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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1926-03-17 · 3 (17.3.1926) · p. Seite 78

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
2 (1926)
Issue
3 (17.3.1926)
Date
1926-03-17
Page
Seite 78 (sequence 31)
Language
German
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78 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 8 Anhang III Verordnung des Rats zu § 3. Z. 4, Abs. 2 B. 0. vom 22. Februar 1926. Betreff: Prüfungen für Religionslehrer. Nach § 3, Ziffer 4 der Beamtenordnung bleibt es dem Rat Vorbehalten, in Notfällen die Besetzung von Lehrerstellen durch Beamte, welche den Anforderungen des 8 3, Ziff. 4, Abf. 1 der Beamtenordnung nicht entsprechen, durch allgemeine Anordnung zu regeln. Hierzu wird bestimmt: Sofern ein geeigneter seminaristisch vorgebildeter Lehrer für eine Lehrerstelle nicht vorhanden ist, kann der Unterricht einer Persönlichkeit übertragen werden, welche diese Vorbildung nicht besitzt. Zuzulassen für solche Lehrerstellen sind nur Personen, welche eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuß des Verbandes bestehen. Das Präsidium des Rats, in der Pfalz der Vorstand des Pfälzer Verbandes, befindet, und zwar in Bayern rechts des Rheins nach Anhörung des Bezirksausschusses, über die Zulässigkeit des Ausnahmefalles. Das Präsidium des Rats bestellt einen Prüfungsausschuß für Religionslehrer, der aus drei Mitgliedern besteht: dem von dem Präsidium zu ernennenden Vorsitzenden, einem Rabbiner und und einem Lehrer. Das rabbinische Mitglied wird nach Anhörung der bayerischen Rabbinerkonferenz, das Mitglied aus dem Lehrerstand nach Anhörung des israelitischen Lehrervereins für Bayern vom Präsidium bezeichnet. Das Präsidium stellt die Prüfungsordnung fest. Der Ausschuß befindet über die Eignung des Bewerbers durch schriftliche und mündliche Prüfung. Voraussetzung für Bestehen der Prüfung ist ein ausreichendes Maß von religionswissenschaftlichen Kenntnissen auf dem Gebiete der schriftlichen und mündlichen Lehre, die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift und methodische Befähigung des Prüflings. In dem Prüfungszeugnis ist zu bemerken, daß der Kandidat in Bayern nur' angestellt werden kann, wenn geeignete seminaristische Kandidaten nicht vorhanden sind. Das Präsidium des Verbandes, für die Pfalz der Vorstand des Pfälzer Verbandes, entscheidet, ob ein geeigneter seminaristischer Anwärter vorhan- Vorstehende Verordnung ist nach Ablauf von zwei Jahren einer Nachprüfung zu unterziehen, insbesondere dahin, ob die Kandidaten der obersten Klasse des Seminars als geeignete seminaristische Anwärter im Sinne des vorstehenden Absatzes zu erachten find. München, den 22. Februar 1926. Der Präsident des Rats: Dr. Neumeyer. Bekanntmachung über die Anleihen der kullusgemeinden. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit der in Nummer 41 des Bayerischen Staatsanzeigers vom 19. Februar 1926 veröffentlichten Entschließung vom 17. des gleichen Monats, die Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen betreffend, zur Anmeldung der von den Kultusgemeinden aufgenommenen Anleihen beim Reichsfinanzministerium in Berlin aufgefordert. Die Anmeldungen sollen nach dem unten abgedruckten Muster unmittelbar beim Reichsfinanzministerium Berlin, Kaiserhofftraße 3, zu Händen des Herrn Steuerinspektors Parpatt, eingereicht werden. Der Anmeldung unterliegen Anleihen, die die Gemeinden z. B. für die Errichtung von Synagogen ausgenommen und über die sie Jnhaberschuldverschreibungen ausgegeben haben. Die Anmeldung dürfte mit einer Regelung der Aufwertung im Sinne des 8 46 des Anleiheablösungsgesetzes, in dem der Reichsregierung die Ermächtigung gegeben ist, die Bestimmungen des Anleiheablösungsgesetzes über die Markanleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände auf die Anleihen der Kultusgemeinden für anwendbar zu erklären, im Zusammenhang stehen. Wir ersuchen daher die in Betracht kommenden Kultusgemeinden, ihre in Jnhaberschuldverschreibungen verbrieften Anleihen entsprechend der Aufforderung des Kultusministeriums beim Reichsfinanzministerium anzumelden, München, den 8. März 1926. Dr. Neumeyer. Muster: Verzeichnis der abzulösenden Anleihen, über die Jnhaberschuldverschreibungen ausgestellt sind. Name des Schuldners Bezeichnung der Anleihen Notwendige Angaben für die Bezeichnung der einzelnen Stücke der Anleihen (Ser., Lkt., Nummern und 1 2 3 Die Veränderungen im Stand der israelitischen Bevölkerung in Bayern nach der Volkszählung vom 16. Iuni 1925 gegenüber der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 (Nachtrag zur Bekanntmachung des Verbandes in Nummer 2, 1926 der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung). Israelitische Wohnbevölkerung nach der Volkszählung vom 16. Juni 1925 vom 1. Dezember 1910 Kultusgemeinde Cham Oberpfalz mit Nebengemeinden 125 135 Schwaben Kultusgemeinde Fischach 153 130 München, den 8. März 1926. Dr. Neumeyer. vekannlrnachungen der Israelitischen kuitusgemeinde München Bekanntmachung des Vorstandes der Israelitischen Kultusgemeinde München. Betreff: Mazzothversorgung für das Jahr 192 6. Hierdurch geben wir bekannt, daß nachfolgende Verkaufsstellen für Mazzoth unter Aufsicht des Rabbinats stehen: Emil Brader, Herrnstraße 17/». Betty Jeder, Westermühlstraße 21/„. Josef Kupfer, Reichenbachstraße 27. Gerson Landmann, Jckstattstraße 20/III. Abraham Schindler, Buttermelcherstraße 34. Der Vorstand I. A. Flaschner. personalnachrichten Bar Mizwah-Feier. 13. 3. Levi Wilhelm, Sohn des Herrn Max Levi, Hans-Sachs- Strahe 8/». Baum Gustav, Sohn des verstorbenen Richard Baum, Solln 2, Margeritenstraße 8. 20. 3. Ohrwaschelt Gustav, Sohn des Herrn Ignatz Ohrwaschell, Westermühlstraße 12. Bick Josef, Zögling der Israelitischen Kinderhilfe, Baaderstrahe 5. Beerdigungen und Sterbefälle. 4. 2. Lichtin Abraham, 66 Jahre. 5. 2. Kaufman Rosl, 40 Jahre. 9. 2. Hirschmann Hugo, 50 Jahre. 11. 2. Riegner Charlotte, 73 Jahre. 16. 2. Wolfs Dr. Ludwig, 37 Jahre. 19. 2. Hackstetter Lina, 46 Jahre. 20. 2. Einstein Hermann, 64 Jahre. 22. 2. Lehmann Betty, 77 Jahre.

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