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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1926-05-07 · 5 (7.5.1926) · p. Seite 123

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
2 (1926)
Issue
5 (7.5.1926)
Article
Der Ursprung und die Entwicklung der jüdischen Familiengräber bei Jerusalem
Date
1926-05-07
Page
Seite 123 (sequence 4)
Language
German
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Nr. 5 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 123 gesehen, die heute noch die Fellachen zu ebensolchen, gleich sinnlosen, wie vandalischen Roheiten treibt. Als also die Gesetze allein die Gräber nicht mehr schützen konnten, mußte man sie, und vor allem die zur definitiven Beisetzung bestimmten Beinkammern möglichst verstecken. — Ich bedaure, hier nicht einige diesbezügliche Beispiele bringen zu können, die von einem geradezu hervorragenden Scharfsinn der jüdischen Architekten zeugen. Was jedoch den assyrischen und anderen Soldaten entgangen ist, das haben die heutigen Fellachen durch minutiösen Fleiß, durch sorgfältiges Abklopfen aller Wände gefunden! Ich sah augenscheinlich ganz frisch geöffnete Beinkammern. Die kargen Beigaben sind natürlich für wenige Piaster an irgendeinen Händler verkauft, oder aber aus enttäuschter Wut, dort keine Schätze gefunden zu haben, zertrümmert worden. Den einzigen „Profit" hat diese dumme Schatzsucherei schließlich nur der Wissenschaft gebracht, indem man die Verstecke nun sieht, geschichtliche Folgerungen daraus ziehen kann und den Scharfsinn der Erbauer bewundern lernt. Einige Gräber sind allerdings auch von Fachleuten entdeckt und geöffnet worden; die wenigen Beigaben, die man in ihnen fand, stammen meist aus der Zeit von etwa 200,a— 200,p; daraus aber zu schließen, daß nun alle Gräber aus dieser Zeit stammen, ist durchaus unrichtig! Wenn ich in einem Haus einen Zinnteller mit der Jahreszahl 1600 finde, so kann ich daraus doch nicht schließen, daß das Haus gerade 1600 erbaut ist; es kann älter, aber auch jünger sein! So beweisen diese späten Funde an und für sich auch nur, daß um 200,a. — 200,p. dort noch beigesetzt wurde, die Anlage selber muß man aber nach ihrem Gesamtplan beurteilen, denn es ist sichen öfters vorgekommen, daß man alte Gräber ausgeplündert und leer vorfand und das Geschlecht ihrer Besitzer schon seit langem erloschen war. Da war es also weder ein Rechtsbruch noch eine Sünde, diese Gräber wieder zu benutzen! Denn abgesehen von anderem, war man in späteren Zeiten auch nicht mehr so wohlhabend, um sich große und kostspielige Anlagen errichten zu lassen, hatte auch nicht mehr so viel Sklaven, wie einst! Wenn man aber auch in der Königszeit neben den großen kleinere, bescheidenere Gräber gehabt haben wird, so kann man doch aus dem Vergleich aller Typen und ihrer Veränderungen wohl schließen, daß die erfteren, d. h. die großen, in der Mehrzahl der älteren, die kleinen aber der jüngeren Zeit zuzuschreiben sind*. » In meinem Vortrag im Winter 1924/25 im Bibliotheksaal der Synagoge in München habe ich in Lichtbildern die charakteristischen Aus diesem und noch andern Gründen glaube ich auch, daß die so heiß gesuchten Gräber Davids und Salomos eine Form gehabt haben, die einigermaßen der auf Abbildung 2 gebrachten entspricht; die von Weyl in Ophel aufgedeckten und so bezeichneten Kammern dafür zu halten, beweist nur ein gänzliches Verkennen der Sachlage. Ganz abgesehen, daß Weyl in seinen Deutungen selber recht wechselnd ist. Über die Verwandtschaft „unserer" Gräber hier, resp. ihrer Urform zu andern Kultgrotten wird hoffentlich noch in einem weiteren Aufsatz gehandelt werden. Vorweg sei nur bemerkt, daß diese Grundrisse auch Licht auf höchst merkwürdige Beziehungen zu andern Bauten in Palästina und Syrien, selbst auch in Etrurien, werfen! Ein prachtvolles, wissenschaftliches Material von großer Wichtigkeit harrt dort noch der Bearbeitung! Schade nur, daß die heutigen Zeiten, d. h. die Geldverhältnisse, auf die es schließlich auch dabei ankommt, so schlecht sind! — Zusammenfassend wollen wir also nun kurz rekapitulieren: Im 14. und 13. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung, kommt in Ägypten ein Grundriß für Felsentempel auf, der in ungefähr 2 Dutzend Exemplaren erhalten ist und der aus Vorhalle und Hauptraum plus 3 um diesen gruppierten Nebenkammern besteht, wobei sich dann an die mittlere manchmal noch ein „Allerheiligftes" schließt. — In der genannten Zeit steht Palästina unter der Botmäßigkeit der Pharaonen und ihre Statthalter errichten bei Jerusalem ähnliche Felsheiligtümer; wohl einige der Gouverneure oder Priester lassen sich vielleicht in ihnen auch beisetzen, doch ist das ein durchaus sekundärer Vorgang! — Als dann die Juden das Land eingenommen haben, bieten ihnen jene Grotten ein gutes Vorbild für Grabstätten, der Nebenzweck wird nun aber zur Hauptsache! Und zwar wird an diesen Stätten „doppelte Beisetzung" geübt, über deren Ursprung sowie über den dazu nötigen Kukhim wir noch nichts wissen. — Mit dem Verfall der politischen Macht Judas geht auch der der Grabformen parallel, die Anlagen schrumpfen zu einer Kammer plus Kukhim und Beinkammer, letztere meist versteckt, zusammen. Oder aber ältere, leer stehende Anlagen werden von neuem benutzt! So bietet uns diese Art des Begräbnisses nicht nur ein bau- und kulturgeschichtliches hochinteressantes Bild, sondern wir können aus seiner Weiterentwicklung und seinem Verfall fast auch die Vorgänge ablesen, welche uns die Geschichte des Volkes Juda lebrt! — Formen und ihre Entwicklung gezeigt, hier geht das leider nicht, denn dazu wären mindestens noch 25—30 Klischees nötig. Fortsetzung des Verhandlungsbericktes über die Tagung vom 22. Februar 1926 Außerhalb der Tagesordnung beantragt Rabbiner Dr. Freudenthal (Nürnberg), daß eine Kundgebung der bayerischen Rabbinerkonferenz von der Tagung ausdrücklich gebilligt und in allen Synagogen verlesen und zum Anschlag gebracht wird. (Die Kundgebung ist in Nr. 3, Seite 65 dieser Zeitung zum Abdruck gebracht.) Der Vorsitzende dankt der Rabbinerkonferenz für den Schritt, den sie unternommen hat und stellt fest, daß die Tagung sich den Ausführungen der Kundgebung ihrem vollen Inhalt nach anschließt. Den gleichen Standpunkt nimmt auf Antrag des Oberlandesgerichtsrats Dr. Neumeyer (München) der Rat ein. Beratung der Verfassung. Berichterstatter, Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer (München) führt aus: Im Interesse der Ökonomie der Arbeit werde ich von Erläuterungen in der Hauptsache absehen, bin jedoch bereit, aus Anfragen über die einzelnen Punkte nähere Auskunft zu geben. Ich werde mich zunächst auf die Bestimmungen selbst beschränken und möchte vorausschicken: Der Entwurf der Verfassung, wie er dem Rate vorgelegt wurde, ist auch dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorgelegt worden, mit der Bitte, auszusprechen, ob in den Belangen, die den Staat angehen, eine Erinnerung besteht. Daraufhin wurde unser Entwurf einer eingehenden Prü-

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