gestohlen und den Juden zum Ritualmord überliefert und verkauft habe. Diese Nachricht verbreitete sich rasch in der Stadt und hatte die zusammengelaufenen Bürger dermaßen aufgebrachi, daß sie am 12. Oktober die Synagoge, in die sich wohl hundert Juden geflüchtet hatten, anzündeten, so daß diese elend verbrannten. Die übrigen Juden, soweit sie nicht ebenfalls der Volkswut erlagen, flüchteten. Herzog Ludwig der Bayer wandte sich in seinen Geldnöten, um die Kriegskosten bestreiten zu können, auch an die Juden von Augsburg, verpfändete diesen für die Darlehen die Stadtsteuer von München. Er schränkte ihre Rechte aber später sehr ein und gab ihnen am 21. Juli 1315 eigene Gesetzesvorschriften: „Der Juden Recht." Wir Ludwig von G. G. römischer König usw. usw.: „Wir wollen das sy und auch das laut all und yeglich recht habn Hinz den Juden zu München wie Augspurger Purger habent Hinz den Juden dibey Ihnen seynt in der statt gesezzen, die Juden solln hienachst gegn die Purger die Recht Hab, so die Judn zu Augspurg Han." Hier darf eine weitere Urkunde erwähnt werden, die wohl mit den ältesten erhaltenen Siegeln von Juden versehen ist. (Siehe Abbildung.) (ung. Vsncitürl. Größe.) Dieselbe lautet: „Wir Lamp und Judel, die Juden von Augsburg, und unsere Erben und unsere Gesellen, bezeugen und thun kund, allen denen, die diesen Brief ansehen oder lesen hören, daß uns die ehrbaren und bescheidenen Bürger von München der siebenhundert Pfund und fünfzig Pfund neuer Augsburger Pfennige, die sie uns gelten zahlen sollten, wie ihre Handveste sagt, die wir besitzen, heuer auf St. Georgi Tag, der vorüber ist, ganz haben ohne Widerrede bezahlt und getilgt das Hauptgut und den Schaden, und darüber zur Urkunde ist dieser Brief gegeben, mit unsere Jnsiegeln versiegelt. Da man von Christus Geburt zählt 1307 Jahr des nächsten Tages vor St. Erasmus Tag." Um diese Zeit waren ungefähr 200 Juden in München ansässig. Durch erneute Drangsale nahm die Zahl aber bald ab. Die Gründe dieser wiederholten Bedrückungen waren nicht nur allgemeiner Art, sondern auch das Wiederauftauchen der Märchen von neuen Ritualmorden (z. V. am 26. May 1315). Der angebliche Raub und Schändung von Hostien usf. Nach dem großen Erdbeben 1348, oas von Ungarn bis Bayern furchtbaren Schaden anrichtete, kam die fürchterliche Pestkrankheit über den Erdkreis, durch welche ganze Bezirke und Dörfer ausstarben. Trotzdem auch viele Juden dahingerafft wurden, verbreitete sich das Gerücht, daß die Juden die Brunnen vergiftet hätten. Das Volk geriet in verzweifelte Wut, zündete alle Judenhäuser — ohne Ausnahme — an und trieb die flehenden Frauen und Kinder in die brennende Lohe. In den Polizeyverordungen von 1370 wurden die Juden bedroht, „daß bei Strafe kein Fleischer den Juden Fleisch zu kaufen geben, kein Bader eyn Bad für sie zurichten solle bei Strafe von 1 Pfund Pfennige an den Richter und 1 Pfund Pfennige an die Stadtkammer, und kein Fischer solle einen Fisch anrühren lassen, ohne daß sie ihn gekauft Hann. Es wurde ihnen unter Strafe von „zehn Guldinn" verboten, was anderes zu treiben „dann Gelt umb wuecher leien, als Juden von Recht thun sulln". Wucher war bis in das 16. Jahrhundert jeder Mehrgewinn für ausgeliehenes Geld. Es war Christen streng verboten, Geldgeschäfte — „welcher Art es auch sei" — zu machen. Die christliche Kirche berief sich auf die Evangelien und stellte die Annahme von Zinsen unter schwere Strafen, und das bayerische Landrecht von 1518 bestimmt hierüber u. a.: „Keyner soll von dem Anderen Wucher oder Aufschatz (Aufgeld) nehmen", nur den Juden sey es gestatt. Erst im 16. Jahrhundert wurde dann, das Wort Wucher in Zins umgewandeltt und das, was über den erlaubten Gewinn (Zins) hinausging, als Wucher bezeichnet. Um dem Hasse der Christen zu entgehen und in freundschaftliche Verhältnisse mit denselben zu kommen, machten sich die Juden beim Stadtrathe an Maria-Ausfahrtstage 1400 freywillig anheufchig und für sich, ihre Weiber und ihre Kinder mit einem Eyde verbindlich, daß sie sich des ihnen von den Herzogen bewilligten Handels mit Silbermünze auch Waren zum Beßten der reichen und armen Einwohner dieser Stadt begeben, und bey 10 Fl. Strafe nichts in der Stadt kaufen wollen, als was sie zu ihren eygenen Bedürfnissen notwendig haben, dann, daß sie Geld nur gegen jene Zinsen borgen und leihen wollen, welche ihnen das Judenrecht zusagt. Dieser Zins betrug nach Verordnung vom Jahre 1370 von einem Bürger der Stadt 2 Pfennige, von einem Fremden aber 3 Pfennige für ein Pfund. Zahlreicher wurden wieder die Drangsale, die den Juden auferlegt wurden, und ihren Höhepunkt erreichten sie, als durch kayserliche und Herzog Ludwigs Befehle: „alle Bayern, Grafen, Ritter, Herren, Knechte, Bürger und andere Unterthanen von allen Schulden an die Juden frey und ledig gesprochen wurden." ^oann Vetter!?38ti con8uiare8 I^3näe8butani berichtet darüber: „Darnach an den fünften Tag Octobris, am Montag nach Franzisci des Morgens frue, als der Tag hermerkt, das hat meines Herrn Gnad Herzog Ludwig ir geschafft all Juden zu vehmen in seiner Gnaden Landt, Mann und Frawn jung und alt, die wurden all gefangen, und die Mann wurden gelegt in die Schergenstuben, und die Frawn und die Kinder in die Schuel, und ihre Haeuser wurden mit Huetter besetzt, ir Guet an fremden Stetten funden, was Klainet, Parschaft, Geld und Silber, das unterstund sich unser gnädiger Herr, und schueff all Räth und Hofgesindt, die in schuldig warn, umb ihre Schuld ganz ledig, und ihr Briff wider... Item es ließen sich gar viel Juden und Juedin und ihre Kinder in seiner Gnaden Landt tauffen und war doch kainer dazu nött." Am Anfang des 15. Jahrhunderts traten einige mildernde Umstände ein, nur wenige Juden mußten in München wieder Aufenthalt genommen haben, denn die meisten Häuser des Judenviertels waren an christliche Besitzer gelangt, weshalb die Absperrung des Ghettos aufgehoben wurde. Die Judengasse erhielt den Namen: Schreibergasse. Auch das Judenbad kam in christlichen Besitz. Es wurde in ein „bürgerliches Bad" umgewandelt, und später nach seinem Besitzer, einem Bader, "Schramerbad" genannt. An ihn erinnert noch die heutige Schrammerstraße.

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